Lohn und Arbeitsbedingungen in europäischen Ländern

Du überlegst, in einem anderen europäischen Land zu arbeiten? Für jedes der 32 Länder – alle 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich – findest du die wichtigsten Arbeitsmarktzahlen und erfährst, wo die Jobs sind, wie du dich bewirbst, wie es mit Lohn und Arbeitsbedingungen aussieht, welche Studentenjobs es gibt und was du in den ersten Wochen erledigen musst. Allgemeine Tipps zu Jobsuche, Lebenslauf und deinen Rechten: Wie du einen Job im Ausland findest – 10 praktische Ratgeber »

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Belgien

  • Mindestlohn: Der nationale gesetzliche Mindestlohn liegt bei 2.234 € brutto pro Monat (Juli 2026, Eurostat).
  • Kollektive Arbeitsabkommen: Lohntabellen (barema’s / barèmes) handeln Arbeitgeber und Gewerkschaften für jede Branche aus und legen sie in kollektiven Arbeitsabkommen fest (cao / CCT). Sie bestimmen ein Mindest- und ein Höchstgehalt, abhängig von Erfahrung und Dienstalter. Die Nummer deiner paritätischen Kommission (paritair comité / commission paritaire) steht auf deiner Lohnabrechnung.
  • Urlaub: Ein volles Arbeitsjahr bringt dir 20 Tage bezahlten Urlaub bei einer Fünftagewoche (24 Tage bei einer Sechstagewoche). Wie viele Tage es sind, hängt davon ab, wie viel du im vorigen Kalenderjahr gearbeitet hast.
  • Urlaubsgeld (vakantiegeld / pécule de vacances): Für Arbeiter beträgt es 15,38 % der Bruttolöhne des Vorjahres – 8 % einfaches und 7,38 % doppeltes Urlaubsgeld.
  • Schriftlicher Vertrag: Pflicht bei befristeten Verträgen, Teilzeit, Studentenjobs und Arbeit im Haushalt. Verträge können außerdem unbefristet sein, für eine bestimmte Arbeit, als Vertretung oder als Zeitarbeit.

Bulgarien

  • Mindestlohn: 620 € pro Monat (Eurostat, Juli 2026). Er wird vom Ministerrat festgelegt.
  • Arbeitszeit: normalerweise 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche (5 Tage). Der Arbeitgeber kann sie per schriftlicher Anordnung auf bis zu 10 Stunden am Tag und 48 Stunden pro Woche verlängern – höchstens 20 Tage am Stück und 60 Tage im Jahr.
  • Ruhezeiten: mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen, 48 Stunden Wochenruhe und eine Pause von mindestens 30 Minuten. Nachtarbeit (22 bis 6 Uhr): höchstens 7 Stunden pro Nacht.
  • Überstunden werden mit mindestens 50 % Zuschlag an Arbeitstagen bezahlt, mit 75 % an freien Tagen und mit 100 % an Feiertagen.
  • Urlaub: mindestens 20 Tage bezahlter Urlaub pro Jahr – nehmen kannst du ihn nach 4 Monaten Arbeit.
  • Vertrag: muss schriftlich sein und vor Arbeitsbeginn unterschrieben werden. Innerhalb von 3 Tagen meldet der Arbeitgeber den Vertrag der Nationalen Agentur für Einnahmen (Finanzbehörde) und gibt dir eine Kopie des unterschriebenen Vertrags und der Meldung. Die Probezeit kann bis zu sechs Monate dauern.

Dänemark

  • Kein gesetzlicher Mindestlohn. Lohn und Arbeitsbedingungen stehen meist in Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden – das „dänische Modell“. Frag nach, ob dein Job unter einen fällt.
  • Arbeitszeit: In vielen Branchen hat eine normale Vollzeitwoche rund 37 Stunden; je nach Job und Branche kann das variieren.
  • Urlaub: Vollzeitbeschäftigte haben mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Du sammelst 12,5 % deines Lohns als Urlaubsgeld an, das entspricht 2,08 Urlaubstagen für jeden Monat, in dem du beschäftigt bist. Urlaub, den du von September bis August erarbeitest, kannst du bis Ende Dezember des Folgejahres nehmen.
  • Vertrag: Arbeitest du mindestens einen Monat lang und mehr als acht Stunden pro Woche, muss dir dein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit deinen Bedingungen geben – meist mit Verweis auf den Tarifvertrag.
  • Steuern: Die Steuern sind hoch, die Löhne aber auch; das System ist progressiv.

Deutschland

  • Mindestlohn: 13,90 € brutto pro Stunde seit 1. Januar 2026. Am 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
  • Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern regeln in vielen Branchen Lohn und Arbeitsbedingungen – oft besser als das gesetzliche Minimum.
  • Arbeitszeit: Eine normale Vollzeitwoche hat 38 bis 40 Stunden. Gesetzlich darfst du bis zu 8 Stunden pro Werktag arbeiten – bis zu 10 Stunden nur, wenn der Durchschnitt über sechs Kalendermonate (oder 24 Wochen) bei 8 Stunden bleibt.
  • Pausen und Ruhezeit: Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Pause arbeiten; bei einem Arbeitstag von mehr als sechs Stunden stehen dir mindestens 30 Minuten Pause zu. Zwischen zwei Arbeitstagen hast du mindestens 11 Stunden Ruhezeit. Der Sonntag ist in der Regel frei.
  • Urlaub: gesetzlich mindestens 24 Werktage bezahlter Urlaub pro Jahr, gerechnet auf eine Sechstagewoche – das sind 20 Tage, wenn du fünf Tage pro Woche arbeitest; Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen oft mehr vor.
  • Vertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist der Standard. Nach dem Nachweisgesetz muss dir der Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich geben.

