Niederlande - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Wenn das Unternehmen Ihnen die Stelle anbietet, können Sie Ihre Vergütung und Ihre Probezeit aushandeln. Werden Sie über eine Vermittlungsorganisation eingestellt, wird diese wahrscheinlich Ihre Entgeltfor­derung und Ihre weiteren Bedingungen sowie Zusatzleistungen mit dem Unterneh­men aushandeln. In den Niederlanden ist es möglich, sowohl über das Arbeitsentgelt als auch über freiwillige Leistungen zu verhan­deln. Überlegen Sie gut, welche Gehaltsfor­derung Sie stellen. Achten Sie darauf, dass sie Ihrer Stelle angemessen ist.

Für verschiedene Arten von Arbeitsplätzen gelten verschiedene Gehaltstabellen. Diese Tabellen sind unterteilt in so genannte "Periodizitäten". Anhand Ihrer Berufserfahrung wird berechnet, nach welcher Tabelle und Periodizität Sie bezahlt werden. Dies alles ist verhandelbar. Denken Sie daran, dass ein Einsatz als Freiwilliger auch als Arbeits­erfahrung zählt. Für viele Berufe und Groß­unternehmen sind die Arbeitsbedingungen in Tarifvereinbarungen festgelegt. Es gibt einen Mindestlohn für junge Arbeitnehmer bis zum Alter von 23 Jahren und einen Min­destlohn für ältere Arbeitnehmer. Entgelte unter diesem Niveau sind ungesetzlich. Die Vergütung wird pro Monat angegeben.

Der Urlaubsanspruch und die Formel zur Berechnung des Urlaubsgelds sind gesetz­lich festgelegt. Je nach den Tarifverein­barungen oder Ihrem Alter kann sich der Urlaubsanspruch erhöhen. Über Prämien kann zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts und in Ihrem jährlichen Arbeitsgespräch verhandelt werden. In einigen Tarifver­einbarungen sind Verpflichtungen bezüg­lich Gewinnbeteiligungen oder Dividenden festgeschrieben.

Neben Ihrer Vergütung und dem Urlaubs­geld können Sie auch weitere Konditionen aushandeln, z. B. Firmenwagen, Reisekos­ten, Rentenversicherung, Weiterbildungs­aufwendungen usw. In vielen Fällen sind diese zusätzlichen Leistungen in den Tarif­vereinbarungen festgelegt.


Datum der letzten Änderung: 2014-09-24 13:48:23

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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