Staat | Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen |
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Malta - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen |
Sie können Ihre Vergütung aushandeln, vor allem, wenn Sie über viel Erfahrung in der Tätigkeit verfügen, für die Sie sich bewerben. Das Arbeitsentgelt wird in der Regel pro Woche oder pro Monat angegeben. Urlaubsgeld und Jahresprämien sind in der angebotenen Vergütung eingeschlossen. Über das Arbeitsentgelt und freiwillige Leistungen verhandelt in einem Großunternehmen der Leiter der Personalabteilung, in einer kleineren Firma der Arbeitgeber selbst. Wenn Sie eingestellt werden, ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die örtlichen Behörden über Ihre Beschäftigung zu informieren; hierzu muss ein Einstellungsformular ausgefüllt werden und an Ihrem ersten Arbeitstag an die Employment and Training Corporation (ETC - für Beschäftigung und Ausbildung zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft - das maltesische Arbeitsamt) übermittelt werden. Das Einstellungsformular muss auch von Ihnen unterzeichnet werden. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Arbeitgeber dieses Formular an Ihrem ersten Arbeitstag an die ETC abschickt. |