Estland

  • Mindestlohn: Ab dem 1. April 2026 beträgt er 946 € pro Monat (brutto, Vollzeit) und 5,67 € pro Stunde. Der Lohn wird mindestens einmal im Monat netto auf das Bankkonto überwiesen, das du angibst.
  • Arbeitszeit: Vollzeit sind 40 Stunden pro Woche, 8 Stunden pro Tag. Mit Überstunden darfst du im Schnitt höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten, gerechnet über einen Zeitraum von bis zu vier Monaten (52 Stunden mit einer gesonderten Vereinbarung).
  • Pausen und Ruhezeit: mindestens 30 Minuten Pause pro 6 Stunden Arbeit, mindestens 11 Stunden Ruhe innerhalb von 24 Stunden und 48 Stunden wöchentliche Ruhezeit am Stück (36 Stunden bei summierter Arbeitszeit).
  • Überstunden werden mit dem 1,5-Fachen deines Lohns bezahlt oder mit gleich viel bezahlter Freizeit ausgeglichen. Nachtarbeit (22 bis 6 Uhr) wird mit dem 1,25-Fachen deines Lohns bezahlt.
  • Urlaub: mindestens 28 Kalendertage bezahlter Jahresurlaub; 35 Tage für Minderjährige und Menschen mit verminderter Arbeitsfähigkeit.
  • Vertrag: Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich geschlossen werden – von Hand oder digital unterschrieben –, außer der Job dauert höchstens zwei Wochen. Wenn ihr nichts anderes vereinbart, gilt laut Gesetz eine Probezeit von 4 Monaten.

Finnland

  • Kein gesetzlicher Mindestlohn. Mindestlöhne stehen in den Tarifverträgen (työehtosopimus) der einzelnen Branchen, und viele davon sind allgemeinverbindlich – sie gelten für alle Arbeitgeber der Branche, für finnische und ausländische Beschäftigte gleichermaßen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, muss der Lohn für diese Art von Arbeit „üblich und angemessen“ sein. Urlaubsgeld (lomaraha) gibt es nur, wenn der Tarifvertrag es vorsieht.
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit darf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Überstunden brauchen deine Zustimmung und werden mit mindestens 50 % Zuschlag bezahlt. Die gesamte Arbeitszeit darf im Bezugszeitraum im Schnitt höchstens 48 Stunden pro Woche betragen.
  • Urlaub: Für jeden Monat, in dem du mindestens 14 Tage oder 35 Stunden arbeitest, bekommst du 2 oder 2,5 Tage bezahlten Urlaub (das Urlaubsjahr läuft vom 1. April bis 31. März). Sommerurlaub nimmt man meist zwischen dem 2. Mai und dem 30. September.
  • Lohnabrechnung: Du musst immer eine bekommen, mit Bruttolohn, Abzügen und Nettolohn.
  • Vertrag: Er kann mündlich sein, dann muss dir der Arbeitgeber aber die Bedingungen schriftlich mitteilen; ein schriftlicher Vertrag ist immer zu empfehlen. Eine Probezeit kann bis zu 6 Monate dauern.
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit: Wenn dein Job schon mindestens einen Monat besteht, bezahlt dich der Arbeitgeber für den Tag, an dem du krank wirst, und die 9 Tage danach.

Frankreich

  • Mindestlohn (SMIC): 12,31 € brutto pro Stunde, also 1.867,02 € brutto pro Monat bei einer 35-Stunden-Woche (1.477,93 € netto), seit dem 1. Juni 2026. Der SMIC wird jedes Jahr erhöht und zusätzlich automatisch während des Jahres, wenn die Preise um mindestens 2 % steigen.
  • Arbeitszeit: Die gesetzliche Arbeitswoche hat 35 Stunden. Höchstens erlaubt sind 10 Stunden pro Tag, 48 Stunden in einer einzelnen Woche und 44 Stunden im Schnitt über 12 Wochen. Nach 6 Stunden Arbeit hast du Anspruch auf mindestens 20 Minuten Pause.
  • Überstunden (ab der 36. Stunde): +25 % für die ersten 8 Stunden pro Woche, +50 % ab der 44. Stunde. Ein Tarifvertrag kann andere Sätze festlegen, aber nie unter 10 %.
  • Bezahlter Urlaub: 2,5 Werktage pro gearbeitetem Monat – 30 Werktage (5 Wochen) pro Jahr –, egal welchen Vertrag du hast (unbefristet, befristet oder Zeitarbeit).
  • Vertrag: Darin müssen deine Tätigkeit, der Arbeitsort, das Startdatum, der Lohn, die Arbeitszeiten, der Urlaub, die Kündigungsfristen und der geltende Tarifvertrag (convention collective) stehen.
  • Lohnabrechnung: Du wirst monatlich bezahlt und bekommst eine Lohnabrechnung mit Brutto- und Nettolohn und allen Abzügen.

Griechenland

  • Mindestlohn: 920 € pro Monat für Angestellte in Vollzeit und 41,09 € pro Tag für Arbeiter, ab dem 1. April 2026 (+4,55 %). Du bekommst 14 Gehälter im Jahr, deshalb weist Eurostat ihn als 1.073 € pro Monat aus, verteilt auf 12 Monate. Laut Berechnung des Arbeitsministeriums bleiben einer Person über 30 ohne Kinder netto 772 € pro Monat.
  • Tarifverträge und der Allgemeine Nationale Tarifvertrag (EGSSE) können bessere Löhne und Bedingungen festlegen.
  • Arbeitszeit: Die normale Woche hat 40 Stunden. Bei einer 5-Tage-Woche gelten die Stunden 41 bis 45 als „Mehrarbeit“ und werden mit +20 % bezahlt; ab 45 Stunden sind es Überstunden mit +40 %. Überstunden sind nur legal, wenn der Arbeitgeber sie vorher im ERGANI-System meldet. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen gibt es 75 % Zuschlag.
  • Urlaub: Bei einer 5-Tage-Woche bekommst du in den ersten 12 Monaten 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub (24 bei einer 6-Tage-Woche), plus einen Tag für jedes weitere Jahr, bis zu 22 (bzw. 26). Der Urlaub sollte bis zum 31. Dezember genommen werden.
  • Vertrag: Dein Arbeitgeber muss dir die wichtigsten Bedingungen deines Jobs schriftlich mitteilen.

