Polen - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Vorgaben für die Vergütung sind festge­legt in

Unternehmensvereinbarungen oder Tarif­verträgen - die die Arbeitgeber mit den Gewerkschaften schließen, die in ihrem Unternehmen aktiv sind;

Vergütungsregelungen (im Fall von Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäf­tigten, die keiner Betriebs- oder Tarifver­einbarung unterliegen), und/oder

Anstellungsverträgen.

Beschäftigte werden üblicherweise nach gearbeiteter Zeit (Stunde, Tag oder Monat) oder in manchen Fällen pro abgeschlos­sene Arbeitseinheit (Stücklohn) bezahlt. Der Beschäftigte wird mindestens einmal pro Monat an einem zuvor festgelegten Ter­min bezahlt.

Der Bewerber sollte seine Vergütung mit sei­nem Arbeitgeber aushandeln, bevor er den Arbeitsvertrag unterzeichnet. Prämien hän­gen von erzielten Ergebnissen ab. Während ihres Urlaubs erhalten die Beschäftigten ihre normale Vergütung, die im Anstel­lungsvertrag vereinbart wurde. Freiwil­lige Leistungen können Essensgutscheine,

Betriebsrente, Krankenversicherung, Weih­nachtsgeld, Prämien für besondere Leistun­gen und die Förderung Ihrer Weiterbildung umfassen, vor allem, wenn Sie in der Privat­wirtschaft arbeiten.

Im öffentlichen Sektor besteht kaum Spiel­raum für Verhandlungen.

veröffentlicht: 2014-09-24

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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