Studentenjobs und Praktika in europäischen Ländern

Du überlegst, in einem anderen europäischen Land zu arbeiten? Für jedes der 32 Länder – alle 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich – findest du die wichtigsten Arbeitsmarktzahlen und erfährst, wo die Jobs sind, wie du dich bewirbst, wie es mit Lohn und Arbeitsbedingungen aussieht, welche Studentenjobs es gibt und was du in den ersten Wochen erledigen musst. Allgemeine Tipps zu Jobsuche, Lebenslauf und deinen Rechten: Wie du einen Job im Ausland findest – 10 praktische Ratgeber »

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Belgien

Studierende aus der EU und dem EWR dürfen in Belgien ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.

  • Studentenjobs: Mit einem Studentenvertrag kannst du bis zu 650 Stunden pro Kalenderjahr (seit 1. Januar 2025) mit deutlich niedrigeren Sozialbeiträgen arbeiten. Ab der 651. Stunde gelten die normalen Beiträge. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein (oder 15, wenn du die ersten zwei Jahre der Sekundarschule abgeschlossen hast), und das Studium muss deine Haupttätigkeit sein.
  • Der Studentenvertrag muss schriftlich sein. Wie viele Stunden du noch übrig hast, siehst du im Onlinedienst und in der App Student@work.
  • Steuern: Auf deinen Verdienst aus Studentenjobs zahlst du keine Einkommensteuer, solange du nicht mehr als 15.971,43 € im Jahr verdienst (Wert für 2026, brutto nach Abzug der Sozialbeiträge).
  • Praktika: Praktika im Rahmen des Studiums sind meist unbezahlt, manche Arbeitgeber zahlen aber Fahrtkosten oder Essen. Die Regeln sind in jeder Region anders; in Brüssel bietet Actiris Praxisausbildungen von bis zu 6 Monaten an.

Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen während des akademischen Jahres bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, solange das Studium nicht darunter leidet, und in den Semesterferien unbegrenzt.

Willst du dort zuerst studieren? Lies Studieren in Belgien – praktische Infos.

Bulgarien

Studierende aus der EU und dem EWR dürfen in Bulgarien zu denselben Bedingungen arbeiten wie Bulgaren – in Teilzeit oder in Ferienjobs mit einem normalen Arbeitsvertrag.

  • Traineeship (стажуване): für Menschen bis 29 mit Sekundar- oder Hochschulabschluss und ohne Berufserfahrung. Es dauert 6 bis 12 Monate, du arbeitest mit einem Mentor, dein Lohn darf nicht unter dem Mindestlohn liegen und die Zeit zählt als Dienstzeit.
  • Praktika in der öffentlichen Verwaltung: unbezahlt, 10 bis 45 Arbeitstage, für bulgarische und ausländische Studierende an bulgarischen Hochschulen.
  • Youth Employment+: ein Programm der Arbeitsagentur mit 12-monatigen Jobs in öffentlichen Verwaltungen für junge Menschen bis 29.

Studierende von außerhalb der EU dürfen während des akademischen Jahres und in den offiziellen Ferien ohne Arbeitserlaubnis 20 Stunden pro Woche arbeiten.

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Dänemark

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Dänemark ohne Genehmigung arbeiten, zu denselben Bedingungen wie Dänen. Lohn und Bedingungen richten sich nach dem Tarifvertrag oder deinem Arbeitsvertrag.

  • Auch für einen Studentenjob brauchst du eine CPR-Nummer und eine Steuerkarte (siehe „Die ersten Wochen“).
  • Ab 2026 zahlst du den Arbeitsmarktbeitrag von 8 % ab dem Jahr, in dem du 18 wirst.
  • Viele große Firmen haben Traineeprogramme für Absolventen – Workindenmark sammelt sie auf seiner Seite mit Graduate-Programmen.

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Deutschland

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Deutschland ohne Genehmigung arbeiten – genau wie Deutsche.

