Malta - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Staat: Malta
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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Sie können Ihre Vergütung aushandeln, vor allem, wenn Sie über viel Erfahrung in der Tätigkeit verfügen, für die Sie sich bewer­ben. Das Arbeitsentgelt wird in der Regel pro Woche oder pro Monat angegeben. Urlaubsgeld und Jahresprämien sind in der angebotenen Vergütung eingeschlossen.

Über das Arbeitsentgelt und freiwillige Leis­tungen verhandelt in einem Großunterneh­men der Leiter der Personalabteilung, in einer kleineren Firma der Arbeitgeber selbst.

Wenn Sie eingestellt werden, ist das Unter­nehmen gesetzlich verpflichtet, die örtlichen Behörden über Ihre Beschäftigung zu infor­mieren; hierzu muss ein Einstellungsformu­lar ausgefüllt werden und an Ihrem ersten Arbeitstag an die Employment and Training Corporation (ETC - für Beschäftigung und Ausbildung zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft - das maltesische Arbeitsamt) übermittelt werden. Das Einstellungsfor­mular muss auch von Ihnen unterzeich­net werden. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Arbeitgeber dieses Formular an Ihrem ers­ten Arbeitstag an die ETC abschickt.


veröffentlicht: 2014-09-24

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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