Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Normalerweise wird die Vergütung vor dem Bewerbungsverfahren angegeben. Deshalb gibt es nicht viel Spielraum für finanzielle oder sonstige Verhandlungen.
Die Vergütung kann pro Stunde, pro Woche, pro Monat oder pro Jahr angegeben werden. Normalerweise wird bei qualifizierten und Bürotätigkeiten ein Jahresgehalt angegeben, bei Beschäftigungen im Baugewerbe, Einzelhandel und Hotel- und Gaststättengewerbe ein Stundenlohn.
Urlaubsgeld und andere nichtfinanzielle Leistungen sind in der angegebenen Vergütung eingeschlossen. Im Allgemeinen verhandelt der Personalverantwortliche/-leiter über die Vergütung und eventuelle Zusatzleistungen.