Deutschland - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

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Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Vertragsverhandlungen hängen sehr vom Unternehmen und dem Sektor ab, in dem es aktiv ist. Wenn es sich nicht um eine Stelle mit fester Vergütung handelt, sind Lohn oder Gehalt verhandelbar. Denken Sie bei Verhandlungen daran, dass in Deutsch­land die Vergütung pro Stunde oder pro Monat angeben wird. Vergütungsfragen werden von der zuständigen Fuhrungskraft verhandelt.

Neben Ihrem Lohn oder Gehalt können Sie auch Zusatzleistungen vereinbaren, z. B. Urlaubsgeld und Jahresprämien, sofern diese nicht bereits im Vertrag des Unter­nehmens enthalten sind.


veröffentlicht: 2014-09-23

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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