Irland

  • Nationaler Mindestlohn: 14,15 € pro Stunde seit dem 1. Januar 2026 für Beschäftigte ab 20 Jahren. Jüngere bekommen niedrigere Sätze: 12,74 € mit 19, 11,32 € mit 18 und 9,91 € unter 18.
  • Arbeitszeit: nicht mehr als 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt (meist über vier Monate gerechnet). Du hast Anspruch auf 15 Minuten Pause nach 4,5 Stunden und 30 Minuten nach 6 Stunden, 11 Stunden Ruhe innerhalb von 24 Stunden und 24 Stunden Ruhe pro Woche.
  • Überstunden: Arbeitgeber sind gesetzlich nicht verpflichtet, für Überstunden mehr zu zahlen – das hängt von deinem Vertrag oder dem Branchentarif ab, auch wenn viele Arbeitgeber höhere Sätze zahlen.
  • Urlaub: mindestens 4 Wochen bezahlter Jahresurlaub, dazu 10 gesetzliche Feiertage.
  • Vertrag: Innerhalb von 5 Tagen nach Arbeitsbeginn muss dir der Arbeitgeber die wichtigsten Bedingungen schriftlich geben (darunter Lohn und voraussichtliche Arbeitszeit); die vollständige schriftliche Aufstellung der Bedingungen folgt innerhalb von einem Monat.

Island

  • Kein gesetzlicher Mindestlohn. Den Mindestlohn handeln die Sozialpartner für jede Branche aus, er kann sich also je nach Branche unterscheiden – aber Lohn und Arbeitsbedingungen dürfen nie schlechter sein als in den Tarifverträgen.
  • Arbeitszeit: Tagarbeit umfasst meist 40 Stunden pro Woche (173,33 Stunden im Monat); alles darüber wird extra bezahlt. Im Durchschnitt darfst du über einen Zeitraum von 4 Monaten nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Du hast Anspruch auf mindestens 11 Stunden zusammenhängende Ruhezeit pro Tag und an Tagen mit mehr als 6 Stunden auf eine Pause von mindestens 15 Minuten.
  • Überstunden werden pro Stunde mit 1,0385 % deines monatlichen Lohns für Tagarbeit bezahlt. Für Schichtarbeit gibt es an Werktagen von 17:00 bis 24:00 Uhr mindestens 33 % Zuschlag und von 24:00 bis 08:00 Uhr 45 %.
  • Urlaub: mindestens 2 Arbeitstage pro gearbeitetem Monat – also 24 Arbeitstage im Jahr –, davon mindestens 14 Tage in der Sommerzeit (2. Mai–15. September). Bei jeder Lohnzahlung wird ein Urlaubsgeld von mindestens 10,17 % des Gesamtlohns zurückgelegt.
  • Krankheitstage: mindestens 2 Tage pro gearbeitetem Monat.
  • Vertrag: Dauert dein Job länger als einen Monat und arbeitest du normalerweise mehr als 8 Stunden pro Woche, musst du innerhalb von 2 Monaten nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung bekommen. Darin wird auf den Tarifvertrag verwiesen, und es stehen dein Lohn, deine Arbeitszeit, deine Pensionskasse und die Kündigungsfrist drin.

Italien

  • Kein gesetzlicher Mindestlohn. Das Gesetz legt keinen Mindestlohn für alle fest – den Mindestlohn regeln die nationalen Tarifverträge (CCNL) für jede Branche. Prüf vor der Unterschrift, welcher Tarifvertrag für dich gilt.
  • 13. und 14. Monatsgehalt: Je nach Tarifvertrag bekommst du ein oder zwei zusätzliche Monatsgehälter im Jahr.
  • Arbeitszeit: normalerweise 40 Stunden pro Woche. Inklusive Überstunden darfst du im Durchschnitt über einen Zeitraum von bis zu vier Monaten nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Überstunden sind begrenzt und werden höher bezahlt als normale Stunden – die Details stehen im Tarifvertrag.
  • Ruhezeit und Urlaub: mindestens 24 Stunden Ruhe am Stück alle 7 Tage und mindestens 4 Wochen bezahlter Urlaub im Jahr.
  • Vertrag: Der Arbeitsvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben und muss schriftlich sein.

Kroatien

  • Mindestlohn: 1.050 € brutto pro Monat im Jahr 2026 – das niedrigste monatliche Bruttogehalt für eine Vollzeitkraft.
  • Zuschläge: Üblich sind 0,5 % mehr für jedes Dienstjahr (meist im Tarifvertrag geregelt). Manche Arbeitgeber zahlen einen Fahrtkostenzuschuss oder einen steuerfreien Zuschuss für warme Mahlzeiten (bis zu 1.800 € pro Jahr), manche ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
  • Arbeitszeit: Vollzeit sind 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche. Wenn du mindestens 6 Stunden am Tag arbeitest, bekommst du eine bezahlte Pause von mindestens 30 Minuten. Tägliche Ruhezeit: mindestens 12 Stunden; wöchentliche Ruhezeit: mindestens 24 Stunden.
  • Überstunden werden höher bezahlt und sind auf 32 Stunden pro Monat und 180 Stunden pro Jahr begrenzt.
  • Urlaub: mindestens 4 Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr – nehmen kannst du ihn nach 6 Monaten im Job. Bis zu 7 Tage bezahlte Freistellung für wichtige persönliche Anlässe (z. B. Hochzeit, Geburt eines Kindes, schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie).
  • Vertrag: Er muss schriftlich sein. Gibt dir der Arbeitgeber keinen schriftlichen Vertrag, gilt er als unbefristet. Eine Probezeit kann bis zu sechs Monate dauern.

