Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

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StaatAushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Belgien - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Gehaltsverhandlungen finden normaler-weise in der Abschlussphase des Einstel-lungsverfahrens statt, wenn der Bewerber Gelegenheit hat, Fragen zu stellen. Das Gehalt wird normalerweise als Bruttovergütung pro Monat oder Stunde, je nach Vertragsart, angegeben. Trauen Sie sich ruhig, nach dem genauen Inhalt Ihres Vergütungs¬pakets zu fragen. Möglicherweise lässt sich im Rahmen des Jahresgehalts ein 13. oder sogar 14. Monatsgehalt aushandeln. Diese Zahlungen sind im ausgeschriebenen Gehalt nicht enthalten. Gehaltsverhandlungen sind nur in der Privatwirtschaft möglich.

Die wichtigsten Zusatzvergünstigungen über die gesetzlich vorgesehenen Leis-tungen hinaus sind: Essensgutscheine, Krankenhausversicherung, Dienstwagen, Mobiltelefon, Computer und die Erstattung von Fahrtkosten für Pendler. Die Verhand¬lungen werden zwischen dem Bewerber und einem Vertreter der Personalabteilung geführt.
Bulgarien - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Bewerber sollten das Thema Gehalt im Vorstellungsgespräch nicht ansprechen. Es ist üblich, mit Verhandlungen über das Gehalt und andere Leistungen zu warten, bis der Arbeitgeber Ihnen eine Stelle ange­boten hat. Je nach Vertrag wird die Tätig­keit pro Stunde oder pro Monat vergütet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Arbeitszeit oder Arbeitsproduktivität. Die Vergütung pro Einheit (der Stücklohn) wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitge­ber ausgehandelt und darf nicht unter dem im Tarifvertrag festgelegten Mindestbetrag liegen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Mindestvergütungen. In allen anderen Fällen sollte die Vergütung nicht unter dem staatlich festgelegten Mindestlohn liegen.

Das Gehalt wird normalerweise pro Monat gezahlt, in manchen Fällen ist jedoch eine wöchentliche Zahlung möglich. Oft wird eine Vorauszahlung (Teil des Monatsge­halts) etwa in der Monatsmitte geleis­tet. Einige große Unternehmen zahlen Leistungsprämien.

Es ist nicht üblich, Zusatzleistungen zu ver­handeln. Sozial- und Krankenversiche­rungsbeiträge und Steuern sind gesetzlich festgelegt und werden vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen. Wenn der Arbeit­geber Zusatzleistungen oder zusätzliche Urlaubstage anbieten möchte, steht ihm das frei.
Dänemark - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
In Dänemark gibt es Standard-Arbeitsver-träge, das Unternehmen kann aber auch eigene verwenden. Prüfen Sie anhand des Standardvertrags, dass in Ihrem individuel-len Vertrag nichts fehlt. Er ist in jeder Buchhandlung erhältlich.

Es ist üblich, das Gehalt oder die Arbeitszeit sowie, je nach Niveau der Stelle, Zusatzleistungen zu verhandeln. Die Vergütung kann pro Stunde, Woche oder Monat festgelegt werden. Urlaubsgeld ist gesetzlich festgelegt. Ein Jahresgehalt wird in Dänemark nur selten vereinbart. Wenn ein Prämiensystem existiert, sollte es gesondert aufgeführt werden.

Je nach Niveau der Stelle gibt es Spielraum zur Verhandlung zusätzlicher Leistungen. Am häufigsten werden ein kostenloses Telefon, Zeitungen, Dienstwagen, Internetverbindung usw. gestellt. Sie verhandeln entweder mit dem Chef des Unternehmens oder dem Personalleiter.
Deutschland - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Vertragsverhandlungen hängen sehr vom Unternehmen und dem Sektor ab, in dem es aktiv ist. Wenn es sich nicht um eine Stelle mit fester Vergütung handelt, sind Lohn oder Gehalt verhandelbar. Denken Sie bei Verhandlungen daran, dass in Deutsch­land die Vergütung pro Stunde oder pro Monat angeben wird. Vergütungsfragen werden von der zuständigen Fuhrungskraft verhandelt.

