Als Bürger eines EU-Landes kannst du überall in der EU – und in Island, Norwegen und der Schweiz – ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, zu denselben Bedingungen wie Einheimische. Für die Jobsuche darfst du bis zu 6 Monate bleiben. Nach 3 Monaten musst du deinen Wohnsitz anmelden.
Wenn du Bürger eines EU-Landes bist, kannst du in jedem anderen EU-Land ohne Arbeitserlaubnis angestellt oder selbstständig arbeiten. Dasselbe gilt in Island und Norwegen (EWR). Zwei Ausnahmen:
Sobald du in einem anderen EU-Land arbeitest, hast du dieselben Rechte wie einheimische Beschäftigte: Lohn, Arbeitsbedingungen, Zugang zu Weiterbildung, Steuervorteile, Gewerkschaftsmitgliedschaft und Sozialleistungen. Ein Arbeitgeber darf kein Sprachniveau verlangen, das der Job nicht wirklich braucht. Er darf auch keine Stellen für eigene Staatsangehörige reservieren – außer manchen Posten im öffentlichen Dienst, die mit hoheitlichen Aufgaben verbunden sind.
Nach 3 Monaten musst du bei den örtlichen Behörden deinen Wohnsitz anmelden. Dafür brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass und eine Beschäftigungsbestätigung deines Arbeitgebers. Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt bekommst du das Daueraufenthaltsrecht. Was du in den ersten Wochen erledigen solltest: Vertrag, Steuern und Versicherung »
Quellen: Ihr Europa – Arbeitserlaubnis · Ihr Europa – Aufenthaltsrecht für Arbeitsuchende · Ihr Europa – Aufenthaltsrecht für Arbeitnehmer · Ihr Europa – Arbeitslosengeld ins Ausland mitnehmen Stand: 3. Oktober 2026.
Auf Grundlage offizieller EU-Informationen: EURES, Ihr Europa – Arbeit und Ruhestand, Europass, die Europäische Kommission und das EU-Recht (EUR-Lex). Regeln können sich ändern – prüf die offiziellen Quellen, bevor du umziehst. Stand: Oktober 2026.