Du überlegst, in einem anderen europäischen Land zu arbeiten? Für jedes der 32 Länder – alle 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich – findest du die wichtigsten Arbeitsmarktzahlen und erfährst, wo die Jobs sind, wie du dich bewirbst, wie es mit Lohn und Arbeitsbedingungen aussieht, welche Studentenjobs es gibt und was du in den ersten Wochen erledigen musst. Allgemeine Tipps zu Jobsuche, Lebenslauf und deinen Rechten: Wie du einen Job im Ausland findest – 10 praktische Ratgeber »
Studierende aus der EU und dem EWR dürfen in Belgien ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen während des akademischen Jahres bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, solange das Studium nicht darunter leidet, und in den Semesterferien unbegrenzt.
Willst du dort zuerst studieren? Lies Studieren in Belgien – praktische Infos.
Studierende aus der EU und dem EWR dürfen in Bulgarien zu denselben Bedingungen arbeiten wie Bulgaren – in Teilzeit oder in Ferienjobs mit einem normalen Arbeitsvertrag.
Studierende von außerhalb der EU dürfen während des akademischen Jahres und in den offiziellen Ferien ohne Arbeitserlaubnis 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Willst du dort zuerst studieren? Lies Studieren in Bulgarien – praktische Infos.
Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Dänemark ohne Genehmigung arbeiten, zu denselben Bedingungen wie Dänen. Lohn und Bedingungen richten sich nach dem Tarifvertrag oder deinem Arbeitsvertrag.
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Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Deutschland ohne Genehmigung arbeiten – genau wie Deutsche.
Studierende von außerhalb der EU dürfen ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bis zu 140 ganze oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten oder in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche. Jobs als studentische Hilfskraft an einer Hochschule sind nicht begrenzt.
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Studierende aus der EU/dem EWR und der Schweiz dürfen in Estland ohne Genehmigung arbeiten, genau wie estnische Staatsangehörige. Ein Studentenjob ist ein ganz normaler Job: Mindestlohn, Urlaubs- und Arbeitszeitregeln gelten auch hier.
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, und zwar ohne Stundenlimit, solange der Job dein Studium nicht beeinträchtigt – du musst deine Kurse weiterhin rechtzeitig bestehen.
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Studierende aus der EU, Liechtenstein und der Schweiz dürfen in Finnland ohne Genehmigung arbeiten.
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen in jedem Bereich im Schnitt 30 Stunden pro Woche arbeiten (im Schnitt 120 Stunden pro Monat oder 1.560 Stunden pro Jahr). Pflichtpraktika im Studium zählen nicht zu dieser Grenze.
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Studierende aus der EU/dem EWR und der Schweiz dürfen in Frankreich ohne Genehmigung arbeiten, wie französische Studierende.
Studierende von außerhalb der EU (außer aus Algerien) mit einem Studentenvisum oder einer Aufenthaltskarte dürfen ohne gesonderte Arbeitserlaubnis bis zu 964 Stunden pro Jahr arbeiten (60 % der gesetzlichen Jahresarbeitszeit); der Arbeitgeber muss sie mindestens 2 Werktage vor Arbeitsbeginn bei der Präfektur melden. Studierende aus Algerien brauchen eine Arbeitserlaubnis und dürfen bis zu 50 % der jährlichen Arbeitszeit der Branche arbeiten.
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Studierende aus der EU/dem EWR und der Schweiz dürfen in Griechenland ohne Genehmigung arbeiten, genau wie griechische Studierende.
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen in Teilzeit arbeiten.
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Studierende aus der EU/dem EWR dürfen in Irland ohne Genehmigung arbeiten, genau wie irische Studierende.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit einer Stamp-2-Erlaubnis dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und im Juni, Juli, August und September sowie vom 15. Dezember bis 15. Januar bis zu 40 Stunden pro Woche.
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Studierende aus der EU/dem EWR können in Island ohne Genehmigung arbeiten. Wenn du länger als 3 Monate bleibst, meldest du dich bei Registers Iceland (isländisches Melderegister) an – für Studierende gibt es eine eigene Anmeldekategorie.
Studierende von außerhalb des EWR mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen während des Studiums ohne Arbeitserlaubnis bis zu 60 % einer Vollzeitstelle arbeiten, in den regulären Pausen zwischen den Semestern auch mehr.
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Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz können in Italien ohne Genehmigung arbeiten, genau wie italienische Studierende.
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, höchstens aber 1.040 Stunden im Jahr.
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Studierende aus der EU/dem EWR dürfen in Kroatien ohne Genehmigung arbeiten. Der typische Studentenjob läuft als Studentenarbeit (studentski posao):
Studierende von außerhalb der EU mit einem befristeten Aufenthalt zum Studium dürfen ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten (ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiengangs zählt nicht dazu).