Neben Ihrem Lohn oder Gehalt können Sie auch Zusatzleistungen vereinbaren, z. B. Urlaubsgeld und Jahresprämien, sofern diese nicht bereits im Vertrag des Unter­nehmens enthalten sind.

Estland - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Bei den Vertragsverhandlungen kann es um den Termin des Arbeitsantritts, das Gehalt und Prämien gehen. Das Gehalt kann verhandelbar sein, dies ist jedoch von der Position und dem Unternehmen abhängig. Die Vergütung wird im Allgemeinen pro Monat angegeben. Urlaubsgeld ist in die Vergütung eingeschlossen und in Estland gesetzlich geregelt. Jahresprämien können nicht gesondert ausgehandelt werden.

Folgende Vergünstigungen können angeboten werden, sind aber nicht sehr üblich: Firmenwagen, Erstattung von Reisekosten, Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Schwimmbad. In der Privatwirtschaft können diese Zusatzleistungen verhandelt wer¬den. Zusatzleistungen werden mit Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten ausgehandelt.
Finnland - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

In Finnland stützen sich Arbeitsverträge auf Tarifverträge. Fast jeder Sektor hat seinen eigenen Tarifvertrag. In manchen Fällen kön­nen Sie jedoch Ihr Gehalt aushandeln. Dies ist dann bereits in der Stellenanzeige ange­geben, und die Bewerber werden aufgefor­dert, ihre Gehaltsvorstellungen zu nennen.

Die Vergütung ist gewöhnlich als Stun­denlohn oder Monatsgehalt angegeben. Das Urlaubsgeld ist gesetzlich geregelt. In einigen Bereichen oder Unternehmen (vor allem in Führungspositionen) können Jah­resprämien ausgehandelt werden, die meist leistungsbezogen sind.

Zusatzleistungen, z. B. Essensgutscheine, Ermäßigungsgutscheine für Sport- und Kul­tureinrichtungen und eine betriebliche Kran­kenversicherung, werden in Finnland sehr häufig gewährt. Manche Unternehmen stel­len Ihren Mitarbeitern ein Leasingfahrzeug zur Verfügung. Einige Vergünstigungen sind verhandelbar. Sprechen Sie mit Ihrem neuen Vorgesetzten; er kann Ihnen sagen, wer für Verhandlungen über Zusatzleistun­gen zuständig ist.

Frankreich - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Normalerweise enthält die Stellenanzeige Angaben zur Vergütung. Die Vergütung wird als Bruttomonats- oder Bruttojahres­gehalt (vor Abzügen) angegeben. Am Ende des Einstellungsverfahrens kann es jedoch die Möglichkeit geben, über die Vergütung zu verhandeln. Manchmal ist auch in der Stellenanzeige angegeben, dass die Vergü­tung verhandelbar ist. In diesem Fall müs­sen Sie zeigen, dass Sie mehr wert sind, als die angebotene Grundvergütung. Bevor Sie die Stelle antreten oder spätestens bei Arbeitsbeginn müssen Sie Ihren Arbeitsver­trag unterschreiben.
Griechenland - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
In Standardverträgen sind Arbeitszeiten, all¬gemeine Vergütung und Urlaubsgeld festgelegt. Es ist ratsam, dem Arbeitgeber hier den ersten Schritt zu überlassen. Sie können Ihre Vergütung und Jahresprämien gesondert verhandeln. Mögliche Zusatzleistungen sind ein 13. Monatsgehalt, zusätzlicher Krankenversicherungsschutz, ein Firmenwagen und Kommissionen. Verhandlungen darüber sollten mit Mitarbeitern der Personalabteilung oder einem Abteilungsleiter geführt werden.
Irland - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Normalerweise wird die Vergütung vor dem Bewerbungsverfahren angegeben. Deshalb gibt es nicht viel Spielraum für finanzielle oder sonstige Verhandlungen. Die Vergütung kann pro Stunde, pro Woche, pro Monat oder pro Jahr angegeben werden. Normalerweise wird bei qualifizierten und Bürotätigkeiten ein Jahresgehalt angegeben, bei Beschäftigungen im Baugewerbe, Einzelhandel und Hotel- und Gaststättengewerbe ein Stundenlohn.