  • Minijob: Verdienst du nicht mehr als 603 € pro Monat (bis zu 7.236 € im Jahr, 2026), ist es ein Minijob mit geringeren Abzügen. Du zahlst einen kleinen Rentenbeitrag, kannst dich aber davon befreien lassen.
  • Werkstudent: Damit du nicht die Sozialversicherungsbeiträge eines normalen Arbeitnehmers zahlst, darfst du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien, am Wochenende und nachts darfst du mehr arbeiten.
  • Pflichtpraktikum (von deiner Studienordnung vorgeschrieben): Der Mindestlohn gilt nicht.
  • Freiwilliges Praktikum von mehr als drei Monaten: Es muss mindestens mit dem Mindestlohn bezahlt werden.

Studierende von außerhalb der EU dürfen ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bis zu 140 ganze oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten oder in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche. Jobs als studentische Hilfskraft an einer Hochschule sind nicht begrenzt.

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Estland

Studierende aus der EU/dem EWR und der Schweiz dürfen in Estland ohne Genehmigung arbeiten, genau wie estnische Staatsangehörige. Ein Studentenjob ist ein ganz normaler Job: Mindestlohn, Urlaubs- und Arbeitszeitregeln gelten auch hier.

  • Kurze Jobs und Krankenversicherung: Über deinen Arbeitgeber bist du nur krankenversichert, wenn dein Vertrag länger als einen Monat läuft oder unbefristet ist – für kurze Ferienjobs behältst du am besten deine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
  • Studienurlaub: Wenn du gleichzeitig arbeitest und studierst, kannst du bis zu 30 Kalendertage Studienurlaub pro Jahr nehmen – 20 Tage bezahlt mit deinem Durchschnittslohn und 10 Tage unbezahlt – plus 15 zusätzliche Tage, bezahlt mit dem Mindestlohn, um dein Studium abzuschließen.
  • Praktikum für Arbeitsuchende: Wenn du bei Töötukassa arbeitslos gemeldet bist, kannst du bis zu 4 Monate ein Praktikum bei einem Arbeitgeber machen und bekommst ein Stipendium von 3,84 € pro Tag plus Fahrtkostenzuschuss (EURES, 2026).

Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, und zwar ohne Stundenlimit, solange der Job dein Studium nicht beeinträchtigt – du musst deine Kurse weiterhin rechtzeitig bestehen.

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Finnland

Studierende aus der EU, Liechtenstein und der Schweiz dürfen in Finnland ohne Genehmigung arbeiten.

  • Teilzeit- und Sommerjobs sind ganz normale Beschäftigung: Der Tarifvertrag der Branche gilt, und alle Beschäftigten haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder eine Urlaubsabgeltung.
  • Steuerkarte: Besorg dir vor deinem ersten Zahltag eine und gib sie deinem Arbeitgeber – dein Steuersatz hängt von deinem Einkommen ab.
  • Praktika und Traineeships: Die Staatsverwaltung schreibt Praktikumsplätze auf Valtiolle.fi aus.

Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen in jedem Bereich im Schnitt 30 Stunden pro Woche arbeiten (im Schnitt 120 Stunden pro Monat oder 1.560 Stunden pro Jahr). Pflichtpraktika im Studium zählen nicht zu dieser Grenze.

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Frankreich

Studierende aus der EU/dem EWR und der Schweiz dürfen in Frankreich ohne Genehmigung arbeiten, wie französische Studierende.

  • Praktika (stages): Wenn dein Praktikum länger als 2 Monate am Stück dauert (44 Tage zu je 7 Stunden) – oder mehr als 309 Stunden im selben Studienjahr –, muss dir das Unternehmen eine Vergütung (gratification) von mindestens 4,50 € pro Stunde zahlen (2026; 15 % der stündlichen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung). Sie steht dir ab dem ersten Tag zu, wird am Ende jedes Monats gezahlt und ist bis zur Höhe des jährlichen SMIC einkommensteuerfrei.
  • Ausbildung: Auszubildende verdienen je nach Alter und Ausbildungsjahr zwischen 27 % und 100 % des SMIC.

