Vorgaben für die Vergütung sind festgelegt in
• Unternehmensvereinbarungen oder Tarifverträgen - die die Arbeitgeber mit den Gewerkschaften schließen, die in ihrem Unternehmen aktiv sind;
• Vergütungsregelungen (im Fall von Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäftigten, die keiner Betriebs- oder Tarifvereinbarung unterliegen), und/oder
• Anstellungsverträgen.
Beschäftigte werden üblicherweise nach gearbeiteter Zeit (Stunde, Tag oder Monat) oder in manchen Fällen pro abgeschlossene Arbeitseinheit (Stücklohn) bezahlt. Der Beschäftigte wird mindestens einmal pro Monat an einem zuvor festgelegten Termin bezahlt.
Der Bewerber sollte seine Vergütung mit seinem Arbeitgeber aushandeln, bevor er den Arbeitsvertrag unterzeichnet. Prämien hängen von erzielten Ergebnissen ab. Während ihres Urlaubs erhalten die Beschäftigten ihre normale Vergütung, die im Anstellungsvertrag vereinbart wurde. Freiwillige Leistungen können Essensgutscheine,
Betriebsrente, Krankenversicherung, Weihnachtsgeld, Prämien für besondere Leistungen und die Förderung Ihrer Weiterbildung umfassen, vor allem, wenn Sie in der Privatwirtschaft arbeiten.
Im öffentlichen Sektor besteht kaum Spielraum für Verhandlungen.