Urlaubsgeld und andere nichtfinanzielle Leistungen sind in der angegebenen Vergütung eingeschlossen. Im Allgemeinen verhandelt der Personalverantwortliche/-leiter über die Vergütung und eventuelle Zusatzleistungen.
Island - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Über Vergütung und Vertragsdauer kann im Vorstellungsgespräch verhandelt wer­den, manchmal finden diese Verhandlungen erst statt, wenn die Stelle einem Bewer­ber angeboten wurde. Nach isländischem Arbeitsrecht sollte der Arbeitsvertrag spä­testens 2 Monate nach Arbeitsantritt vor­liegen. Im Arbeitsvertrag sollte Ihr Gehalt festgelegt sein. Es gibt immer einen Spiel­raum zur Verhandlung der Vergütung. Sie haben jedes Jahr Anspruch auf ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber über die Vergütung.

Der üblichste Gegenstand von Gehaltsver­handlungen ist das Monatsgehalt. Wenn Sie oft Überstunden machen, kann es sinnvoll sein, einen Stundenlohn zu ver­einbaren. Urlaubsgeld und Prämien sind festgelegt und müssen deshalb nicht ver­handelt werden.

Italien - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Gehalts- und Vertragsfragen sind in Ita­lien nicht verhandelbar. Wenn Sie die Stelle annehmen, erhalten Sie einen Vertrag, in dem alle Angaben und die Beschreibung der Vergütungs- und Arbeitsbedingungen ent­halten sind. Die Verhandlung von Gehalt, Urlaub, Prämien usw. hängt vom Arbeitge­ber und den Tarifverträgen (CCNL) ab.

Besonders verbreitete freiwillige Zusatz­leistungen sind in Italien Essensgutscheine, ein Firmenhandy oder ein Firmenwagen. Verhandlungen über Gehalt und freiwillige Leistungen werden mit Mitarbeitern der Personalabteilung geführt.

Kroatien - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Die Vergütung und zusätzlichen Leistungen werden häufig von den Arbeitgebern festgelegt, und es besteht wenig Verhandlungsspielraum. Auf jeden Fall sind Vergütungen nur in der Privatwirtschaft verhandelbar; im öffentlichen Sektor sind sie gesetzlich festgelegt. Die Vergütung wird pro Monat angegeben und sollte auch den Urlaubsanspruch enthalten. Prämien und sonstige Zusatzleistungen werden separat ausgehandelt.
Lettland - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Ehe ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, müssen der Arbeitnehmer und der Arbeit­geber die Beschäftigungsbedingungen erörtern: Gehalt, Zahlungsfrequenz, Arbeits­zeiten und Überstunden, Probezeit, Zusatz­leistungen und andere Fragen. Das Gehalt wird in Lettland normalerweise monatlich oder 14-tägig gezahlt.

Bitte bedenken Sie, dass die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nur durch schriftliche Arbeitsverträge geschützt wer­den können. Wenn die Arbeitsbedingungen mündlich vereinbart werden, gilt für das

Arbeitsverhältnis nur das Zivilrecht, und der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Sozialversicherungsrechte verlieren.

Freiwillige Leistungen können Krankenversi­cherung, Reise- oder Lebenshaltungskosten, die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio usw. umfassen. Alle Zusatzleistungen liegen im Ermessen des Arbeitgebers und hängen von den vorhandenen Einrichtungen ab.

Liechtenstein - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Sie können Ihre Vergütung aushandeln. In der Regel wird mit dem Personalleiter verhandelt. Es ist unter Umständen sinnvoll, zunächst eine Gewerkschaft zu kontaktieren, um sich über die Gehaltsspanne in der betreffenden Berufsgruppe zu informieren. Normalerweise wird ein Monats- oder ein Jahresgehalt angegeben. Urlaubsgeld ist eingeschlossen, Prämien hingegen nicht, zumindest nicht im Festgehalt. Die häufigsten freiwilligen Zusatzleistungen sind: Essensgutscheine, Firmenwagen, Mobiltelefon, Sportgutscheine, Kantine, Laptop usw.
Litauen - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
In der Regel fragt der Arbeitgeber nach dem gewünschten Gehalt. Normalerweise wird das Arbeitsentgelt pro Monat angegeben. Die Vergütungen werden mit dem Arbeitgeber oder dem Personalverantwortlichen ausgehandelt. Urlaubsgeld ist im Arbeitsvertrag inbegriffen und arbeitsrechtlich genau festgelegt.
Luxemburg - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

In manchen Unternehmen können finan­zielle Aspekte ausgehandelt werden. In anderen ist das nicht möglich, weil der Arbeitgeber durch einen Tarifvertrag gebun­den oder die Vergütung in einer Gehaltsta­belle festgelegt ist.

