Polen - um Arbeit zu suchen

Staat: Polen
Amtssprachen: Polnisch
Staatsform: Parlamentarische Republik
Einwohnerzahl: 38,5 Millionen
Hauptstadt: Warschau
Währung: Polnische Złoty (PLN)
EU- oder EWR-Mitglied: EU
Telefonvorwahl: +48
Internet-Ländercode: .pl

Warum dieses Land?

Mit seiner 500 km langen Ostseeküste, der ausgedehnten Seenplatte und den dichten Wäldern, die fast ein Drittel seiner Fläche bedecken und sich bis zu den Gebirgszügen im Süden erstrecken, ist Polen mit großer Naturschönheit gesegnet.

Außerdem ist es das einzige Land in Europa, das der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise souverän standgehalten hat. Derzeit werden verstärkt Anreize für internationales Kapital und Investoren geschaffen, um in Polen neue Unternehmen auf den Weg zu bringen.

Das Land hat einen dynamischen und wachsenden IT-Sektor mit Bedarf an Entwicklern, Web-Designern, Software-Ingenieuren und Datenbank-Administratoren. Internationale Unternehmen brauchen dagegen Menschen mit Sprachenkenntnissen als Helpdesk- Mitarbeiter, Calldesk-Berater, Kundenberater, Content-Prüfer, Spieletester, Projektleiter sowie als Finanz- und Logistik-Fachleute.

Arbeitsuche

Freie Stellen werden von der öffentlichen Arbeitsverwaltung (regionale und lokale Arbeitsämter), privaten Arbeitsvermittlungen, in Zeitungen und Online-Jobportalen veröffentlicht.

Tipps für die Bewerbung

Der üblichste Weg sich zu bewerben besteht darin, einen Lebenslauf und ein Anschreiben zu verschicken. Normalerweise fordert der Arbeitgeber eine Übermittlung der Bewer­bung per E-Mail oder auf dem Postweg.

Wenn Sie eine Bewerbung elektronisch ver­schicken, geben Sie unbedingt - vorzugs­weise in der Betreffzeile - an, für welche Stelle Sie sich bewerben. Der Lebenslauf sollte maschinengeschrieben sein, Berufserfahrung, Kompetenzen und Aus­bildung sollten darin in umgekehrt chrono­logischer Reihenfolge aufgeführt werden. Das Anschreiben sollte maximal eine Seite und der Lebenslauf höchstens zwei Sei­ten umfassen. Der Europass-Lebenslauf ist eine gute Orientierungshilfe.

Auch bei Initiativbewerbungen sollte der Bewerber einen Lebenslauf mit einem Anschreiben versenden. Er sollte außer­dem auf ein Bewerbungsgespräch vorbe­reitet sein.

Ist es üblich, dem Lebenslauf ein Foto beizufügen?

Ein Foto ist von Vorteil, aber nicht obligatorisch.

Werden handschriftliche Bewerbungen bevorzugt?

Handschriftliche Bewerbungen werden nicht bevorzugt.

Wird ein Lebenslauf im Europass-Format generell verwendet und akzeptiert?

Er wird akzeptiert, jedoch nicht häufig verwendet.

Telefonische Kontaktaufnahme

Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme sollten die Bewerber sich vorstellen und den Grund ihres Anrufs nennen. Bitten Sie keinesfalls jemand anderen, in Ihrem Namen anzurufen und bereiten Sie sich darauf vor, Informationen aufzuschreiben, die Sie möglicherweise vom Arbeitgeber erhalten.

Sollte ich meiner Bewerbung Zeugnisse beifügen?

In manchen Fällen sollten Sie Ihrem Lebenslauf Kopien Ihrer Bescheinigungen, Abschlusszeugnisse usw. beifügen. Die Arbeitgeber berücksichtigen sie bei ihrer Entscheidung, ob sie Sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen oder nicht.

Sollte ich Referenzen, Empfehlungsschreiben oder ein Führungszeugnis vorlegen?

sind nicht üblich. Stattdessen sollten Sie schriftliche Bestätigungen Ihrer Beschäftigungsverhältnisse und Ihre Aus-bildungsnachweise vorlegen. Wenn Sie den¬noch Referenzen vorlegen möchten, sollten Sie Ihre früheren Arbeitgeber oder Lehrer als Referenzpersonen angeben. Normalerweise benötigen Sie keine Empfehlungsschreiben. Ein von einem bekannten Arbeitgeber verfasstes Empfehlungsschreiben kann aber nützlich sein. Für Stellen in öffentlichen Ein-richtungen ist eine Bescheinigung erforderlich, dass Sie nicht wegen Straftaten oder Steuerdelikten vorbestraft sind.

