Welche Fragen sind nicht zulässig?
Gleichbehandlungsgesetze auf Bundesebene untersagen Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der Religion, der sexuellen Orientierung und der ethnischen Herkunft. Alle Verfahren für die Veröffentlichung von Stellenangeboten, für Bewerbungsver-fahren und die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gesetzlich geregelt. Fragen zu Schwangerschaft, Familienplanung oder Krankheiten müssen Sie nicht beantworten. Eine Diskriminierung von Menschen aufgrund einer Behinderung ist unter¬sagt. Machen Sie sich klar, dass Arbeitgeber sich möglicherweise nicht bewusst sind, dass sie unzulässige Fragen stellen.