Lettland

  • Mindestlohn: seit 1. Januar 2026 mindestens 780 € pro Monat bei regulärer Arbeitszeit (40 Stunden pro Woche). Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttolohn lag 2025 bei 1.815 € (1.346 € netto).
  • Vertrag: Der Arbeitsvertrag muss schriftlich in zwei Exemplaren abgeschlossen werden – eins ist für dich. Eine Probezeit kann bis zu 3 Monate dauern, befristete Verträge bis zu 5 Jahre.
  • Arbeitszeit: normalerweise höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Überstunden sind nur erlaubt, wenn du schriftlich zustimmst, und im Durchschnitt höchstens 8 Überstunden in sieben Tagen (gerechnet über vier Monate).
  • Überstunden werden mit einem Zuschlag von mindestens 100 % deines Stunden- oder Tageslohns bezahlt, Nachtarbeit mit mindestens 50 %.
  • Pausen und Ruhezeit: Arbeitest du mehr als 6 Stunden, bekommst du eine Pause von mindestens 30 Minuten, spätestens 4 Stunden nach Arbeitsbeginn. Tägliche Ruhezeit: mindestens 12 Stunden am Stück; wöchentliche Ruhezeit: mindestens 42 Stunden am Stück.
  • Urlaub: mindestens 4 Kalenderwochen bezahlter Jahresurlaub, Feiertage nicht mitgerechnet.
  • Zahltag: Der Lohn wird mindestens zweimal im Monat gezahlt, außer du vereinbarst mit deinem Arbeitgeber eine monatliche Zahlung.

Liechtenstein

  • Arbeitszeit: Nach dem Arbeitsgesetz liegt das Maximum bei 45 Stunden pro Woche in der Industrie und für Büropersonal und bei 48 Stunden für alle anderen Beschäftigten. Jugendliche von 15 bis 18 Jahren dürfen bis zu 40 Stunden arbeiten.
  • Pausen: mindestens 15 Minuten bei mehr als 5½ Stunden Arbeit, 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden und 1 Stunde bei mehr als 9 Stunden.
  • Ruhezeit: jeden Tag mindestens 11 Stunden am Stück.
  • Überstunden über das gesetzliche Maximum hinaus werden mit einem Zuschlag von mindestens 25 % bezahlt. Inklusive Überstunden darf deine Arbeitswoche über vier Monate im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten.
  • Krankenversicherung: Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte deiner Beiträge zur obligatorischen Kranken- und Krankengeldversicherung.
  • Lohn: Prüf vor der Unterschrift den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für deine Branche und deinen Arbeitsvertrag.

Litauen

  • Mindestlohn: seit 1. Januar 2026 1.153 € pro Monat und 7,05 € pro Stunde (vorher 1.038 € und 6,35 €).
  • Zahltag: Der Lohn wird mindestens zweimal im Monat gezahlt – oder einmal im Monat, wenn du das möchtest.
  • Arbeitszeit: normalerweise 40 Stunden pro Woche. Inklusive Überstunden im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche, 12 Stunden pro Tag (ohne Mittagspause) und 60 Stunden in einer einzelnen Woche. Überstunden sind auf 8 Stunden pro Woche (12, wenn du zustimmst) und 180 Stunden im Jahr begrenzt.
  • Zuschläge: Überstunden und Nachtarbeit werden mindestens mit dem 1,5-Fachen deines normalen Lohns bezahlt; Arbeit an einem Ruhetag oder Feiertag, der nicht in deinem Dienstplan steht, mindestens mit dem Doppelten; Überstunden an einem Feiertag mindestens mit dem 2,5-Fachen.
  • Pausen und Ruhezeit: eine Mittagspause von 30 Minuten bis 2 Stunden nach höchstens 5 Stunden Arbeit, mindestens 11 Stunden Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen und mindestens 35 Stunden Ruhe alle sieben Tage.
  • Urlaub: mindestens 20 Arbeitstage bezahlter Urlaub im Jahr (24, wenn du sechs Tage pro Woche arbeitest).
  • Vertrag: Jeder Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.

Luxemburg

  • Mindestlohn (salaire social minimum) seit 1. Juni 2026, ab 18 Jahren: 2.771,33 € brutto pro Monat (16,0192 € pro Stunde) für ungelernte und 3.325,59 € (19,2231 € pro Stunde) für qualifizierte Arbeitskräfte. Als qualifiziert giltst du mit einem Berufsabschluss (DAP) oder mindestens 10 Jahren Erfahrung in der Branche. Prüf, ob ein Tarifvertrag (convention collective) für deine Branche gilt.
  • Arbeitszeit: normalerweise 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche; inklusive Überstunden nie mehr als 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche.
  • Überstunden werden mit 1,5 Stunden Freizeit pro zusätzlicher Stunde ausgeglichen – oder, wenn das nicht geht, mit 140 % bezahlt. Die Bezahlung von Überstunden ist von der Einkommensteuer und den meisten Sozialabgaben befreit.
  • Urlaub: mindestens 26 Arbeitstage bezahlter Urlaub im Jahr, dazu 11 gesetzliche Feiertage.
  • Vertrag: Er muss spätestens an deinem ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen und Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Lohn, bezahlten Urlaub, Kündigungsfristen und eine eventuelle Probezeit enthalten. Die meisten Verträge sind unbefristet (CDI); befristete Verträge (CDD) dürfen inklusive Verlängerungen höchstens 24 Monate dauern.