Die Vergütung von Angestellten sowie Beschäftigten in Verwaltungs- oder Füh­rungspositionen wird als Monatsge­halt angegeben. Arbeiterlöhne werden auf Stundenbasis berechnet. Urlaubsgeld gehört nicht zu den Standardleistungen, die Zahlung von Jahresprämien ist unter­nehmens- und branchenabhängig. In man­chen Fällen wurden sie in die Tarifverträge aufgenommen.

Wählen Sie ein Vergütungsniveau, das Ihren Fähigkeiten wirklich entspricht. Sie müssen den Arbeitgeber überzeugen, Sie für diese Fähigkeiten zu entlohnen. Daher müssen Sie auch nach Ihrer Einstellung den Mehrwert, den Sie für das Unternehmen erbringen können, unter Beweis stellen. Sie müssen nicht unbedingt Zahlen nennen, wenn Sie nach Ihren Lohn- oder Gehaltsvorstellungen gefragt werden. Informieren Sie sich vorab über die in der Branche oder dem Unterneh­men übliche Vergütung. Die Vergütung kann auch aus einer Kombination von Zahlungen und freiwilligen Leistungen bestehen.

Fragen Sie Personen, die in anderen Unter­nehmen ähnliche Positionen bekleiden, oder schlagen Sie in spezialisierten Personalver­waltungszeitschriften nach, das kann eine Hilfe bei der Festlegung Ihrer Verhand­lungsposition sein.
Malta - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Sie können Ihre Vergütung aushandeln, vor allem, wenn Sie über viel Erfahrung in der Tätigkeit verfügen, für die Sie sich bewer­ben. Das Arbeitsentgelt wird in der Regel pro Woche oder pro Monat angegeben. Urlaubsgeld und Jahresprämien sind in der angebotenen Vergütung eingeschlossen.

Über das Arbeitsentgelt und freiwillige Leis­tungen verhandelt in einem Großunterneh­men der Leiter der Personalabteilung, in einer kleineren Firma der Arbeitgeber selbst.

Wenn Sie eingestellt werden, ist das Unter­nehmen gesetzlich verpflichtet, die örtlichen Behörden über Ihre Beschäftigung zu infor­mieren; hierzu muss ein Einstellungsformu­lar ausgefüllt werden und an Ihrem ersten Arbeitstag an die Employment and Training Corporation (ETC - für Beschäftigung und Ausbildung zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft - das maltesische Arbeitsamt) übermittelt werden. Das Einstellungsfor­mular muss auch von Ihnen unterzeich­net werden. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Arbeitgeber dieses Formular an Ihrem ers­ten Arbeitstag an die ETC abschickt.

Niederlande - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Wenn das Unternehmen Ihnen die Stelle anbietet, können Sie Ihre Vergütung und Ihre Probezeit aushandeln. Werden Sie über eine Vermittlungsorganisation eingestellt, wird diese wahrscheinlich Ihre Entgeltfor­derung und Ihre weiteren Bedingungen sowie Zusatzleistungen mit dem Unterneh­men aushandeln. In den Niederlanden ist es möglich, sowohl über das Arbeitsentgelt als auch über freiwillige Leistungen zu verhan­deln. Überlegen Sie gut, welche Gehaltsfor­derung Sie stellen. Achten Sie darauf, dass sie Ihrer Stelle angemessen ist.

