Staat | Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen |
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Island - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen![]() |
Über Vergütung und Vertragsdauer kann im Vorstellungsgespräch verhandelt werden, manchmal finden diese Verhandlungen erst statt, wenn die Stelle einem Bewerber angeboten wurde. Nach isländischem Arbeitsrecht sollte der Arbeitsvertrag spätestens 2 Monate nach Arbeitsantritt vorliegen. Im Arbeitsvertrag sollte Ihr Gehalt festgelegt sein. Es gibt immer einen Spielraum zur Verhandlung der Vergütung. Sie haben jedes Jahr Anspruch auf ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber über die Vergütung. Der üblichste Gegenstand von Gehaltsverhandlungen ist das Monatsgehalt. Wenn Sie oft Überstunden machen, kann es sinnvoll sein, einen Stundenlohn zu vereinbaren. Urlaubsgeld und Prämien sind festgelegt und müssen deshalb nicht verhandelt werden. |