Studierende von außerhalb der EU (außer aus Algerien) mit einem Studentenvisum oder einer Aufenthaltskarte dürfen ohne gesonderte Arbeitserlaubnis bis zu 964 Stunden pro Jahr arbeiten (60 % der gesetzlichen Jahresarbeitszeit); der Arbeitgeber muss sie mindestens 2 Werktage vor Arbeitsbeginn bei der Präfektur melden. Studierende aus Algerien brauchen eine Arbeitserlaubnis und dürfen bis zu 50 % der jährlichen Arbeitszeit der Branche arbeiten.

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Griechenland

Studierende aus der EU/dem EWR und der Schweiz dürfen in Griechenland ohne Genehmigung arbeiten, genau wie griechische Studierende.

  • Sommerjobs: Der Tourismus ist der klassische Studentenjob – Hotels, Restaurants, Cafés und Unterhaltungsbetriebe auf den Inseln und an der Küste stellen im Frühling und Sommer zusätzliches Personal ein.
  • Ausbildung: Die Berufsschulen der DYPA bieten 2-jährige Ausbildungsprogramme für 15- bis 29-Jährige in mehr als 37 Fachrichtungen, mit bezahlter Arbeit in einem Betrieb: Auszubildende bekommen 80 % des Mindesttageslohns – ab April 2026 32,87 € pro Tag.
  • Praktika gehören auch zu vielen Berufs- und Hochschulprogrammen; Erasmus+ kann ein Praktikum im Ausland fördern.

Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen in Teilzeit arbeiten.

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Irland

Studierende aus der EU/dem EWR dürfen in Irland ohne Genehmigung arbeiten, genau wie irische Studierende.

  • Der Mindestlohn gilt auch für Studentenjobs – 14,15 € pro Stunde (2026) ab 20 Jahren, mit niedrigeren Sätzen mit 18 und 19.
  • Vor deinem ersten Job besorgst du dir eine PPS-Nummer und meldest den Job bei Revenue an – sonst zahlst du womöglich Notfallsteuer (emergency tax).
  • Saison- und Sommerjobs, zum Beispiel bei der Obsternte, geben dir dieselben Arbeitsrechte wie anderen befristet Beschäftigten.
  • Unter 18: nicht mehr als 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit einer Stamp-2-Erlaubnis dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und im Juni, Juli, August und September sowie vom 15. Dezember bis 15. Januar bis zu 40 Stunden pro Woche.

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Island

Studierende aus der EU/dem EWR können in Island ohne Genehmigung arbeiten. Wenn du länger als 3 Monate bleibst, meldest du dich bei Registers Iceland (isländisches Melderegister) an – für Studierende gibt es eine eigene Anmeldekategorie.

  • Studenten- und Ferienjobs fallen wie jeder andere Job unter die Tarifverträge – dein Lohn und deine Bedingungen dürfen nicht schlechter sein.
  • Kurze Jobs: Arbeitest du weniger als 6 Monate in Island, ohne einen gesetzlichen Wohnsitz anzumelden, brauchst du für die Steuer eine Systemkennnummer (kerfiskennitala). Die beantragt die Steuer- und Zollbehörde Skatturinn (Iceland Revenue and Customs), meist auf Wunsch deines Arbeitgebers (Formular RSK 3.30). Ein Aufenthaltsrecht gibt dir diese Nummer nicht.
  • Steuer: Sag deinem Arbeitgeber, dass er deine persönliche Steuergutschrift anwenden soll (2026: 72.492 ISK im Monat). Bei einem kleinen Teilzeiteinkommen kann sie deine gesamte Einkommensteuer abdecken.

Studierende von außerhalb des EWR mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen während des Studiums ohne Arbeitserlaubnis bis zu 60 % einer Vollzeitstelle arbeiten, in den regulären Pausen zwischen den Semestern auch mehr.