Für verschiedene Arten von Arbeitsplätzen gelten verschiedene Gehaltstabellen. Diese Tabellen sind unterteilt in so genannte "Periodizitäten". Anhand Ihrer Berufserfahrung wird berechnet, nach welcher Tabelle und Periodizität Sie bezahlt werden. Dies alles ist verhandelbar. Denken Sie daran, dass ein Einsatz als Freiwilliger auch als Arbeits­erfahrung zählt. Für viele Berufe und Groß­unternehmen sind die Arbeitsbedingungen in Tarifvereinbarungen festgelegt. Es gibt einen Mindestlohn für junge Arbeitnehmer bis zum Alter von 23 Jahren und einen Min­destlohn für ältere Arbeitnehmer. Entgelte unter diesem Niveau sind ungesetzlich. Die Vergütung wird pro Monat angegeben.

Der Urlaubsanspruch und die Formel zur Berechnung des Urlaubsgelds sind gesetz­lich festgelegt. Je nach den Tarifverein­barungen oder Ihrem Alter kann sich der Urlaubsanspruch erhöhen. Über Prämien kann zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts und in Ihrem jährlichen Arbeitsgespräch verhandelt werden. In einigen Tarifver­einbarungen sind Verpflichtungen bezüg­lich Gewinnbeteiligungen oder Dividenden festgeschrieben.

Neben Ihrer Vergütung und dem Urlaubs­geld können Sie auch weitere Konditionen aushandeln, z. B. Firmenwagen, Reisekos­ten, Rentenversicherung, Weiterbildungs­aufwendungen usw. In vielen Fällen sind diese zusätzlichen Leistungen in den Tarif­vereinbarungen festgelegt.

Norwegen - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Entgelt wird in der Regel pro Monat angegeben, bei Saisonarbeit kann ein Stun­denlohn angegeben sein. Häufig ist ein Aushandeln nicht erforderlich, da es Stan­dard-Arbeitsverträge gibt. Es kann aber geschickt sein, sich über das Vergütungs­niveau bei der zuständigen Gewerkschaft zu informieren, damit Sie eine Vorstellung bekommen, was Sie erwarten können. Die Vergütung wird normalerweise ausgehan­delt, nachdem Ihnen die Stelle angeboten wurde.

Das Urlaubsgeld ist gesetzlich geregelt und daher in der Vergütung enthalten. Die Gewerkschaften handeln Vergütungen und freiwillige Leistungen auf nationaler Ebene aus. Gewerkschaftsvertreter sind zuständig für lokale Verhandlungen am Arbeitsplatz, allerdings nur für ihre Mitglieder.

Österreich - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Normalerweise können Sie sowohl Ihre Vergütung als auch Ihre Arbeitsbedingungen aushandeln, außer im öffentlichen Sektor, für den es festgelegte Gehaltsskalen gibt. Die Verhandlungen werden mit dem Leiter der Abteilung geführt, in der die Stelle zu besetzen ist.

In der Regel wird die Vergütung einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld pro Monat angegeben. Weitere Zusatzleistungen müssen individuell ausgehandelt werden. Für manche Stellen bietet der Arbeitgeber Ihnen ein festes Mindestentgelt an, zu dem eine variable leistungs- oder ergebnisabhängige Vergütung hinzukommt. Bei Stellen, bei denen Trinkgeld sehr üblich ist (z. B. Pensionen, Hotels usw.), erhalten Sie häufig eine kleine Mindestvergütung. Das Trinkgeld wird als Möglichkeit zur Aufbesserung Ihres Lohns durch eigene Anstrengungen gesehen. Über die Arbeitszeiten, Flexibilität in Bezug auf Zeiten und Arbeitsorte, eine Anpassung der Arbeitszeit an verfügbare Kinderbetreuungsmöglichkeiten (Kindergartenöffnungszeiten) usw. kann häufig verhandelt werden.
Polen - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Vorgaben für die Vergütung sind festge­legt in

Unternehmensvereinbarungen oder Tarif­verträgen - die die Arbeitgeber mit den Gewerkschaften schließen, die in ihrem Unternehmen aktiv sind;

Vergütungsregelungen (im Fall von Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäf­tigten, die keiner Betriebs- oder Tarifver­einbarung unterliegen), und/oder

Anstellungsverträgen.

Beschäftigte werden üblicherweise nach gearbeiteter Zeit (Stunde, Tag oder Monat) oder in manchen Fällen pro abgeschlos­sene Arbeitseinheit (Stücklohn) bezahlt. Der Beschäftigte wird mindestens einmal pro Monat an einem zuvor festgelegten Ter­min bezahlt.