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Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz haben freien Zugang zum lettischen Arbeitsmarkt, genau wie Lettinnen und Letten.
Studierende von außerhalb der EU dürfen während des Studiums bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und in den Semesterferien bis zu 40 Stunden pro Woche.
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Studierende aus dem EWR und der Schweiz unterliegen denselben Regeln wie andere Arbeitskräfte aus dem EWR: Du brauchst für jeden Job eine Bewilligung, egal wie lange er dauert – auch für einen kurzen Ferienjob.
Studierende von außerhalb des EWR: Eine Aufenthaltsbewilligung zum Studium berechtigt nicht zum Arbeiten.
Das AMS FL listet Jobportale für Studierende und Praktika auf seiner Seite mit Jobportalen.
Willst du dort erst studieren? Lies Studieren in Liechtenstein – praktische Infos.
Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz können in Litauen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, genau wie Litauerinnen und Litauer. Ein Studenten- oder Ferienjob ist ein normales Arbeitsverhältnis: Es gelten schriftlicher Vertrag, Mindestlohn und Arbeitszeitregeln.
Studierende von außerhalb der EU dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Sommerferien ohne diese Grenze (für Doktorandinnen und Doktoranden gilt keine Grenze).
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Studierende aus der EU können in Luxemburg ohne Genehmigung arbeiten. Für Schülerinnen, Schüler und Studierende gibt es spezielle Verträge:
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen außerhalb der Studienzeit im Monatsdurchschnitt bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten; in den Schulferien gilt die Grenze nicht.
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Studierende aus der EU/dem EWR können in Malta ohne Genehmigung arbeiten, genau wie maltesische Studierende.
Studierende von außerhalb der EU dürfen nach den ersten drei Monaten des Studiums bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten; Vollzeitstudierende in einem von MQRIC anerkannten Hochschulstudiengang dürfen schon im ersten Jahr anfangen. Die Arbeitserlaubnis beantragst du, sobald deine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt ist, und Jobsplus kann manche Branchen einschränken.
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Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz können in den Niederlanden frei arbeiten, ohne Genehmigung.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen bis zu 16 Stunden pro Woche arbeiten oder im Juni, Juli und August Vollzeit – aber nur, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis (TWV) für sie hat. Für ein Praktikum, das Teil deines Studiengangs ist, braucht man keine TWV.
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Studierende aus der EU/dem EWR dürfen in Norwegen neben dem Studium arbeiten. Wenn du dort länger als 3 Monate studierst, meldest du dich – kostenlos – bei der Polizei an, genau wie Arbeitnehmer.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen mit ihrer Studienerlaubnis automatisch bis zu 20 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, in den Ferien auch Vollzeit.
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Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Österreich ohne Genehmigung arbeiten – genau wie Österreicher.
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltsbewilligung als Studierende brauchen eine Beschäftigungsbewilligung, die der Arbeitgeber beim AMS beantragt. Bis zu 20 Stunden pro Woche wird sie ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt.
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Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Polen ohne Genehmigung arbeiten, genau wie polnische Studierende.
Studierende von außerhalb der EU, die in Vollzeit an einer polnischen Hochschule studieren (an einer staatlichen Hochschule oder einer vom Innenminister zugelassenen), dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten – ebenso Absolventen eines Vollzeitstudiums in Polen. Für Teilzeit- und Fernstudierende gilt diese Ausnahme nicht. Praktika, die zum Studienprogramm gehören, brauchen ebenfalls keine Erlaubnis.
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Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Portugal ohne Genehmigung arbeiten, genau wie portugiesische Studierende.
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen neben dem Studium arbeiten – angestellt oder selbstständig.
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Studierende aus der EU/dem EWR dürfen in Rumänien zu denselben Bedingungen arbeiten wie Rumänen. Ein Studentenjob ist normalerweise ein regulärer (oft Teilzeit-)Arbeitsvertrag – Lohn und Rechte richten sich nach deiner Arbeitszeit.
Studierende von außerhalb der EU dürfen während des Studiums ohne Arbeitsgenehmigung in Teilzeit arbeiten, höchstens 4 Stunden am Tag.
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Studierende aus der EU/dem EWR dürfen in Schweden ohne Genehmigung arbeiten, zu denselben Bedingungen wie Schweden.
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis für ein Hochschulstudium, die ab 11. Juni 2026 erteilt wurde, dürfen in der Vorlesungszeit höchstens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Im Juni, Juli und August gibt es keine Grenze, ebenso wenig für Arbeit, die zum Studienprogramm gehört, etwa ein Praktikum. Für früher erteilte Erlaubnisse gelten Übergangsregeln.