Übliche Zeitspanne zwischen der Ausschreibung einer Stelle und dem Arbeitsantritt

Sie beträgt in der Regel bis zu 1 oder 2 Monaten.

Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch

Bewerber sollten vor dem Vorstellungsge­spräch so viele Informationen wie möglich über das Unternehmen in Erfahrung brin­gen. Sie sollten darauf vorbereitet sein, ihre Motivation deutlich zu machen und über Ihr Können, Ihr Wissen und Ihre Persönlichkeit zu sprechen sowie Ihrerseits Fragen zu stellen.

Für den Arbeitgeber steht die Frage im Mit­telpunkt, ob ein Bewerber über angemessene Kenntnisse für die Stelle verfügt und kreativ denken kann. Sie wünschen sich kommuni­kative Mitarbeiter mit einer positiven Einstel­lung. Möglicherweise greift der Arbeitgeber für das Gespräch auf einen Spezialisten für nonverbale Kommunikation zurück, um zu überprüfen, inwieweit verbale und nonverbale Kommunikation des Bewerbers sich decken.

Angemessene Kleidung

Zum Vorstellungsgespräch sollten Sie korrekt gekleidet sein, auch wenn die Arbeitsumgebung informell ist.

Männer: Anzug in einer unauffälligen Farbe, langärmliges Hemd und Krawatte, dunkle Socken und konservative Lederschuhe; wenig oder kein Schmuck, gepflegte pro­fessionelle Frisur, nicht zu viel Aftershave, gepflegte kurze Fingernägel und eine Aktenmappe oder Aktentasche.

Frauen: ein dunkles Kostüm mit einem Rock, der lang genug ist, dass Sie sich bequem hinsetzen können, passende Bluse, kon­servative Schuhe, wenig Schmuck (keine baumelnden Ohrringe oder Arme voller Armreifen), professionelle Frisur, leichtes Make-up und Parfüm, saubere, sorgfäl­tig manikürte Fingernägel und eine Akten­mappe oder Aktentasche.


Wer wird anwesend sein?

In der Regel sind zwei Vertreter des Arbeitgebers beim Gespräch anwesend. Falls Tests durchgeführt werden, können sie für jeden Bewerber einzeln oder in einer Gruppe stattfinden.

Gebe ich den Anwesenden die Hand?

Es liegt beim Arbeitgeber oder Personalverantwortlichen zu entscheiden, ob er Ihnen die Hand gibt. Sie sollten nicht den ersten Schritt tun.

Gibt es einen typischen Ablauf des Vorstellungsgesprächs?

In der Regel dauert das Vorstellungsge­spräch 45 Minuten bis 1 Stunde. Falls Tests stattfinden, kann es 2 bis 3 Stunden dau­ern. Jedes Gespräch hat einen spezifischen Aufbau.

Einleitung: Der erste Teil des Gesprächs dient der Information. Der Gesprächsleiter informiert den Bewerber über den Ablauf des Gesprächs, die zu besetzende Stelle, die entsprechenden Aufgaben usw. und versucht eine angenehme Atmosphäre zu schaffen.

Sondierung der beruflichen Erfahrung:

In dieser Phase stellt der Personalver­antwortliche Sachfragen, um Informatio­nen zu erhalten. Dabei geht es vor allem um Angaben zur Person, Berufserfahrung, Ausbildung, Beruf usw.

Interpretation der Fakten: In dieser Phase geht es um die Interpretation der Fakten, die in der zweiten Phase zusam­mengetragen wurden. Der Gesprächslei­ter fordert die Bewerber auf darzustellen, inwiefern ihrer Meinung nach ihre Ausbil­dung und Berufserfahrung zu der fragli­chen Stelle passen. Das trägt dazu bei, die Motivation der Bewerber, ihre Einstellung und den Wert, den sie der Stelle beimes­sen, zu erkennen.