Der Bewerber sollte seine Vergütung mit sei­nem Arbeitgeber aushandeln, bevor er den Arbeitsvertrag unterzeichnet. Prämien hän­gen von erzielten Ergebnissen ab. Während ihres Urlaubs erhalten die Beschäftigten ihre normale Vergütung, die im Anstel­lungsvertrag vereinbart wurde. Freiwil­lige Leistungen können Essensgutscheine,

Betriebsrente, Krankenversicherung, Weih­nachtsgeld, Prämien für besondere Leistun­gen und die Förderung Ihrer Weiterbildung umfassen, vor allem, wenn Sie in der Privat­wirtschaft arbeiten.

Im öffentlichen Sektor besteht kaum Spiel­raum für Verhandlungen.
Portugal - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
In der Regel wird das Arbeitsentgelt pro Monat angegeben. Denken Sie daran, dass Sie in Portugal in einem regulären Beschäftigungsverhältnis 14 Monatsgehälter erhalten (d. h. zusätzlich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, die in der Regel im Mai/ Juni bzw. im November/Dezember aus¬gezahlt werden); nach den von der Regierung beschlossenen Sondermaßnahmen ändern sich die Bedingungen allerdings zur Zeit. Wenn Sie von einem multinationalen Unternehmen eingestellt werden, kann die Bezahlung auch in Form einer Jahresvergütung ausgehandelt werden, die alle Zuschüsse und sonstigen Zusatzleistungen umfasst.

Normalerweise werden keine jährlichen Leistungsprämien bezahlt, doch bei entsprechendem Unternehmensgewinn besteht die Möglichkeit, dass am Jahresende eine Prämie gezahlt wird. Nur in mittleren bis großen, d. h. meistens multinationalen Unternehmen, sind Jahresprämien regelmäßig Teil der Vergütungspolitik. Weitere mögliche Zusatzleistungen sind Kranken-Zusatzversicherung oder, in größeren Unternehmen, medizinische Dienstleistungen und - vor allem bei Führungskräften (Managern und Direktoren) - werden ein Mobiltelefon und ein Firmenwagen gestellt, was allerdings immer weniger praktiziert wird.
Rumänien - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Sie können die Vergütung sowie freiwillige und sonstige Zusatzleistungen aushandeln. Die Vergütung wird pro Monat angegeben. Über Urlaubsgeld und Jahresprämien wird gesondert verhandelt. Falls freiwillige Leistungen geboten werden, handelt es sich dabei meistens um Essensgutscheine und Urlaubsgeld. In der Regel ist die Personalabteilung für diese Verhandlungen zuständig. Sie weiß, welches Gehalt das Unternehmen maximal für eine bestimmte Stelle anbieten kann. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Unternehmensleitung.
Schweden - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Je höher die Anforderungen an eine Stelle sind, desto mehr Spielraum haben Sie bei den Gehaltsverhandlungen. In Schweden sind die meisten Arbeitsbedingungen tarif­vertraglich geregelt. Deshalb gibt es nur einen relativ geringen Spielraum für indivi­duelle Verhandlungen, zumindest bei weni­ger qualifizierten Beschäftigungen.

Am häufigsten sind monatliche Gehalts­und Lohnzahlungen. Bei Management­stellen besteht eventuell die Möglichkeit, freiwillige Zusatzleistungen auszuhandeln. Sie werden meistens mit den Mitarbeitern der Personalabteilung verhandelt.

Für Stellen in der öffentlichen Verwaltung und für die Arbeit mit Kindern ist ein Füh­rungszeugnis erforderlich. Dies ist in der Stellenanzeige angegeben oder wird Ihnen vom Arbeitgeber mitgeteilt.
Schweiz - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Um einen guten Vertrag und annehmbare Arbeitsbedingungen aushandeln zu können, sollten Sie mit den Gepflogenheiten in der Branche vertraut und nicht zu anspruchsvoll oder kleinlich sein. In Sektoren mit öffentli­chen Tarifverträgen wie im öffentlichen und halböffentlichen Sektor gibt es kaum Spiel­raum für Gehaltsverhandlungen.

