Island - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Staat: Island
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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Über Vergütung und Vertragsdauer kann im Vorstellungsgespräch verhandelt wer­den, manchmal finden diese Verhandlungen erst statt, wenn die Stelle einem Bewer­ber angeboten wurde. Nach isländischem Arbeitsrecht sollte der Arbeitsvertrag spä­testens 2 Monate nach Arbeitsantritt vor­liegen. Im Arbeitsvertrag sollte Ihr Gehalt festgelegt sein. Es gibt immer einen Spiel­raum zur Verhandlung der Vergütung. Sie haben jedes Jahr Anspruch auf ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber über die Vergütung.

Der üblichste Gegenstand von Gehaltsver­handlungen ist das Monatsgehalt. Wenn Sie oft Überstunden machen, kann es sinnvoll sein, einen Stundenlohn zu ver­einbaren. Urlaubsgeld und Prämien sind festgelegt und müssen deshalb nicht ver­handelt werden.


Datum der letzten Änderung: 2014-09-24 11:11:39

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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