Malta

  • Mindestlohn (2026): 229,44 € pro Woche für Beschäftigte ab 18 Jahren, 222,66 € mit 17 und 219,82 € mit 16. Die meisten Löhne liegen über diesem Satz.
  • Extras: Alle Beschäftigten haben Anspruch auf den gesetzlichen Bonus und die wöchentliche Zulage, und alle bekommen jedes Jahr eine an die Lebenshaltungskosten gekoppelte Lohnerhöhung.
  • Arbeitszeit: normalerweise 40 Stunden pro Woche; im Durchschnitt höchstens 48 Stunden inklusive Überstunden, außer du stimmst schriftlich zu. Überstunden über 40 Stunden pro Woche werden mit dem 1,5-Fachen deines normalen Lohns bezahlt.
  • Ruhezeit: jeden Tag mindestens 11 Stunden am Stück, jede Woche 24 Stunden und eine Pause von 15 Minuten, wenn du mehr als 6 Stunden arbeitest.
  • Urlaub: 2026 bekommen Vollzeitbeschäftigte (40 Stunden pro Woche) 216 Stunden bezahlten Urlaub, dazu 14 Feiertage.
  • Vertrag: Dein Arbeitgeber muss dir die Arbeitsbedingungen spätestens 7 Tage nach Arbeitsbeginn schriftlich geben, auf Englisch und/oder Maltesisch. Der Lohn wird mindestens einmal im Monat gezahlt. Die Probezeit beträgt meist 6 Monate (bis zu 1 Jahr bei technischen, leitenden oder Managementpositionen mit mehr als dem Doppelten des Mindestlohns).

Niederlande

  • Mindestlohn: Seit 1. Juli 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,99 € brutto pro Stunde für Beschäftigte ab 21 Jahren (ab 1. Januar 2026: 14,71 €). Seit 2024 gibt es nur noch einen Stundenmindestlohn – keinen festen Monatsbetrag. Er wird zweimal im Jahr angepasst, am 1. Januar und am 1. Juli; für jüngere Beschäftigte gelten niedrigere Jugendsätze.
  • Urlaubsgeld: mindestens 8 % deines Bruttojahresgehalts, meist im Mai oder Juni ausgezahlt.
  • Urlaub: mindestens das Vierfache deiner Arbeitstage pro Woche – bei einer Fünftagewoche 20 Tage im Jahr. Die gesetzlichen Urlaubstage musst du bis zum 1. Juli des Folgejahres nehmen.
  • Arbeitszeit (ab 18 Jahren): höchstens 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche, im Durchschnitt nicht mehr als 55 Stunden pro Woche über 4 Wochen und 48 Stunden über 16 Wochen. Nach 5,5 Stunden Arbeit bekommst du eine Pause von 30 Minuten; nach einem Arbeitstag brauchst du mindestens 11 Stunden Ruhe und pro Woche 36 Stunden ununterbrochene Ruhe.
  • Überstunden sind innerhalb dieser Grenzen erlaubt und werden in der Regel höher bezahlt – prüf deinen Vertrag und den Tarifvertrag (cao).
  • Schriftliche Infos: Innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn muss dir dein Arbeitgeber die wichtigsten Bedingungen schriftlich geben – Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Gehalt, Probezeit und Kündigungsfrist, Rentenregelung und den geltenden cao.

Norwegen

  • Kein allgemeiner Mindestlohn. Der Lohn wird in Tarifverträgen festgelegt oder mit deinem Arbeitgeber vereinbart. In neun Branchen gelten aber gesetzlich verbindliche Mindestlöhne, darunter Bau, Reinigung, Elektroarbeiten, Fischverarbeitung, Landwirtschaft, Güterkraftverkehr, Reisebusverkehr, Kfz-Branche und Gastgewerbe. Beispiele (seit 15. Juni 2025): Reinigung 236,54 NOK pro Stunde (ab 18), Hotels, Restaurants und Catering 204,79 NOK pro Stunde (Einstiegslohn ab 20 Jahren).
  • Arbeitszeit: normalerweise höchstens 9 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche, mit mindestens 11 Stunden Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen. Wenn du mehr als 5,5 Stunden arbeitest, hast du Anspruch auf eine Pause – bei 8 Stunden oder mehr insgesamt mindestens 30 Minuten.
  • Überstunden werden mit einem Zuschlag von mindestens 40 % bezahlt. Grenzen: 10 Stunden in 7 Tagen, 25 Stunden in 4 Wochen und 200 Stunden in 52 Wochen.
  • Urlaub: mindestens 25 Werktage im Jahr (Samstage zählen mit, also etwa 4 Wochen und ein Tag); zwischen 1. Juni und 30. September kannst du 3 Wochen am Stück nehmen. Das Urlaubsgeld (feriepenger) beträgt mindestens 10,2 % (12 %, wenn ein Tarifvertrag eine fünfte Urlaubswoche vorsieht). Es wird im Vorjahr erarbeitet – wenn du letztes Jahr nicht gearbeitet hast, hast du kein Urlaubsgeld angespart, aber trotzdem Anspruch auf Urlaub.
  • Vertrag: Ein schriftlicher Vertrag ist Pflicht – für jeden Job, ob unbefristet, befristet, Teilzeit, Aushilfe oder auf Abruf. Dauert der Job länger als einen Monat, musst du ihn spätestens 7 Tage nach Arbeitsbeginn haben.

Österreich

  • Kein gesetzlicher Mindestlohn. Die Mindestbezahlung steht in den Kollektivverträgen der einzelnen Branchen, die Gewerkschaften und Arbeitgeber aushandeln. Schau dir vor der Unterschrift den Kollektivvertrag für deinen Job an – die Arbeiterkammer (gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer) erklärt, wie das geht, und hat einen Brutto-Netto-Rechner.
  • 14 Gehälter im Jahr. Fällt dein Job unter einen Kollektivvertrag, bekommst du meist 12 Monatsgehälter plus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Wenn du ein Jahresangebot vergleichst, teil also durch 14, nicht durch 12.
  • Arbeitszeit: normalerweise 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche; viele Kollektivverträge sehen weniger vor, z. B. 38 Stunden. Maximum: 12 Stunden am Tag und 60 Stunden pro Woche, im Schnitt 48 über 17 Wochen. Nach 6 Stunden hast du mindestens 30 Minuten Pause, zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden Ruhezeit.
  • Überstunden werden mit 50 % Zuschlag bezahlt (oder mit 1,5 Stunden Freizeit pro geleisteter Stunde). Teilzeitkräfte bekommen für Mehrstunden 25 % Zuschlag.
  • Urlaub: mindestens 5 Wochen (25 Arbeitstage) bezahlter Urlaub pro Jahr – auch bei Teilzeit und geringfügigen Jobs.
  • Vertrag: Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich sein. Bekommst du keinen schriftlichen, muss dir der Arbeitgeber zu Beginn einen schriftlichen Überblick über die wichtigsten Bedingungen geben (Dienstzettel).

