Österreich - um Arbeit zu suchen

Amtssprachen: Deutsch
Staatsform: Parlamentarische Bundesrepublik
Einwohnerzahl: 8,5 Millionen
Hauptstadt: Wien
Währung: Euro (EUR)
EU- oder EWR-Mitglied: EU
Telefonvorwahl: +43
Internet-Ländercode: .at

Warum dieses Land?

Landschaftliche Vielfalt auf kleinem Raum, traditionsverbunden und dennoch modern, Kultur und Abenteuer: Von der Wiener Eleganz im Norden bis zu mediterranem Flair und den Gebirgszügen im Süden bietet Österreich Raum für unterschiedlichste Lebensweisen. Es gilt als Mekka für Wintersportler und ist aus der Geschichte wahrscheinlich besonders als Zentrum der klassischen Musik bekannt.

Die österreichische Wirtschaft hat seit dem Konjunkturrückgang 2009 wieder aufgeholt. Es gibt Arbeit für Facharbeitskräfte mit abgeschlossener Lehre, z. B. als Elektroinstallateur, Rohrschlosser, Dreher, Maurer, Zimmerer und Schreiner. Auch im Tourismussektor sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe werden Arbeitskräfte gesucht. Dasselbe gilt für Vertriebs- und Verkaufspersonal.

Arbeitsuche

Freie Stellen werden in der Zeitung oder im Internet veröffentlicht. Für gering qualifi­zierte Stellen wird üblicherweise zuerst per Telefon Kontakt aufgenommen, Online-Be­werbungen sind jedoch auf dem Vormarsch.

Für qualifizierte Stellen müssen Sie ein Bewerbungsanschreiben verfassen und zusammen mit Ihrem Lebenslauf einreichen. Das Unternehmen prüft die Bewerbungen und lädt ausgewählte Bewerber zu einem Gespräch ein. Wenn es um eine Manage­ment-Stelle geht, werden Sie möglicher­weise zu einem Assessment eingeladen.

Tipps für die Bewerbung

Anschreiben sind in der Regel auf dem Computer geschrieben. Ihre schriftli­che Bewerbung sollte immer ein förmli­ches Anschreiben beinhalten, in dem Sie angeben, für welches Stellenangebot Sie sich bewerben. Achten Sie darauf, dass Name und Anschrift der Kontaktperson im Anschreiben korrekt sind.

Ihr Lebenslauf muss kurz, klar, chronolo­gisch aufgebaut und vollständig sein. Ihr persönliches Profil muss der Stellenaus­schreibung angepasst sein. Sie sollten keine Anmerkungen auf den Unterlagen anbrin­gen, die Sie dem Arbeitgeber schicken.

Bei einer Initiativbewerbung sollten Sie dafür sorgen, dass, falls derzeit keine Stellen frei sind, Ihre Bewerbung in eine Datenbank mit Initiativbewerbungen auf­genommen wird. Falls das Unternehmen jemanden braucht, wird diese Datenbank häufig von der Personalabteilung als Ers­tes konsultiert.

Ist es üblich, dem Lebenslauf ein Foto beizufügen?

Ja, die Arbeitgeber sind es gewohnt, dass die Bewerber ihrem Bewerbungsanschrei- ben ein Foto beifügen.

Werden handschriftliche Bewerbungen bevorzugt?

Nein, wenn ein Unternehmen eine hand-schriftliche Bewerbung wünscht, wird es dies ausdrücklich verlangen.

Wird ein Lebenslauf im Europass-Format generell verwendet und akzeptiert?

Leider nicht; er ist zu ausführlich.

Telefonische Kontaktaufnahme

Wenn Sie bei einem Unternehmen anrufen, sollten Sie den Namen Ihrer Kontaktperson kennen und ausdrücklich nach ihr fragen. Bereiten Sie eine kurze, klare Vorstellung Ihrer Person vor, geben Sie an, wegen welchem Stellenangebot Sie anrufen, und versuchen Sie einen Termin für ein Gespräch auszumachen. Während Sie anrufen, sollte es im Raum keine lauten Hintergrundgeräusche geben und niemand Sie ansprechen, vor allem, wenn Sie ein Mobiltelefon benutzen.

Sollte ich meiner Bewerbung Zeugnisse beifügen?

