Zypern - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Staat: Zypern
Amtssprachen: Griechisch, Türkisch
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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

In Zypern sind die Beschäftigungsbedingun­gen meist in Tarifverträgen festgelegt. Es ist ratsam für Bewerber, sich über diese tarif­vertraglichen Bedingungen zu informieren. Tarifverträge sind allerdings nicht bindend, und in vielen Fällen werden die Vergütung und Zusatzleistungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Ange­stellten innerhalb von 1 Monat nach Beschäftigungsbeginn schriftlich über die Bedingungen der angebotenen Stelle zu informieren. In diesem Dokument sollten Gehalt, Arbeitszeiten, Jahresurlaub usw. aufgeführt sein.


Datum der letzten Änderung: 2014-09-24 11:21:32

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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