Zwei Fragen zur Form deiner Bewerbung: Werden handschriftliche Bewerbungen noch erwartet, und gehört ein Foto in den Lebenslauf? Hier sind kurze Antworten auf beide.
Nein. In ganz Europa werden Lebenslauf und Anschreiben am Computer geschrieben und meist per E-Mail oder über ein Online-Formular verschickt. Handschriftlich brauchst du in einigen Ländern höchstens noch deine Unterschrift unter dem Anschreiben.
EURES rät zu einem Lebenslauf mit höchstens zwei Seiten und einem Anschreiben mit etwa einer Seite, und viele Bewerbungen laufen elektronisch über die Karriereseiten der Unternehmen. Unsere Länderratgeber zeigen dasselbe Bild:
Handschrift heißt also: Unterschrift – nicht den ganzen Brief von Hand schreiben.
Das hängt vom Land ab. In manchen Ländern ist ein Foto im Lebenslauf noch üblich, in anderen freiwillig, und in einigen lässt du es besser weg, außer der Arbeitgeber verlangt eins. Die sicherste Regel: Wenn die Anzeige etwas dazu sagt, halte dich daran; wenn nicht, folge den unten beschriebenen Gepflogenheiten vor Ort.
Ein Foto ist üblich oder empfohlen in:
Es ist deine Entscheidung in Estland, Spanien, Kroatien und Lettland – ein Foto ist nicht nötig, du kannst aber eins beifügen.
Meist ohne Foto in Belgien (außer die Stelle erfordert es oder der Arbeitgeber fragt danach), Irland (nur wenn das Bewerbungsformular eins verlangt) und Italien (nicht nötig, außer der Arbeitgeber fragt danach).
Für die übrigen Länder nennen unsere Ratgeber keine feste Gepflogenheit – schau in die Anzeige und auf die Website des Arbeitgebers und frag nach, wenn du unsicher bist.
Ein Foto zeigt Dinge, die eine Einstellungsentscheidung nicht beeinflussen dürfen. Nach EU-Recht dürfen Arbeitgeber niemanden wegen des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung benachteiligen – auch nicht bei der Personalauswahl. Als EU-Bürger, der in einem anderen EU-Land arbeitet, hast du außerdem Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Einstellung, und Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit ist verboten. Ob mit oder ohne Foto: Der Arbeitgeber muss deine Bewerbung nach deinen Fähigkeiten beurteilen.
Wie du einen Brief schreibst, der dir ein Vorstellungsgespräch bringt: Anschreiben und Bewerbung: So hebst du dich ab. Zum Lebenslauf selbst siehe Dein Lebenslauf und das Europass-Profil. Die Bewerbungsgepflogenheiten der einzelnen Länder findest du in unseren Ratgebern zum Arbeiten in 32 europäischen Ländern.
Wie du einen Lebenslauf erstellst, der in ganz Europa funktioniert, erklärt Dein Lebenslauf und das Europass-Profil. Auch online zählt dein Profilbild – siehe Dein Online-Profil und soziale Medien. Wenn du glaubst, unfair behandelt worden zu sein, lies Deine Rechte: Arbeiten in einem anderen EU-Land. Die Bewerbungsgepflogenheiten vor Ort beschreiben unsere Ratgeber zum Arbeiten in 32 europäischen Ländern.
Stand: Oktober 2026