Ehe ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, müssen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die Beschäftigungsbedingungen erörtern: Gehalt, Zahlungsfrequenz, Arbeitszeiten und Überstunden, Probezeit, Zusatzleistungen und andere Fragen. Das Gehalt wird in Lettland normalerweise monatlich oder 14-tägig gezahlt.
Bitte bedenken Sie, dass die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nur durch schriftliche Arbeitsverträge geschützt werden können. Wenn die Arbeitsbedingungen mündlich vereinbart werden, gilt für das
Arbeitsverhältnis nur das Zivilrecht, und der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Sozialversicherungsrechte verlieren.
Freiwillige Leistungen können Krankenversicherung, Reise- oder Lebenshaltungskosten, die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio usw. umfassen. Alle Zusatzleistungen liegen im Ermessen des Arbeitgebers und hängen von den vorhandenen Einrichtungen ab.