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Italien

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz können in Italien ohne Genehmigung arbeiten, genau wie italienische Studierende.

  • Praktika (tirocini) außerhalb deines Studiengangs: Praktika zur Ausbildung und Orientierung dauern bis zu 6 Monate und sind für Leute, die ihren Abschluss in den letzten 12 Monaten gemacht haben. Ein Praktikum ist kein Arbeitsvertrag – du bekommst eine Teilnahmevergütung von mindestens 400 € pro Monat (laut EURES, 2026) und bist gegen Arbeitsunfälle und für die Haftpflicht versichert. Sowohl die entsendende Einrichtung als auch das Gastunternehmen benennen eine Betreuungsperson (Tutor).
  • Die Regeln für Praktika unterscheiden sich von Region zu Region etwas.
  • Saisonjobs in Tourismus und Gastgewerbe sind häufig, vor allem im Sommer, im Süden und auf den Inseln.

Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, höchstens aber 1.040 Stunden im Jahr.

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Kroatien

Studierende aus der EU/dem EWR dürfen in Kroatien ohne Genehmigung arbeiten. Der typische Studentenjob läuft als Studentenarbeit (studentski posao):

  • So funktioniert es: über eine Vermittlungsstelle – ein Studentenzentrum (studentski centar) oder eine dafür zugelassene Hochschule. Den Vertrag über Studentenarbeit (ugovor o obavljanju studentskoga posla) unterschreiben du, die Vermittlungsstelle und der Arbeitgeber.
  • Für wen: Studierende an kroatischen Universitäten und Hochschulen sowie Austauschstudierende in Kroatien.
  • Bezahlung: mindestens 6,56 € netto pro Stunde (2026) – der Bruttomindestlohn geteilt durch 160 Stunden.
  • Ferienjobs: Das Portal für Saisonjobs der HZZ listet Sommerjobs im Tourismus an der Küste.
  • Berufseinstieg nach dem Abschluss (pripravništvo): Die HZZ fördert Arbeitgeber, die arbeitslos gemeldete Personen für ihren ersten Job im erlernten Beruf oder junge Leute bis 29 einstellen. Du bekommst einen Arbeitsvertrag und ein Gehalt, meist für bis zu 12 Monate – siehe Förderung für Berufseinsteiger 2026.

Studierende von außerhalb der EU mit einem befristeten Aufenthalt zum Studium dürfen ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten (ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiengangs zählt nicht dazu).

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Lettland

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz haben freien Zugang zum lettischen Arbeitsmarkt, genau wie Lettinnen und Letten.

  • Studenten- und Ferienjobs sind normale Arbeitsverhältnisse: Du unterschreibst einen schriftlichen Vertrag, und es gelten die Regeln zu Mindestlohn, Arbeitszeit und bezahltem Urlaub.
  • Altersgrenzen: Arbeiten darfst du ab 15 Jahren; unter 18 brauchst du vor dem Start eine ärztliche Untersuchung.
  • Praktika: In Lettland gibt es keine formelle gesetzliche Definition von „Praktikum“ – prüf also vor dem Start, ob du einen Arbeitsvertrag, Bezahlung und eine Versicherung bekommst. Studierst du in einem anderen EU-Land, kann ein Zuschuss für ein Erasmus+-Praktikum Reise- und Lebenshaltungskosten abdecken.

Studierende von außerhalb der EU dürfen während des Studiums bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und in den Semesterferien bis zu 40 Stunden pro Woche.

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Liechtenstein

Studierende aus dem EWR und der Schweiz unterliegen denselben Regeln wie andere Arbeitskräfte aus dem EWR: Du brauchst für jeden Job eine Bewilligung, egal wie lange er dauert – auch für einen kurzen Ferienjob.

Studierende von außerhalb des EWR: Eine Aufenthaltsbewilligung zum Studium berechtigt nicht zum Arbeiten.

Das AMS FL listet Jobportale für Studierende und Praktika auf seiner Seite mit Jobportalen.

