Welche Fragen sind nicht zulässig?

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StaatWelche Fragen sind nicht zulässig?
Belgien - Fragen
Fragen über Religion, Sexualität, einen Kinderwunsch usw. müssen Sie nicht beantworten. Wenn Sie es ablehnen, auf zu heikle Fragen zu antworten, kann das für den Arbeitgeber auch ein Zeichen Ihres Selbstbewusstseins sein und als Stärke gewertet werden. Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, können Sie offiziell Beschwerde einlegen.
Bulgarien - Fragen
Das Beschäftigungsförderungsgesetz verbietet direkte oder indirekte Diskriminierung in Bewerbungsverfahren. Der Arbeitgeber darf keine Angaben zum Privatleben der Bewerber erfragen. Im Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten sind private Informationen definiert als Informati¬onen über eine Einzelperson, die über eine individuelle Nummer zurückverfolgt werden können.
Dänemark - Fragen
In Dänemark gibt es Antidiskriminierungsgesetze gemäß den EU-Vorgaben in Bezug auf Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft, Religion und politische Einstellung. Sie müssen nicht alle Fragen beantworten. Die sexuelle Orientierung und die Frage, ob Sie weitere Kinder planen, gelten als absolut private Angelegenheiten.
Deutschland - Fragen

In Deutschland gibt es ein Antidiskriminie­rungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehand­lungsgesetz (AGGs). Darin ist festgelegt, dass Fragen zur eindeutig privaten Situa­tion, die nichts mit der Stelle zu tun haben, nicht zulässig sind. Fragen über Ihren all­gemeinen Gesundheitszustand, geplante Schwangerschaften, die finanzielle Situ­ation, Religion, Sexualität usw. betreffen Themen, die als rein private Angelegenheit gelten.

Estland - Fragen
Fragen zum Privatleben (z. B. Angaben zur sexuellen Orientierung, Religion, Schwangerschaft, Krankheit und finanziellen Situation) gelten als streng private Angelegenheiten.
Finnland - Fragen

Das Antidiskriminierungsgesetz verbie­tet Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer oder nationaler Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion, politischer Einstellung, Gesundheitszu­stand, Behinderung, sexueller Orientierung und anderen persönlichen Merkmalen. Der Bewerber muss keine Fragen zu seiner religi­ösen oder politischen Einstellung, zu Krank­heiten, Schwangerschaft, Familienplanung oder Gewerkschaftsaktivitäten beantworten. Arbeitgeber können genaue Auskünfte über den Gesundheitszustand verlangen, wenn ein guter Gesundheitszustand als Vorausset­zung für die mit der fraglichen Stelle verbun­denen Aufgaben unabdingbar ist.

Frankreich - Fragen
Die französischen Antidiskriminierungsgesetze sind sehr eindeutig. Sie können es ablehnen, auf alle Fragen zu antworten, die unangemessen erscheinen und/oder für die Bewerbung auf die fragliche Stelle nicht von Belang sind.
Griechenland - Fragen
Fragen zur politischen Einstellung und zum Privatleben gelten als strikt private Angelegenheiten.
Irland - Fragen
In Irland gelten sehr strenge Antidiskriminierungsgesetze - sie liegen dem Verfahren zugrunde. Es dürfen keine Fragen gestellt werden, die als diskriminierend angesehen werden könnten, und Sie können sich weigern, solche Fragen zu beantworten - z. B.: „Wie alt sind Sie?“. Die meisten persönlichen Fragen, z. B. nach Alter, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung usw. gelten als absolut privat.
Island - Fragen
In Island gibt es Antidiskriminierungsge-setze mit recht klaren Bestimmungen. Ein Arbeitgeber darf fragen, ob Sie verheiratet sind oder Kinder haben. Er darf nicht nach Ihrer sexuellen Orientierung, Ihren politischen Ansichten oder Ihrem Wunsch nach Kindern fragen. Sollten solche Fragen gestellt werden, ist es am besten, höflich darauf hinzuweisen, dass Ihnen diese Fragen unangenehm sind und Sie ihre Rechtmäßigkeit anzweifeln.
Italien - Fragen
Bewerber sollten sich nicht verpflichtet füh­len, Fragen zu ihrem Privatleben zu beant­worten. Der Arbeitgeber sollte nicht nach eindeutig privaten Angelegenheiten fragen.
Kroatien - Fragen
Fragen zu Religion, ethnischer Herkunft, sexueller Ausrichtung oder Schwangerschaft dürfen nach dem kroatischen Antidiskriminierungsgesetz, das 2009 in Kraft getreten ist, nicht gestellt werden. Sie können es ablehnen, Fragen nach Ihrem Privatleben zu beantworten.
Lettland - Fragen

Es gibt in Lettland verschiedene Bestim­mungen, die eine Diskriminierung aufgrund der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, des Geschlechts, der sozialen Schicht, der Muttersprache, der politischen Überzeugung usw. verbieten. Die gesetzlich geschützten Rechte werden zumeist nicht verletzt, doch es gibt nach wie vor eine gewisse Feindseligkeit gegenüber Abwei­chungen von der Norm.