Polen

  • Mindestlohn: 4.806 PLN brutto im Monat und ein Mindeststundenlohn (minimalna stawka godzinowa) von 31,40 PLN brutto – beides seit 1. Januar 2026.
  • Vertrag: Du musst einen schriftlichen Arbeitsvertrag (umowa o pracę) – oder eine schriftliche Bestätigung seiner Bedingungen – vor Arbeitsbeginn bekommen. Prüf, welche Vertragsart man dir anbietet: Die Regeln unten gelten für Arbeitsverträge.
  • Arbeitszeit: bis zu 8 Stunden am Tag und im Durchschnitt 40 Stunden pro Woche. Mit Überstunden darfst du im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten, und dir stehen jeden Tag mindestens 11 Stunden Ruhe zu.
  • Überstunden: höchstens 150 Stunden im Jahr für besondere Bedürfnisse des Arbeitgebers. Für Überstunden nachts, an Sonn- und Feiertagen bekommst du einen Zuschlag von 100 %, an anderen Tagen einen Zuschlag von 50 % – oder stattdessen Freizeit (Stunde für Stunde, wenn du darum bittest, 1,5 Stunden pro Überstunde, wenn der Arbeitgeber das entscheidet).
  • Urlaub: 20 Tage bezahlter Urlaub im Jahr, wenn du weniger als 10 Jahre beschäftigt bist, danach 26 Tage. Ein Hochschulabschluss wird dabei mit 8 Jahren angerechnet.

Portugal

  • Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida): 920 € im Monat seit 1. Januar 2026 (Gesetzesdekret 139/2025).
  • 14 Zahlungen im Jahr: Neben 12 Monatsgehältern hast du Anspruch auf Urlaubsgeld (subsídio de férias), das normalerweise vor dem Urlaub gezahlt wird, und auf Weihnachtsgeld (subsídio de Natal, das „13. Monatsgehalt“) in Höhe eines Monatslohns, gezahlt bis 15. Dezember. Deshalb gibt Eurostat den Mindestlohn mit 1.073 € im Monat an – auf 12 Monate verteilt.
  • Tarifverträge können für eine Branche bessere Löhne und Bedingungen festlegen – frag nach, welcher für deinen Job gilt.
  • Arbeitszeit: normalerweise höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche.
  • Urlaub: mindestens 22 Arbeitstage bezahlter Urlaub im Jahr. Im ersten Jahr erarbeitest du 2 Arbeitstage pro Vertragsmonat (bis zu 20 Tage), die du nach 6 vollen Monaten Arbeit nehmen kannst.
  • Hilfe: Die Arbeitsaufsicht ACT beantwortet Fragen zu deinen Rechten unter 300 069 300 (werktags 9:00–12:30 Uhr).

Rumänien

  • Mindestlohn: 4.325 RON brutto im Monat seit 1. Juli 2026 (etwa 2.699 RON netto). Am Bau liegt das Minimum bei 4.582 RON brutto. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Bruttogehalt lag im Februar 2026 bei 9.272 RON (5.557 RON netto).
  • Arbeitszeit: normalerweise 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche (5 Tage). Höchstens 48 Stunden pro Woche, Überstunden eingerechnet.
  • Überstunden werden mit bezahlter Freizeit innerhalb von 90 Kalendertagen ausgeglichen oder mit einem Zuschlag von mindestens 75 % deines Grundgehalts bezahlt.
  • Nachtarbeit (22 bis 6 Uhr): entweder eine Stunde weniger Arbeit pro Tag bei gleichem Lohn oder ein Zuschlag von mindestens 25 %.
  • Urlaub: mindestens 20 Tage bezahlter Urlaub im Jahr; das Urlaubsentgelt wird spätestens 5 Arbeitstage vor Urlaubsbeginn gezahlt. Dazu kommen bezahlte freie Tage bei familiären Anlässen (z. B. 5 Tage für deine Hochzeit).
  • Vertrag: muss schriftlich und auf Rumänisch sein und vor Arbeitsbeginn unterschrieben werden. Der Arbeitgeber trägt ihn ins Allgemeine Arbeitnehmerregister (REGES) ein und muss dir vor deinem ersten Arbeitstag eine unterschriebene Kopie geben. Probezeit: bis zu 90 Kalendertage (120 für Führungskräfte).

Schweden

  • Kein gesetzlicher Mindestlohn. Viele Tarifverträge (kollektivavtal) legen Mindestlöhne fest, oft als Stundensätze. Individuelle Gehaltsverhandlungen sind üblich – neue Mitarbeiter verhandeln meist ihr Einstiegsgehalt, und das Gehalt wird normalerweise einmal im Jahr überprüft. Gewerkschaften helfen ihren Mitgliedern; etwa 70 % der Beschäftigten sind Mitglied in einer.
  • Arbeitszeit: normalerweise höchstens 40 Stunden pro Woche. Überstunden sind auf 48 Stunden in 4 Wochen oder 50 Stunden im Monat und auf 200 Stunden im Jahr begrenzt.
  • Urlaub: mindestens 25 Tage bezahlter Urlaub im Jahr, davon mindestens 4 Wochen am Stück zwischen Juni und August. Manche Tarifverträge sehen mehr vor.
  • Gehaltsabrechnung: Dein Arbeitgeber muss dir eine schriftliche Aufstellung über Gehalt und Abzüge geben.
  • Vertrag: Er kann mündlich oder schriftlich sein, aber dein Arbeitgeber muss dich schriftlich über die wichtigsten Bedingungen informieren – Tätigkeit, Lohn, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Kündigungsfristen und gegebenenfalls den Tarifvertrag. Eine Probezeit kann bis zu 6 Monate dauern.
  • Kündigung: Wenn du selbst kündigst, beträgt die Kündigungsfrist mindestens 1 Monat; ein Arbeitgeber braucht sachliche Gründe, um dir zu kündigen.

