Bulgarien - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Bewerber sollten das Thema Gehalt im Vorstellungsgespräch nicht ansprechen. Es ist üblich, mit Verhandlungen über das Gehalt und andere Leistungen zu warten, bis der Arbeitgeber Ihnen eine Stelle ange­boten hat. Je nach Vertrag wird die Tätig­keit pro Stunde oder pro Monat vergütet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Arbeitszeit oder Arbeitsproduktivität. Die Vergütung pro Einheit (der Stücklohn) wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitge­ber ausgehandelt und darf nicht unter dem im Tarifvertrag festgelegten Mindestbetrag liegen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Mindestvergütungen. In allen anderen Fällen sollte die Vergütung nicht unter dem staatlich festgelegten Mindestlohn liegen.

Das Gehalt wird normalerweise pro Monat gezahlt, in manchen Fällen ist jedoch eine wöchentliche Zahlung möglich. Oft wird eine Vorauszahlung (Teil des Monatsge­halts) etwa in der Monatsmitte geleis­tet. Einige große Unternehmen zahlen Leistungsprämien.

Es ist nicht üblich, Zusatzleistungen zu ver­handeln. Sozial- und Krankenversiche­rungsbeiträge und Steuern sind gesetzlich festgelegt und werden vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen. Wenn der Arbeit­geber Zusatzleistungen oder zusätzliche Urlaubstage anbieten möchte, steht ihm das frei.

Datum der letzten Änderung: 2014-09-23 15:11:27

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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