Um diskriminierende Fragen handelt es sich, wenn der Bewerber nach seinem Fami­lienstand oder der Familienplanung gefragt wird. Fragen zum Alter, Familienstand und zur Person (Größe, Gewicht usw.) können ebenfalls als diskriminierend angesehen werden. Manchmal werden Tricks ange­wandt, um solche Informationen zu erhal­ten: Der Arbeitgeber verlangt z. B. vom Bewerber, eine Ganzkörperaufnahme, oder er führt ein "Stress-Gespräch" durch, um zu testen, wie ein Bewerber sich in einer unangenehmen Situation verhält, wie krea­tiv er ist, usw. Das ist ein interessantes Ver­fahren, doch der Grat zwischen legitimen Methoden und der Verletzung der Rechte der Bewerber ist schmal.
Liechtenstein - Fragen
Fragen zu einer geplanten Schwangerschaft, zu Krankheiten, Religion oder politischen Einstellungen sollten nicht beantwortet werden, sofern sie für die Stelle nicht relevant sind.
Litauen - Fragen
Arbeitgeber sollten keine Fragen nach dem Alter, dem Familienstand, einer möglichen Schwangerschaft, einer Sucht oder der Religionszugehörigkeit stellen.
Luxemburg - Fragen
In Luxemburg gibt es Gesetze zum Schutz der Privatsphäre. Daher sollten sehr persönliche Themen im Vorstellungsgespräch nicht besprochen werden.
Malta - Fragen
Dem Arbeitgeber ist es gesetzlich untersagt, Fragen zu stellen, die eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion, der ethnischen Herkunft oder des Herkunftslandes beinhalten. Wenn Sie nach Ihrem Privatleben gefragt werden, können Sie höflich ablehnen, diese zu beantworten, indem Sie dem Gesprächspartner sagen, dass Ihr Privatleben Ihre Beschäftigung und Position nicht beeinflusst. Ihr Gesprächspartner kann Sie fragen, welche Interessen Sie haben und was Sie in der Freizeit unternehmen, oder Sie nach Ihrer Meinung zu verschiedenen Themen, u. a. zum Zeitgeschehen fragen.
Niederlande - Fragen
Es gibt gesetzliche Bestimmungen gegen Diskriminierung. Fragen zu Rasse oder Hautfarbe, Religion (eine Frage wie "Lassen sich die Arbeitszeiten mit Ihrer Religion ver­einbaren?" ist jedoch zulässig), Nationalität,

Geburtsort, Schwangerschaft, Gesundheit oder Familienplanung sind nicht erlaubt.

Viele niederländische Unternehmen haben den Verhaltenskodex für Einstellungs­verfahren unterschrieben, der von der Niederländischen Vereinigung für Personal­verwaltung und Organisationsentwicklung (NVP) ausgearbeitet wurde. Wenn Sie sich von einem Unternehmen, das diesen Ver­haltenskodex unterschrieben hat, unange­messen behandelt fühlen, können Sie eine Beschwerde einreichen. Sie können sich auch an die Gleichbehandlungskommis­sion wenden, falls Sie denken, Ihr Recht auf Gleichbehandlung sei verletzt worden.