Bei Mindest- und Niedriglöhnen können Sie eine Erhöhung des vorgeschlagen Lohns von etwa 5-10 % aushandeln. Bei Füh­rungspositionen kommt der erste Vorschlag zur Vergütung oft vom Bewerber. Um einen akzeptablen Vorschlag machen zu können, muss man die Branche und die Gepflo­genheiten des Unternehmens gut kennen. Bedenken Sie auch, dass es in der Schweiz sehr große regionale Gehaltsunterschiede gibt. In vielen Unternehmen erhalten Frauen ein um mindestens 15 % geringeres Arbeitsentgelt als Männer.

Ein 13. Monatsgehalt wird als normaler Teil der Vergütung betrachtet. Einige Unterneh­men bieten sogar ein 14. Monatsgehalt an. Prämien werden nur dann gezahlt, wenn Sie Ihre Zielvorgaben erreichen.

Das Lohn- und Gehaltsniveau ist in der Schweiz ziemlich hoch, umfasst aber nicht viele freiwillige Leistungen, außer bei Posi­tionen im Topmanagement. Am häufigsten werden die folgenden freiwilligen Leistun­gen ausgehandelt: Berücksichtigung eines Teils der Zeit für den Weg zur Arbeit als Arbeitszeit, Bezahlung der Krankenversi­cherung, höherer Beitrag des Arbeitgebers zur Altersvorsorge und ein Firmenwagen. Diese Vergünstigungen können ausgehan­delt werden, es sei denn, sie wurden bereits in allgemeinen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaf­ten geregelt.
Slowakei - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Arbeitsuchende haben selten viel Spielraum bei der Aushandlung des Vertrags und in den meisten Fällen können Sie nur zustimmen oder ablehnen. Die häufigsten freiwilligen Leistungen sind z. B. eine Unterkunft, ein Firmenwagen oder ein Mobiltelefon.
Slowenien - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Einem ungeschriebenen Gesetz zufolge sollte in einem Vorstellungsgespräch der Arbeitgeber und nicht der Bewerber die Frage des Gehalts ansprechen. Sie können dann die Spanne (Untergrenze und Ober­grenze) nennen, die Sie für angemessen halten.

Die Vergütung besteht aus dem Grundlohn oder gehalt, einem Teil der Vergütung auf Leistungsbasis und Zusatzleistungen. Sie wird pro Monat angegeben. Urlaubsgeld und Jahresprämien sind in der angegebe­nen Vergütung mit eingeschlossen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäf­tigten innerhalb von 8 Tagen nach Arbeits­antritt bei einer Renten-, Invaliditäts-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung anzumelden. Außerdem müssen sie dem Arbeitnehmer innerhalb von 15 Tagen nach Arbeitsantritt eine Kopie der Anmeldung aushändigen.

Spanien - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Normalerweise wird ein Monats- oder Jahresgehalt angegeben. Wenn das Gehalt nicht in der Stellenausschreibung angegeben ist, erkundigen Sie sich bei einer Gewerkschaft (Sie müssen dafür nicht Mitglied sein) nach dem gesetzlichen und dem üblichen Lohn für die betreffende Stelle. In Spanien gelten ein nationaler Mindestlohn und je nach Region sehr unterschiedliche Tarifverträge.

Wenn der Arbeitgeber Sie nach Ihren Gehaltsvorstellungen fragt, geben Sie möglichst zwei Zahlen an oder lassen Sie die Möglichkeit offen, eine Regelung auszuhandeln, die z. B. in der Anfangsphase x EUR und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie Ihre Kompetenz bewiesen haben, eine höhere Vergütung vorsieht.
Tschechische Republik - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Wenn Sie über Ihr Gehalt verhandeln möch­ten, müssen Sie über Gehälter/Löhne infor­miert sein, denn diese sind je nach Branche und Ort unterschiedlich. In der Privatwirt­schaft und bei kleineren Arbeitgebern sind die Chancen besser, dass Sie Ihr Gehalt/ Ihren Lohn aushandeln können. In großen Unternehmen, der öffentlichen oder staat­lichen Verwaltung oder budgetabhängigen Einrichtungen gibt es üblicherweise eine feste Gehaltstabelle. Die Vergütung wird pro Stunde oder Monat angegeben, nur sehr selten - außer bei Positionen im Topma­nagement - pro Jahr.