Ja, Sie sollten Kopien Ihrer Ausbildungszeugnisse beifügen (Ihre letzte berufliche Ausbildung, Zusatzqualifikationen, Arbeitszeugnisse oder zumindest Bestätigungen über Beschäftigungszeiten). Alle Bescheinigungen sollten ins Deutsche übersetzt sein, es sei denn, Sie bewerben sich auf eine Stelle in einem internationalen Unternehmen.

Sollte ich Referenzen, Empfehlungsschreiben oder ein Führungszeugnis vorlegen?

Auf Verlangen sollten Sie ins Deutsche übersetzte Referenzen von früheren Arbeitgebern vorlegen können, um Ihre Qualifikation und Erfahrung zu belegen. Eine Kopie Ihres letzten und höchsten Abschlusszeugnisses sollte dem Unternehmen spätestens beim Vorstellungsgespräch ausgehändigt werden. Empfehlungsschreiben werden nur bei Bewerbungen um akademische Stellen verwendet. Falls ein Führungszeugnis verlangt wird, ist dies wahrscheinlich in der Stellenanzeige angegeben.

Übliche Zeitspanne zwischen der Ausschreibung einer Stelle und dem Arbeitsantritt

Die meisten Stellen werden innerhalb von 1 bis 3 Monaten besetzt. Bei spezialisierten Stellen (im Management oder Stellen, für die viel Erfahrung verlangt wird) müssen die Bewerber jedoch mehrere Gespräche durchlaufen und möglicherweise an einem Assessment teilnehmen. In manchen Fällen steht in der Stellenausschreibung, dass der Arbeitsbeginn in 6 Monaten geplant ist.

Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch

Wenn es viele Bewerber gibt, neigen die Unternehmen dazu, eine Vorauswahl zu tref­fen oder Tests durchzuführen. Für Schlüs­selpositionen oder Management-Stellen werden häufig Assessment-Center eingesetzt.

Arbeitgeber suchen Bewerber, die dem in der Stellenanzeige beschriebenen Pro­fil möglichst weitgehend entsprechen. Sie erwarten von den Bewerbern, dass sie zei­gen, wie ihre Qualifikationen und Erfah­rungen in dieses Profil passen, über ihre beruflichen und persönlichen Stärken und Schwächen sprechen und Fragen zu ihrer Motivation, ihren sozialen Kompetenzen und ihren beruflichen Zukunftsvorstellun­gen beantworten. Sie müssen auch auf Fra­gen zu Ihrem Lebenslauf vorbereitet sein (beispielsweise, wenn Sie häufig die Stelle gewechselt haben).

Sie können im Allgemeinen davon ausge­hen, dass der Arbeitgeber sich um einen Dialog bemüht, in dem er mehr über Sie, Ihre Qualifikationen und Ihre Erwartungen an die Stelle erfährt. Es wird auch Raum für Ihre Fragen zu Arbeitszeiten und -tagen, Aktivitäten und Arbeitsinhalten geben. Die Atmosphäre ist freundlich, aber gleichzeitig objektiv und unvoreingenommen.

Bewerber sollten gut über das Unterneh­men informiert sein und wissen, in welchem Bereich es tätig ist oder was es produziert, wie groß es ist, ob es sich um ein zentrali­siertes oder dezentralisiertes Unternehmen handelt, ob es seinen Hauptsitz im Ausland hat, welches Image und welche Unterneh­mensphilosophie es pflegt.

Angemessene Kleidung

Die Wahl Ihrer Kleidung ist von der Stelle, Branche, Position, vom Kundenkontakt, den Repräsentationsaufgaben, der Unternehmenskultur usw. abhängig. Wichtig ist, dass Sie authentisch sind, wenn Sie sich vorstellen. Bei Männern, die sich für Führungspositionen bewerben, ist ein Anzug nach wie vor obligatorisch. Eine Krawatte ist nicht mehr erforderlich.

"Ich wusste bereits einiges über das Leben in Ungarn, weil ich dort studiert habe, aber über EURES habe ich weitere ,technische' Einzelheiten erfahren, die wichtig sind, wenn man zwischen zwei Ländern pendelt, wie beispielsweise die Unterschiede zwischen den Steuer- und Sozialversicherungssystemen Wenn man in ein neues Land geht, weiß man nicht, was einen erwartet. Jedes Land hat seine Eigenheiten und diese Beratungsmöglichkeit ist von unschätzbarem Wert." Marcel, Arbeitsuchender aus Deutschland, der in Ungarn lebt und in Österreich arbeitet.

Wer wird anwesend sein?