Norwegen - Fragen
Diskriminierung aufgrund politischer Überzeugungen, der Religion, der sexuellen Orientierung, des Alters, einer Behinderung oder der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist gesetzwidrig, falls diese Themen für die Stelle nicht unmittelbar relevant sind. Sie brauchen Fragen zu Schwangerschaften oder dem Bezug irgendwelcher Sozialleistungen nicht zu beantworten. Sie sollten jedoch Ihren gesunden Menschen¬verstand gebrauchen. Arbeitgeber erwarten, dass Sie Initiative zeigen, Verantwortung für Ihre eigene Arbeit übernehmen und zu eigenständiger Arbeit fähig sind.
Österreich - Fragen
Gleichbehandlungsgesetze auf Bundesebene untersagen Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der Religion, der sexuellen Orientierung und der ethnischen Herkunft. Alle Verfahren für die Veröffentlichung von Stellenangeboten, für Bewerbungsver-fahren und die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gesetzlich geregelt. Fragen zu Schwangerschaft, Familienplanung oder Krankheiten müssen Sie nicht beantworten. Eine Diskriminierung von Menschen aufgrund einer Behinderung ist unter¬sagt. Machen Sie sich klar, dass Arbeitgeber sich möglicherweise nicht bewusst sind, dass sie unzulässige Fragen stellen.
Polen - Fragen
Es gibt Gesetze, die eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Nationalität, der sexuellen Orientierung, politischer Überzeugungen, der Religionszugehörigkeit und der Mitglied-schaft in einer Gewerkschaft verbieten. Ein Bewerber hat das Recht, diskriminierende Fragen zurückzuweisen. Fragen zu Ihren sexuellen Vorlieben, politischen Überzeugungen, zu Schwangerschaft oder Religion sind nicht akzeptabel.
Portugal - Fragen
Fragen zur Religionszugehörigkeit, zur politischen Einstellung und zur sexuellen Orientierung gelten als streng private Angelegenheit. Generell scheint es jedoch so zu sein, dass solche Fragen - wenn auch in subtiler Form - häufiger gestellt werden als in anderen europäischen Ländern.
Rumänien - Fragen
Rumänien hat ein Antidiskriminierungsgesetz.
Schweden - Fragen
Es gibt Antidiskriminierungsgesetze (in Bezug auf Geschlecht, Religion, ethnische Herkunft, Behinderung). Sie können selbst entscheiden, ob Sie entsprechende Fragen in einem Vorstellungsgespräch beantworten wollen. Fragen, die für die Stelle nicht von Belang sind (Ihr Alter, ob Sie Kinder haben, Ihre Herkunft), sind Privatsache.
Schweiz - Fragen
Die folgenden Themen gelten als streng privat: Sexualität, Heiratsabsichten, politische Einstellung, Gehalt in früheren Beschäftigungsverhältnissen, Gesundheitszustand und Entlassung aus früheren Beschäftigungsverhältnissen. Manche Arbeitgeber fragen Bewerberinnen dennoch nach ihrer Familienplanung.
Slowakei - Fragen
Bewerber müssen nicht auf Fragen zu ihrem Privatleben, ihrer Religion und politischen Einstellung oder ihrem Familienstand antworten.
Slowenien - Fragen
Der Bewerber muss nur Fragen beantworten, die im Hinblick auf die Stelle, für die er sich beworben hat, von Belang sind.
Spanien - Fragen
Der Arbeitgeber sollte keine rein privaten Auskünfte von Ihnen verlangen; in bestimmten Fällen jedoch, vor allem wenn Sie eine Frau sind, kann es vorkommen, dass Sie nach Ihrer persönlichen Situation und Familienplanung gefragt werden. Auch wenn es wünschenswert ist, alle Fragen zu beantworten, können Sie auch jederzeit höflich zurückfragen: „Welchen Bezug hat
Tschechische Republik - Fragen
Verschiedene gesetzliche Regelungen (z. B. Arbeitsgesetzbuch, Beschäftigungsgesetz usw.) enthalten Antidiskriminierungsbestimmungen. Fragen zur politischen Einstellung, Mitgliedschaft in einer politischen Partei, Religionszugehörigkeit, familiären oder materiellen Situation oder Partnerschaften und Familienstand sollten nicht gestellt werden.
Ungarn - Fragen

In Ungarn sind Antidiskriminierungsge­setze in Kraft. Das bedeutet, dass Sie den Arbeitgebern keine "sensiblen" persönlichen Auskünfte (über Ihre Religion, politische Einstellung oder sexuelle Orientierung, eine geplante Schwangerschaft usw.) geben müssen. Falls Sie unsicher sind, ob eine Frage für die zu besetzende Stelle rele­vant ist, können Sie einfach zurückfragen, warum diese Informationen wichtig sind.

Vereinigtes Königreich - Fragen
Arbeitgeber dürfen die Bewerber nicht aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der Religion, der sexuellen Orientierung oder des Alters diskriminieren. Arbeitgeber und Personalverantwortliche müssen sicherstellen, dass ihre Fragen nicht diskriminierend sind; sie werden Sie nicht auffordern, private Informationen preiszugeben, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Eventuell müssen Sie jedoch Angaben über Vorstrafen machen.
Zypern - Fragen
In Zypern gibt es Gesetze gegen Diskriminierung und zum Schutz personenbezogener Daten. Bei einem Vorstellungsgespräch ist der Bewerber nicht verpflichtet, rein private Fragen zu beantworten oder vertrauliche Angaben zu machen (z. B. zu seiner sexuellen Orientierung).
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Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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