Schweiz - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Um einen guten Vertrag und annehmbare Arbeitsbedingungen aushandeln zu können, sollten Sie mit den Gepflogenheiten in der Branche vertraut und nicht zu anspruchsvoll oder kleinlich sein. In Sektoren mit öffentli­chen Tarifverträgen wie im öffentlichen und halböffentlichen Sektor gibt es kaum Spiel­raum für Gehaltsverhandlungen.

Bei Mindest- und Niedriglöhnen können Sie eine Erhöhung des vorgeschlagen Lohns von etwa 5-10 % aushandeln. Bei Füh­rungspositionen kommt der erste Vorschlag zur Vergütung oft vom Bewerber. Um einen akzeptablen Vorschlag machen zu können, muss man die Branche und die Gepflo­genheiten des Unternehmens gut kennen. Bedenken Sie auch, dass es in der Schweiz sehr große regionale Gehaltsunterschiede gibt. In vielen Unternehmen erhalten Frauen ein um mindestens 15 % geringeres Arbeitsentgelt als Männer.

Ein 13. Monatsgehalt wird als normaler Teil der Vergütung betrachtet. Einige Unterneh­men bieten sogar ein 14. Monatsgehalt an. Prämien werden nur dann gezahlt, wenn Sie Ihre Zielvorgaben erreichen.

Das Lohn- und Gehaltsniveau ist in der Schweiz ziemlich hoch, umfasst aber nicht viele freiwillige Leistungen, außer bei Posi­tionen im Topmanagement. Am häufigsten werden die folgenden freiwilligen Leistun­gen ausgehandelt: Berücksichtigung eines Teils der Zeit für den Weg zur Arbeit als Arbeitszeit, Bezahlung der Krankenversi­cherung, höherer Beitrag des Arbeitgebers zur Altersvorsorge und ein Firmenwagen. Diese Vergünstigungen können ausgehan­delt werden, es sei denn, sie wurden bereits in allgemeinen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaf­ten geregelt.

Datum der letzten Änderung: 2014-09-24 15:13:41

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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