Persönliche Meinungen, Gedanken, Ansichten: In dieser Phase äußern die Bewerber ihre persönliche Meinung und ihre Gedanken zu den beruflichen Ent­scheidungen, die sie getroffen haben (der Arbeitgeber oder die Person, die das Gespräch leitet, stellt Fragen zu den Moti­ven für persönliche Entscheidungen).

Zusammenfassung: In dieser Phase kön­nen die Bewerber Fragen zu Themen

stellen, die noch nicht behandelt wurden. Die Gesprächspartner sollten jetzt über die nächsten Schritte im Bewerbungsver­fahren informieren.

Bereiten Sie sich auf heikle Fragen vor, z. B.:

Was werden Sie in 5 Jahren machen?

Wie würden Sie einen Konflikt am Arbeits­platz lösen?

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

Wie sehen Ihre Gehaltsvorstellungen aus?

Welche Fragen sind nicht zulässig?

Es gibt Gesetze, die eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Nationalität, der sexuellen Orientierung, politischer Überzeugungen, der Religionszugehörigkeit und der Mitglied-schaft in einer Gewerkschaft verbieten. Ein Bewerber hat das Recht, diskriminierende Fragen zurückzuweisen. Fragen zu Ihren sexuellen Vorlieben, politischen Überzeugungen, zu Schwangerschaft oder Religion sind nicht akzeptabel.

Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Vorgaben für die Vergütung sind festge­legt in

Unternehmensvereinbarungen oder Tarif­verträgen - die die Arbeitgeber mit den Gewerkschaften schließen, die in ihrem Unternehmen aktiv sind;

Vergütungsregelungen (im Fall von Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäf­tigten, die keiner Betriebs- oder Tarifver­einbarung unterliegen), und/oder

Anstellungsverträgen.

Beschäftigte werden üblicherweise nach gearbeiteter Zeit (Stunde, Tag oder Monat) oder in manchen Fällen pro abgeschlos­sene Arbeitseinheit (Stücklohn) bezahlt. Der Beschäftigte wird mindestens einmal pro Monat an einem zuvor festgelegten Ter­min bezahlt.

Der Bewerber sollte seine Vergütung mit sei­nem Arbeitgeber aushandeln, bevor er den Arbeitsvertrag unterzeichnet. Prämien hän­gen von erzielten Ergebnissen ab. Während ihres Urlaubs erhalten die Beschäftigten ihre normale Vergütung, die im Anstel­lungsvertrag vereinbart wurde. Freiwil­lige Leistungen können Essensgutscheine,

Betriebsrente, Krankenversicherung, Weih­nachtsgeld, Prämien für besondere Leistun­gen und die Förderung Ihrer Weiterbildung umfassen, vor allem, wenn Sie in der Privat­wirtschaft arbeiten.

Im öffentlichen Sektor besteht kaum Spiel­raum für Verhandlungen.

Ist ein Probearbeiten wahrscheinlich?

Arbeitgeber in Polen verlangen eher eine 1- bis 3-monatige Probezeit als ein 1-tägiges Probearbeiten.

Wie lang ist die übliche Probezeit?

Siehe oben.

Erstattet der Arbeitgeber meine Kosten für die Wahrnehmung des Vorstellungsgesprächs?

Üblicherweise nicht. Dies sollte ausgehan-delt werden.

Wann erfahre ich das Ergebnis?

Innerhalb von 1 bis 2 Wochen. Falls Sie nichts hören, können Sie beim Arbeitgeber telefonisch nachfragen.

Feedback und Nachfragen

Ihnen gesagt wurde, dass Sie nach dem Vorstellungsgespräch Bescheid bekommen, können Sie nach Ablauf der genannten Frist anrufen und sich nach dem Ergebnis des Vorstellungsgesprächs erkundigen. Sie machen nichts falsch, wenn Sie nachfragen. Sie zeigen damit, dass Sie an der Stelle interessiert sind.

Wenn Sie die Stelle nicht bekommen haben, können Sie nach den Gründen für diese Entscheidung fragen. Versuchen Sie herauszufinden, aufgrund welcher Faktoren Ihre Bewerbung abgelehnt wurde. Das kann Ihnen bei künftigen Bewerbungen helfen.

Wie früh sollte ich zum Gespräch erscheinen?

Erscheinen Sie immer pünktlich; respektieren Sie die Zeit Ihres Gesprächspartners.

veröffentlicht: 2014-09-24

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

"LUST AUF VERÄNDERUNG?"
Privacy Policy