Folgende Personen können teilnehmen: der Leiter der Abteilung, die die Stelle ausgeschrieben hat, der Personalverantwortliche, ein Vertreter des Betriebsrats.

Gebe ich den Anwesenden die Hand?

Ja, es ist üblich, sich bei der Begrüßung die Hand zu geben.

Gibt es einen typischen Ablauf des Vorstellungsgesprächs?

In einem normalen Vorstellungsgespräch beziehen sich die Fragen auf die Bedingungen, die in der Stellenanzeige beschrieben sind, und zielen darauf ab herauszufinden, ob Sie die richtigen Fähigkeiten und Qualifikationen für die Stelle besitzen. Aus Gründen der Objektivität sollten allen Bewerbern dieselben Fragen gestellt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch im Einzelfall je nach den Antworten des Bewerbers nach weiteren Informationen fragen.

Welche Fragen sind nicht zulässig?

Gleichbehandlungsgesetze auf Bundesebene untersagen Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der Religion, der sexuellen Orientierung und der ethnischen Herkunft. Alle Verfahren für die Veröffentlichung von Stellenangeboten, für Bewerbungsver-fahren und die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gesetzlich geregelt. Fragen zu Schwangerschaft, Familienplanung oder Krankheiten müssen Sie nicht beantworten. Eine Diskriminierung von Menschen aufgrund einer Behinderung ist unter¬sagt. Machen Sie sich klar, dass Arbeitgeber sich möglicherweise nicht bewusst sind, dass sie unzulässige Fragen stellen.

Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Normalerweise können Sie sowohl Ihre Vergütung als auch Ihre Arbeitsbedingungen aushandeln, außer im öffentlichen Sektor, für den es festgelegte Gehaltsskalen gibt. Die Verhandlungen werden mit dem Leiter der Abteilung geführt, in der die Stelle zu besetzen ist.

In der Regel wird die Vergütung einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld pro Monat angegeben. Weitere Zusatzleistungen müssen individuell ausgehandelt werden. Für manche Stellen bietet der Arbeitgeber Ihnen ein festes Mindestentgelt an, zu dem eine variable leistungs- oder ergebnisabhängige Vergütung hinzukommt. Bei Stellen, bei denen Trinkgeld sehr üblich ist (z. B. Pensionen, Hotels usw.), erhalten Sie häufig eine kleine Mindestvergütung. Das Trinkgeld wird als Möglichkeit zur Aufbesserung Ihres Lohns durch eigene Anstrengungen gesehen. Über die Arbeitszeiten, Flexibilität in Bezug auf Zeiten und Arbeitsorte, eine Anpassung der Arbeitszeit an verfügbare Kinderbetreuungsmöglichkeiten (Kindergartenöffnungszeiten) usw. kann häufig verhandelt werden.

Ist ein Probearbeiten wahrscheinlich?

Möglicherweise wird 1 Probetag von Ihnen verlangt. Diesen muss der Arbeitgeber vergüten.

Wie lang ist die übliche Probezeit?

In den meisten Fällen beträgt die Probezeit einen Monat. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.

Erstattet der Arbeitgeber meine Kosten für die Wahrnehmung des Vorstellungsgesprächs?

Nein, aber wenn Sie eine finanzielle Notlage nachweisen können, bieten öffentliche Arbeitgeber Ihnen möglicherweise finanzielle Unterstützung für das Bewerbungsverfahren an.

Wann erfahre ich das Ergebnis?

Arbeitgeber erwarten von Ihnen, dass Sie nach einer bestimmten Zeit telefonisch Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen, um sich nach den Ergebnissen des Gesprächs zu erkundigen. Unternehmen werden nicht immer von sich aus aktiv, um Sie über die Ergebnisse zu informieren.

Feedback und Nachfragen

Wenn Sie nicht ausgewählt wurden, können Sie um weitere Informationen bitten. Wenn Sie beweisen können, dass das Chancen-gleichheitsgesetz nicht eingehalten wurde, sind amtliche Schritte möglich.

Wie früh sollte ich zum Gespräch erscheinen?

Arbeitgeber nehmen es sehr genau mit der Pünktlichkeit. Kommen Sie nicht zu spät und verschieben oder annullieren Sie den Termin nur, wenn Sie gute Gründe haben. In solchen Fällen (z. B. bei Krankheit) erwartet der Arbeitgeber von Ihnen, dass Sie ihn vor dem Termin informieren und selbst einen neuen Termin für ein Gespräch vereinbaren.

veröffentlicht: 2014-09-24

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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