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Studierende aus der EU und der EFTA fallen wie andere Arbeitskräfte aus der EU und der EFTA unter die Freizügigkeitsregeln. Bei einem Job von bis zu drei Monaten (90 Arbeitstage pro Jahr) meldet dein Arbeitgeber dich einfach online bei den Behörden; für längere Jobs brauchst du eine Aufenthaltsbewilligung des Kantons.
Praktika sind in der Schweiz befristete Verträge, meist von kurzer Dauer. Studierende unter 20 haben Anspruch auf 5 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, alle anderen auf 4 Wochen.
Studierende von außerhalb der EU und der EFTA an einer Schweizer Hochschule dürfen frühestens sechs Monate nach Studienbeginn arbeiten, außerhalb der Semesterferien höchstens 15 Stunden pro Woche. Die Hochschule muss bestätigen, dass der Job dein Studium nicht verzögert, und dein Arbeitgeber muss die Bewilligung beantragen.
Willst du dort zuerst studieren? Lies Studieren in der Schweiz – praktische Infos.
Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in der Slowakei ohne Genehmigung arbeiten, zu denselben Bedingungen wie slowakische Studierende.
Studierende von außerhalb der EU sollten die Bedingungen für das Arbeiten während des Studiums beim örtlichen Arbeitsamt (ÚPSVaR) klären, bevor sie einen Job annehmen.
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Am häufigsten verdienen Studierende in Slowenien Geld mit Studentenarbeit (študentsko delo) – befristeter und gelegentlicher Arbeit für Schüler und Studierende.
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen in Slowenien ebenfalls arbeiten, solange die Erlaubnis gilt – zu den Bedingungen des slowenischen Arbeitsrechts.
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Studierende aus der EU/dem EWR und der Schweiz dürfen in Spanien ohne Genehmigung arbeiten, genau wie spanische Studierende.
Studierende von außerhalb der EU mit einem langfristigen Studienaufenthalt an einer Hochschule dürfen ohne gesonderte Arbeitserlaubnis bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, solange sich der Job mit dem Studium vereinbaren lässt.
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Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Tschechien ohne Genehmigung arbeiten. Neben einem normalen Arbeitsvertrag arbeiten Studierende oft auf Basis einer von zwei Vereinbarungen:
Studierende von außerhalb der EU, die in Tschechien ein akkreditiertes Hochschulstudium in Vollzeit absolvieren, haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt – eine Arbeitserlaubnis brauchst du nicht, wohl aber eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Dasselbe gilt für Absolventen tschechischer Hochschulen.
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Studierende aus der EU/dem EWR und der Schweiz dürfen in Ungarn ohne Genehmigung arbeiten, zu denselben Bedingungen wie ungarische Studierende.
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium (oder einer Erlaubnis für studentische Mobilität) dürfen während des Semesters bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten und außerhalb der Studienzeit bis zu 90 Tage pro Jahr in Vollzeit.
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Wenn du keinen Status settled oder pre-settled hast (und nicht Ire bzw. Irin bist), kommst du als EU-Studierende/-r wie alle anderen mit einem Student Visa ins Vereinigte Königreich (Antragsgebühr 558 £). Die Regeln zum Arbeiten mit Student Visa:
Praktika: Wenn du als Praktikant/-in richtig mitarbeitest, giltst du als „worker“ (Arbeitskraft) und musst mindestens den Mindestlohn bekommen. Ausnahmen: Praktika unter einem Jahr, die Pflichtteil eines britischen Weiterbildungs- oder Hochschulstudiengangs sind, reines Job-Shadowing und ehrenamtliche Arbeit für gemeinnützige Organisationen. Als Besucher darfst du weder bezahlt noch unbezahlt arbeiten und auch keine Praxisphase und kein Praktikum machen.
Du überlegst, zuerst dort zu studieren? Lies Studieren im Vereinigten Königreich – praktische Infos.
Studierende aus der EU und dem EWR dürfen in Zypern ohne Genehmigung arbeiten, zu denselben Bedingungen wie zyprische Studierende.
Studierende von außerhalb der EU dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, aber nur in bestimmten Jobs (z. B. Gastronomie, Reinigung, Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Essenslieferung); der Arbeitsvertrag muss von der Arbeitsbehörde beglaubigt werden.
Willst du dort zuerst studieren? Lies Studieren in Zypern – praktische Infos.
Kennzahlen: Eurostat (Bevölkerung am 1. Januar 2026; Arbeitslosen- und Erwerbstätigenquoten 2025; Mindestlöhne Juli 2026); für das Vereinigte Königreich – Office for National Statistics (britisches Statistikamt); für Liechtenstein – nationale Statistik. Länderinformationen: EURES – Lebens- und Arbeitsbedingungen, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen und die offiziellen Regierungswebsites, die bei jedem Land aufgeführt sind. Regeln, Schwellenwerte und Beträge können sich ändern – prüf die offiziellen Quellen, bevor du umziehst. Stand: Oktober 2026.