Spanien - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Staat: Spanien
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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Normalerweise wird ein Monats- oder Jahresgehalt angegeben. Wenn das Gehalt nicht in der Stellenausschreibung angegeben ist, erkundigen Sie sich bei einer Gewerkschaft (Sie müssen dafür nicht Mitglied sein) nach dem gesetzlichen und dem üblichen Lohn für die betreffende Stelle. In Spanien gelten ein nationaler Mindestlohn und je nach Region sehr unterschiedliche Tarifverträge.

Wenn der Arbeitgeber Sie nach Ihren Gehaltsvorstellungen fragt, geben Sie möglichst zwei Zahlen an oder lassen Sie die Möglichkeit offen, eine Regelung auszuhandeln, die z. B. in der Anfangsphase x EUR und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie Ihre Kompetenz bewiesen haben, eine höhere Vergütung vorsieht.

Datum der letzten Änderung: 2014-09-24 10:16:44

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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