Das Antidiskriminierungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer oder nationaler Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion, politischer Einstellung, Gesundheitszustand, Behinderung, sexueller Orientierung und anderen persönlichen Merkmalen. Der Bewerber muss keine Fragen zu seiner religiösen oder politischen Einstellung, zu Krankheiten, Schwangerschaft, Familienplanung oder Gewerkschaftsaktivitäten beantworten. Arbeitgeber können genaue Auskünfte über den Gesundheitszustand verlangen, wenn ein guter Gesundheitszustand als Voraussetzung für die mit der fraglichen Stelle verbundenen Aufgaben unabdingbar ist.