Schweiz

  • Kein nationaler Mindestlohn. Fünf Kantone haben einen eigenen: Basel-Stadt, Genf, Jura, Neuenburg und Tessin. In Genf liegt er 2026 bei 24,59 CHF pro Stunde (18,07 CHF in Landwirtschaft und Blumenanbau). Anderswo kann ein Mindestlohn in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV/CCT) stehen, den Gewerkschaften und Arbeitgeber aushandeln.
  • Lohnniveau: Der Brutto-Medianlohn lag 2024 bei 7.024 CHF – aber auch die Lebenshaltungskosten gehören zu den höchsten der Welt.
  • Arbeitszeit: Das gesetzliche Maximum liegt bei 45 Stunden pro Woche in der Industrie, in Büros, in technischen Berufen und in großen Detailhandelsbetrieben und bei 50 Stunden in allen anderen Jobs.
  • Pausen und Ruhezeit: mindestens 15 Minuten bei mehr als 5½ Stunden Arbeit, 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden und 1 Stunde bei mehr als 9 Stunden. Zwischen zwei Arbeitstagen hast du mindestens 11 Stunden Ruhezeit.
  • Überstunden werden mit einem Zuschlag von mindestens 25 % bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen. Ein schriftlicher Vertrag kann die Bezahlung von Stunden über deinem Vertragspensum ausschließen – aber nie für Stunden über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit.
  • Ferien: mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, 5 Wochen, wenn du unter 20 bist. Mindestens zwei Wochen müssen am Stück genommen werden.
  • Vertrag: Ein schriftlicher Vertrag ist empfehlenswert – frag danach.

Slowakei

  • Mindestlohn: 915 € im Monat oder 5,269 € pro gearbeitete Stunde, wenn du nicht monatlich bezahlt wirst (seit 1. Januar 2026). Je nach Anforderungen des Jobs gibt es sechs Mindestlohnstufen, von 915 € bis 1.495 € im Monat.
  • Vertrag: Grundlage der Beschäftigung ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Ein befristeter Vertrag darf höchstens 2 Jahre dauern und zweimal verlängert werden; weitere Verlängerungen brauchen einen sachlichen Grund. Eine Probezeit von höchstens 3 Monaten (6 Monate für Führungskräfte) muss schriftlich vereinbart werden.
  • Arbeitszeit: höchstens 40 Stunden pro Woche, meist 37,5–40 Stunden an fünf Tagen. Die 30-minütige Pause zählt in der Regel nicht zur Arbeitszeit.
  • Überstunden: Mit Überstunden darfst du im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten. Überstunden werden mit einem Zuschlag zu deinem normalen Lohn bezahlt oder, wenn du zustimmst, mit Freizeit ausgeglichen.
  • Urlaub: mindestens 4 Wochen bezahlter Urlaub im Jahr; 5 Wochen, wenn du 33 oder älter bist oder dauerhaft ein Kind betreust.

Slowenien

  • Mindestlohn: 1.481,88 € brutto im Monat für Vollzeitarbeit (1. Januar – 31. Dezember 2026). Arbeitgeber müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen oder den Mindestlohn aus dem Tarifvertrag (kolektivna pogodba) ihrer Branche.
  • Urlaubsgeld (regres): Einmal im Jahr bekommst du Urlaubsgeld in mindestens der Höhe des Mindestlohns.
  • Arbeitszeit: Vollzeit bedeutet meist 40 Stunden pro Woche und nie weniger als 36. Du hast in jedem 24-Stunden-Zeitraum mindestens 12 Stunden Ruhe und mindestens 24 Stunden Wochenruhe.
  • Überstunden: Der Arbeitgeber muss sie dir vorher schriftlich mitteilen und einen Zuschlag zahlen. Höchstens 8 Stunden pro Woche, 20 Stunden im Monat und 170 Stunden im Jahr.
  • Urlaub: mindestens 4 Wochen bezahlter Urlaub im Jahr – in Vollzeit wie in Teilzeit –, davon mindestens zwei Wochen am Stück.
  • Vertrag: muss schriftlich sein. Eine Probezeit kann bis zu sechs Monate dauern. Ab deinem ersten Arbeitstag meldet dich der Arbeitgeber zur Renten- und Invaliditäts-, Kranken-, Elternschutz- und Arbeitslosenversicherung an.

Spanien

  • Mindestlohn (salario mínimo interprofesional): 1.221 € pro Monat oder 40,70 € pro Tag im Jahr 2026, ausgezahlt in 14 Zahlungen – 17.094 € pro Jahr. Eurostat verteilt das auf 12 Monate, was 1.425 € ergibt. Befristet und saisonal Beschäftigte mit weniger als 120 Tagen Beschäftigung bekommen mindestens 57,82 € pro Tag, Hausangestellte 9,55 € pro Stunde.
  • Tarifverträge (convenios colectivos) legen für die einzelnen Branchen oft höhere Löhne fest. Du bekommst mindestens zwei Sonderzahlungen pro Jahr (pagas extraordinarias), meist an Weihnachten und im Sommer; die Höhe regelt der Tarifvertrag.
  • Arbeitszeit: höchstens 40 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt und normalerweise nicht mehr als 9 Stunden pro Tag. Zwischen zwei Arbeitstagen brauchst du mindestens 12 Stunden Ruhe und pro Woche anderthalb Ruhetage. Überstunden sind auf 80 Stunden pro Jahr begrenzt.
  • Urlaub: mindestens 30 Kalendertage bezahlter Urlaub pro Jahr – er darf nicht durch Geld ersetzt werden.
  • Vertrag: Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden (mit seltenen Ausnahmen). Die Probezeit beträgt höchstens 6 Monate für qualifizierte Techniker und 2 Monate für andere Beschäftigte.

