Ungarn - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Über den Arbeitsvertrag wird in der Regel am Ende des Bewerbungsverfahrens verhandelt. Sie können Ihre Vergütung aushandeln, sollten deren Höhe aber rechtfertigen können. Sie sollten auch berücksichtigen, dass die Löhne und Gehälter in einigen Bereichen (z. B. bei Beamten) gesetzlich festgelegt sind. Die Vergütung wird als monatliche Zahlung angegeben. Im Arbeitsvertrag sollte auch der Urlaubsanspruch festgelegt werden (es besteht ein gesetzlich festgelegter Mindestanspruch). Prämien werden separat ausgehandelt. Stellen sie allerdings einen großen Anteil des Verdiensts dar, werden sie in den Arbeitsvertrag aufgenommen. Die Vergütung und freiwillige Leistungen werden mit dem Geschäftsführer besprochen.

Datum der letzten Änderung: 2014-09-24 13:06:50

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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