Die Regelungen zum bezahlten Urlaub sind im Arbeitsgesetzbuch festgelegt, können aber durch eine Betriebsvereinbarung zwi­schen Arbeitgeber und Gewerkschaft geän­dert werden. In manchen Fällen können jährliche Prämienzahlungen und entspre­chende Bedingungen ausgehandelt werden, vor allem bei Managerverträgen.

Andere Zusatzleistungen können als Sonder­zulage gewährt werden, z. B. der vergüns­tigte Erwerb eines Unternehmensprodukts, verbilligte Essensgutscheine, Gutscheine für Theater, Schwimmbäder, Preisnachlässe, und Urlaubsgeld. Zwischen dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft im Unternehmen gibt es einen Verhandlungsspielraum.

Ungarn - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Über den Arbeitsvertrag wird in der Regel am Ende des Bewerbungsverfahrens verhandelt. Sie können Ihre Vergütung aushandeln, sollten deren Höhe aber rechtfertigen können. Sie sollten auch berücksichtigen, dass die Löhne und Gehälter in einigen Bereichen (z. B. bei Beamten) gesetzlich festgelegt sind. Die Vergütung wird als monatliche Zahlung angegeben. Im Arbeitsvertrag sollte auch der Urlaubsanspruch festgelegt werden (es besteht ein gesetzlich festgelegter Mindestanspruch). Prämien werden separat ausgehandelt. Stellen sie allerdings einen großen Anteil des Verdiensts dar, werden sie in den Arbeitsvertrag aufgenommen. Die Vergütung und freiwillige Leistungen werden mit dem Geschäftsführer besprochen.
Vereinigtes Königreich - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Es ist unwahrscheinlich, dass die Bedin-gungen des Arbeitgebers nicht bereits feststehen, es sei denn, dies geht aus der Stellenanzeige hervor. Am besten verlassen Sie sich auf das Angebot des Arbeitgebers und bewerben sich nur auf Stellen, deren Bezahlung und Arbeitsbedingungen zufriedenstellend sind.

Vertragsverhandlungen gibt es meist nur bei hoch qualifizierten und hoch bezahlten Positionen. In diesem Fall muss der Bewerber seine Gehaltsvorstellungen begründen, indem er nachweist, dass sie dem auf dem Markt üblichen Niveau und seiner Qualifikation und Erfahrung entsprechen. Nachdem Sie in einem Unternehmen schon eine Zeitlang beschäftigt waren, können Sie um eine Gehaltserhöhung bitten, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Bezahlung geringer ist als die von Mitarbeitern, die die-selbe Arbeit tun. Die Höhe Ihrer Vergütung wird normalerweise einmal jährlich überprüft. Urlaubsgeld ist bereits enthalten, und die Vergütung wird in der Regel als Bruttojahresgehalt angegeben. Im Handwerk, z. B. bei Zimmerleuten und Maurern, werden oft Stundenlöhne ausgewiesen.

Die häufigsten freiwilligen Zusatzleistungen sind: flexible Arbeitsformen; private Gesund-heitsversorgung oder Krankenversicherung; Reisekostenzuschüsse; Berichtigungsfaktor für London (Zulage zum nationalen Durchschnittsgehalt bei Beschäftigung in der Hauptstadt); Nutzung eines Firmenwagens; bezuschusste Mahlzeiten in der Betriebskantine; Zuschuss für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio; Prämien.
Zypern - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

In Zypern sind die Beschäftigungsbedingun­gen meist in Tarifverträgen festgelegt. Es ist ratsam für Bewerber, sich über diese tarif­vertraglichen Bedingungen zu informieren. Tarifverträge sind allerdings nicht bindend, und in vielen Fällen werden die Vergütung und Zusatzleistungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Ange­stellten innerhalb von 1 Monat nach Beschäftigungsbeginn schriftlich über die Bedingungen der angebotenen Stelle zu informieren. In diesem Dokument sollten Gehalt, Arbeitszeiten, Jahresurlaub usw. aufgeführt sein.

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Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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