Tschechien

  • Mindestlohn: 22.400 CZK pro Monat oder 134,40 CZK pro Stunde bei einer 40-Stunden-Woche (seit 1. Januar 2026).
  • Vertrag: Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich sein, und du musst ein eigenes Exemplar bekommen.
  • Arbeitszeit: höchstens 40 Stunden pro Woche; eine einzelne Schicht darf nicht länger als 12 Stunden sein. Der Arbeitgeber muss dir deinen Schichtplan mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich geben.
  • Überstunden: Der Arbeitgeber darf höchstens 8 Stunden pro Woche und 150 Stunden im Jahr anordnen. Du bekommst deinen Lohn plus einen Zuschlag von mindestens 25 % deines Durchschnittsverdienstes – oder stattdessen Freizeit, wenn ihr das vereinbart. Wird die Freizeit nicht innerhalb von 3 Monaten gewährt, muss der Zuschlag gezahlt werden.
  • Urlaub: mindestens 4 Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr (5 Wochen im öffentlichen Dienst).
  • Abzüge: Arbeitnehmer zahlen 7,1 % Sozialversicherungs- und 4,5 % Krankenversicherungsbeiträge, dazu Einkommensteuer (siehe unten).

Ungarn

  • Mindestlohn: 322.800 HUF pro Monat im Jahr 2026 (Eurostat). Ein höherer garantierter Mindestlohn gilt für Jobs, die mindestens einen Sekundarschulabschluss oder eine Berufsausbildung voraussetzen.
  • Vertrag: Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden – dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich. Im Vertrag stehen deine Tätigkeit, der Arbeitsort und das Grundgehalt.
  • Arbeitszeit: normalerweise 8 Stunden pro Tag; höchstens 12 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche.
  • Überstunden: Der Arbeitgeber darf bis zu 250 Stunden pro Jahr anordnen; weitere 150 Stunden sind mit einer schriftlichen Vereinbarung möglich. Sonntagsarbeit wird mit einem Zuschlag von 50 % bezahlt.
  • Urlaub: 20 Arbeitstage Grundurlaub pro Jahr, plus Zusatztage nach Alter – 1 Tag ab 25 Jahren, bis zu 10 Tage ab 45 Jahren. Väter bekommen bei der Geburt eines Kindes 5 zusätzliche Tage.
  • Abzüge: 15 % Einkommensteuer (Beschäftigte unter 25 sind befreit) und 18,5 % Sozialversicherungsbeitrag werden vom Bruttolohn abgezogen.

Vereinigtes Königreich

  • Mindestlohn (seit April 2026): 12,71 £ pro Stunde ab 21 Jahren (National Living Wage), 10,85 £ mit 18–20 Jahren, 8,00 £ unter 18 und für Auszubildende. Die Sätze ändern sich jedes Jahr am 1. April.
  • Arbeitszeit: nicht mehr als 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt, normalerweise berechnet über 17 Wochen – du kannst aber mit deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung unterschreiben, um darauf zu verzichten (opt-out). Unter 18: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche.
  • Pausen: 20 Minuten Pause, wenn du mehr als 6 Stunden am Tag arbeitest, 11 Stunden Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen und 24 Stunden frei pro Woche (oder 48 Stunden alle zwei Wochen).
  • Überstunden: Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschlag gibt es nicht – schau in deinen Vertrag. Dein Durchschnittslohn für alle gearbeiteten Stunden darf aber nicht unter den Mindestlohn fallen.
  • Urlaub: Fast alle Beschäftigten bekommen 5,6 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr – 28 Tage, wenn du 5 Tage pro Woche arbeitest. Dein Arbeitgeber darf die gesetzlichen Feiertage (bank holidays) mitzählen.
  • Vertrag: An deinem ersten Arbeitstag musst du eine schriftliche Aufstellung der wichtigsten Bedingungen bekommen (Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsort, Probezeit); eine ausführlichere Aufstellung (Rente, Tarifverträge, Disziplinarregeln) folgt innerhalb von 2 Monaten.

Zypern

  • Mindestlohn (2026): 979 € pro Monat bei der Einstellung, nach sechs Monaten ununterbrochener Arbeit beim selben Arbeitgeber 1.088 €.
  • Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern legen in vielen Branchen die Löhne fest; sie laufen meist zwei Jahre.
  • Arbeitszeit: normalerweise 38–40 Stunden pro Woche, je nach Tarifvertrag; höchstens 48 Stunden pro Woche inklusive Überstunden. Arbeit außerhalb deiner festen Arbeitszeit wird als Überstunden bezahlt.
  • Urlaub: 20 Arbeitstage bezahlter Urlaub pro Jahr bei einer Fünftagewoche (24 bei einer Sechstagewoche), dazu 14 bis 17 gesetzliche Feiertage im Jahr.
  • Vertrag: Dein Arbeitgeber muss dich schriftlich über deine Arbeitsbedingungen informieren – sorg dafür, dass du ein unterschriebenes Dokument mit den wichtigsten Angaben bekommst.
  • Lohn: meist per Scheck mit Lohnabrechnung oder per Überweisung auf dein Konto, dann nur mit Lohnabrechnung.
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Häufige Fragen zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch

Kennzahlen: Eurostat (Bevölkerung am 1. Januar 2026; Arbeitslosen- und Erwerbstätigenquoten 2025; Mindestlöhne Juli 2026); für das Vereinigte Königreich – Office for National Statistics (britisches Statistikamt); für Liechtenstein – nationale Statistik. Länderinformationen: EURES – Lebens- und Arbeitsbedingungen, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen und die offiziellen Regierungswebsites, die bei jedem Land aufgeführt sind. Regeln, Schwellenwerte und Beträge können sich ändern – prüf die offiziellen Quellen, bevor du umziehst. Stand: Oktober 2026.

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