Wenn das Unternehmen Ihnen die Stelle anbietet, können Sie Ihre Vergütung und Ihre Probezeit aushandeln. Werden Sie über eine Vermittlungsorganisation eingestellt, wird diese wahrscheinlich Ihre Entgeltforderung und Ihre weiteren Bedingungen sowie Zusatzleistungen mit dem Unternehmen aushandeln. In den Niederlanden ist es möglich, sowohl über das Arbeitsentgelt als auch über freiwillige Leistungen zu verhandeln. Überlegen Sie gut, welche Gehaltsforderung Sie stellen. Achten Sie darauf, dass sie Ihrer Stelle angemessen ist.
Für verschiedene Arten von Arbeitsplätzen gelten verschiedene Gehaltstabellen. Diese Tabellen sind unterteilt in so genannte "Periodizitäten". Anhand Ihrer Berufserfahrung wird berechnet, nach welcher Tabelle und Periodizität Sie bezahlt werden. Dies alles ist verhandelbar. Denken Sie daran, dass ein Einsatz als Freiwilliger auch als Arbeitserfahrung zählt. Für viele Berufe und Großunternehmen sind die Arbeitsbedingungen in Tarifvereinbarungen festgelegt. Es gibt einen Mindestlohn für junge Arbeitnehmer bis zum Alter von 23 Jahren und einen Mindestlohn für ältere Arbeitnehmer. Entgelte unter diesem Niveau sind ungesetzlich. Die Vergütung wird pro Monat angegeben.
Der Urlaubsanspruch und die Formel zur Berechnung des Urlaubsgelds sind gesetzlich festgelegt. Je nach den Tarifvereinbarungen oder Ihrem Alter kann sich der Urlaubsanspruch erhöhen. Über Prämien kann zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts und in Ihrem jährlichen Arbeitsgespräch verhandelt werden. In einigen Tarifvereinbarungen sind Verpflichtungen bezüglich Gewinnbeteiligungen oder Dividenden festgeschrieben.
Neben Ihrer Vergütung und dem Urlaubsgeld können Sie auch weitere Konditionen aushandeln, z. B. Firmenwagen, Reisekosten, Rentenversicherung, Weiterbildungsaufwendungen usw. In vielen Fällen sind diese zusätzlichen Leistungen in den Tarifvereinbarungen festgelegt.