2. Deine Rechte: arbeiten in einem anderen EU-Land

Junges internationales Team im Büro
Junges internationales Team im Büro

Als Bürger eines EU-Landes kannst du überall in der EU – und in Island, Norwegen und der Schweiz – ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, zu denselben Bedingungen wie Einheimische. Für die Jobsuche darfst du bis zu 6 Monate bleiben. Nach 3 Monaten musst du deinen Wohnsitz anmelden.

Keine Arbeitserlaubnis für EU-Bürger

Wenn du Bürger eines EU-Landes bist, kannst du in jedem anderen EU-Land ohne Arbeitserlaubnis angestellt oder selbstständig arbeiten. Dasselbe gilt in Island und Norwegen (EWR). Zwei Ausnahmen:

  • Schweiz – hier gilt die Freizügigkeit nach dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz, aber für Arbeit von mehr als 3 Monaten brauchst du eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung;
  • Liechtenstein – hat Kontingente für Arbeitskräfte aus EU-Ländern, Norwegen und Island.

Gleichbehandlung

Sobald du in einem anderen EU-Land arbeitest, hast du dieselben Rechte wie einheimische Beschäftigte: Lohn, Arbeitsbedingungen, Zugang zu Weiterbildung, Steuervorteile, Gewerkschaftsmitgliedschaft und Sozialleistungen. Ein Arbeitgeber darf kein Sprachniveau verlangen, das der Job nicht wirklich braucht. Er darf auch keine Stellen für eigene Staatsangehörige reservieren – außer manchen Posten im öffentlichen Dienst, die mit hoheitlichen Aufgaben verbunden sind.

Jobsuche vor Ort

  • Bis zu 3 Monate kannst du dich nur mit Personalausweis oder Reisepass in einem anderen EU-Land aufhalten.
  • Als Arbeitsuchender hast du danach meist etwa 6 Monate Zeit, um Arbeit zu finden. Danach musst du eventuell zeigen, dass du weiter aktiv suchst und echte Chancen auf eine Stelle hast.
  • Zu Hause arbeitslos? Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und seit mindestens 4 Wochen arbeitslos gemeldet bist, beantrage das Formular U2 – dann bekommst du dein Arbeitslosengeld 3 Monate (bis zu 6) weiter, während du im Ausland Arbeit suchst. Melde dich innerhalb von 7 Tagen bei der Arbeitsverwaltung dort.

Wenn du den Job hast

Nach 3 Monaten musst du bei den örtlichen Behörden deinen Wohnsitz anmelden. Dafür brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass und eine Beschäftigungsbestätigung deines Arbeitgebers. Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt bekommst du das Daueraufenthaltsrecht. Was du in den ersten Wochen erledigen solltest: Vertrag, Steuern und Versicherung »

Quellen: Ihr Europa – Arbeitserlaubnis · Ihr Europa – Aufenthaltsrecht für Arbeitsuchende · Ihr Europa – Aufenthaltsrecht für Arbeitnehmer · Ihr Europa – Arbeitslosengeld ins Ausland mitnehmen Stand: 3. Oktober 2026.


Auf Grundlage offizieller EU-Informationen: EURES, Ihr Europa – Arbeit und Ruhestand, Europass, die Europäische Kommission und das EU-Recht (EUR-Lex). Regeln können sich ändern – prüf die offiziellen Quellen, bevor du umziehst. Stand: Oktober 2026.

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