Lettland - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Staat: Lettland
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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Ehe ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, müssen der Arbeitnehmer und der Arbeit­geber die Beschäftigungsbedingungen erörtern: Gehalt, Zahlungsfrequenz, Arbeits­zeiten und Überstunden, Probezeit, Zusatz­leistungen und andere Fragen. Das Gehalt wird in Lettland normalerweise monatlich oder 14-tägig gezahlt.

Bitte bedenken Sie, dass die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nur durch schriftliche Arbeitsverträge geschützt wer­den können. Wenn die Arbeitsbedingungen mündlich vereinbart werden, gilt für das

Arbeitsverhältnis nur das Zivilrecht, und der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Sozialversicherungsrechte verlieren.

Freiwillige Leistungen können Krankenversi­cherung, Reise- oder Lebenshaltungskosten, die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio usw. umfassen. Alle Zusatzleistungen liegen im Ermessen des Arbeitgebers und hängen von den vorhandenen Einrichtungen ab.


Datum der letzten Änderung: 2014-09-24 11:35:02

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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