Luxemburg - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

In manchen Unternehmen können finan­zielle Aspekte ausgehandelt werden. In anderen ist das nicht möglich, weil der Arbeitgeber durch einen Tarifvertrag gebun­den oder die Vergütung in einer Gehaltsta­belle festgelegt ist.

Die Vergütung von Angestellten sowie Beschäftigten in Verwaltungs- oder Füh­rungspositionen wird als Monatsge­halt angegeben. Arbeiterlöhne werden auf Stundenbasis berechnet. Urlaubsgeld gehört nicht zu den Standardleistungen, die Zahlung von Jahresprämien ist unter­nehmens- und branchenabhängig. In man­chen Fällen wurden sie in die Tarifverträge aufgenommen.

Wählen Sie ein Vergütungsniveau, das Ihren Fähigkeiten wirklich entspricht. Sie müssen den Arbeitgeber überzeugen, Sie für diese Fähigkeiten zu entlohnen. Daher müssen Sie auch nach Ihrer Einstellung den Mehrwert, den Sie für das Unternehmen erbringen können, unter Beweis stellen. Sie müssen nicht unbedingt Zahlen nennen, wenn Sie nach Ihren Lohn- oder Gehaltsvorstellungen gefragt werden. Informieren Sie sich vorab über die in der Branche oder dem Unterneh­men übliche Vergütung. Die Vergütung kann auch aus einer Kombination von Zahlungen und freiwilligen Leistungen bestehen.

Fragen Sie Personen, die in anderen Unter­nehmen ähnliche Positionen bekleiden, oder schlagen Sie in spezialisierten Personalver­waltungszeitschriften nach, das kann eine Hilfe bei der Festlegung Ihrer Verhand­lungsposition sein.

Datum der letzten Änderung: 2014-09-24 12:51:52

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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