Eine feste Dauer gibt es nicht. Sie hängt vom Arbeitgeber ab, davon, wie viele Auswahlrunden es gibt, von deiner Kündigungsfrist im aktuellen Job und – wenn du kein EU-Bürger bist oder in einem reglementierten Beruf arbeitest – von Genehmigungen und der Anerkennung. Saison- und Studentenjobs können oft schneller losgehen; ein Einstiegsjob für Absolventen mit Tests und mehreren Vorstellungsgesprächen dauert meist länger.
Arbeitgeber gehen unterschiedlich vor. In den Niederlanden antworten Arbeitgeber meist recht schnell – hast du nach 14 Tagen nichts gehört, melde dich beim Unternehmen. In Irland ist ein Anruf in Ordnung, wenn du nach etwa vier Wochen nichts gehört hast. In Estland bekommst du meist per E-Mail oder Brief eine Antwort, auch wenn du nicht ausgewählt wirst.
Nach der EU-Richtlinie 2019/1152 muss dir dein Arbeitgeber die wichtigsten Informationen zu deinem Job zwischen deinem ersten Arbeitstag und dem siebten Kalendertag schriftlich geben, den Rest innerhalb eines Monats. Manche Länder gehen weiter: Im Vereinigten Königreich musst du an deinem ersten Tag eine schriftliche Erklärung bekommen, in Luxemburg muss der Vertrag spätestens an deinem ersten Tag schriftlich vorliegen, und in Rumänien bekommst du vor Arbeitsbeginn eine unterschriebene Ausfertigung.
Bevor du unterschreibst, lies Vor dem Start: Vertrag, Steuern, Sozialversicherung und Krankenversicherung. Du kommst von außerhalb der EU? Siehe Von außerhalb der EU: Arbeiten während und nach dem Studium. Tipps fürs Vorstellungsgespräch findest du in Das Vorstellungsgespräch: online und vor Ort, die ersten Schritte in jedem Land in unseren Ratgebern zum Arbeiten in 32 europäischen Ländern.
Stand: Oktober 2026