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Litauen

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz können in Litauen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, genau wie Litauerinnen und Litauer. Ein Studenten- oder Ferienjob ist ein normales Arbeitsverhältnis: Es gelten schriftlicher Vertrag, Mindestlohn und Arbeitszeitregeln.

  • Altersgrenzen: Das Mindestalter für Arbeit ist 14 Jahre; Jugendliche von 14 bis 16 Jahren dürfen nur leichte Arbeiten machen.
  • Praktikum (stažuotė) über Užimtumo tarnyba – für Leute mit einer Qualifikation, die mindestens 6 Monate am Stück nicht in diesem Beruf gearbeitet haben. Es dauert bis zu 6 Monate, 20–40 Stunden pro Woche, auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dir, dem Arbeitgeber und der Arbeitsverwaltung. Du bekommst ein monatliches Stipendium von 449,67 € (0,39 des Mindestlohns, 2026) oder den Betrag deines Arbeitslosengelds.
  • Lehrlingsausbildungen (pameistrystė) bestehen zu etwa 70 % aus Ausbildung im Betrieb und zu 30 % aus Unterricht an einer Schule.

Studierende von außerhalb der EU dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Sommerferien ohne diese Grenze (für Doktorandinnen und Doktoranden gilt keine Grenze).

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Luxemburg

Studierende aus der EU können in Luxemburg ohne Genehmigung arbeiten. Für Schülerinnen, Schüler und Studierende gibt es spezielle Verträge:

  • Studentenjob während des Studienjahres (befristeter Studentenvertrag): für Schülerinnen, Schüler und Studierende ab 16 Jahren, die an einer Sekundarschule, in einem BTS oder an der Universität Luxemburg eingeschrieben sind. Du darfst über einen Monat oder 4 Wochen im Durchschnitt 15 Stunden pro Woche arbeiten (insgesamt 60 Stunden) und in den Schulferien bis zu 40 Stunden pro Woche. Dein Lohn darf nicht unter dem Mindestlohn für dein Alter liegen, und du bist in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert.
  • Ferienjob (Studentenvertrag in den Schulferien): für Schülerinnen, Schüler und Studierende von 15 bis 26 Jahren in Vollzeitausbildung, höchstens 2 Monate oder 346 Stunden pro Kalenderjahr. Du musst mindestens 80 % des Mindestlohns für dein Alter bekommen; versichert bist du nur gegen Unfälle.
  • Praktika brauchen immer eine schriftliche Praktikumsvereinbarung. Ein Pflichtpraktikum ab 4 Wochen wird mit mindestens 30 % des Mindestlohns für Ungelernte bezahlt; ein Praktikum zur praktischen Ausbildung mit mindestens 40 % (4–12 Wochen) bzw. 75 % (mehr als 12 bis 26 Wochen). Hast du schon einen BTS- oder Bachelorabschluss, gilt der Mindestlohn für Qualifizierte als Bezugsgröße.

Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen außerhalb der Studienzeit im Monatsdurchschnitt bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten; in den Schulferien gilt die Grenze nicht.

Willst du dort erst studieren? Lies Studieren in Luxemburg – praktische Infos.

Malta

Studierende aus der EU/dem EWR können in Malta ohne Genehmigung arbeiten, genau wie maltesische Studierende.

  • Der Mindestlohn gilt auch für dich – mit 16 und 17 gibt es niedrigere Wochensätze, ab 18 den Satz für Erwachsene (2026: 229,44 € pro Woche).
  • Sommer- und Aushilfsjobs – du kannst im Stellenportal von Jobsplus danach filtern.
  • Work Exposure Scheme (Jobsplus) – praktische Ausbildung für Arbeitsuchende, bis zu 12 Wochen, mit einer Stundenvergütung auf Basis des nationalen Mindestlohns und einer schriftlichen Vereinbarung.
  • Lehrlingsausbildungen über MCAST oder ITS dauern 1–3 Jahre und verbinden Ausbildung mit Arbeit nach dem Arbeitsrecht (Arbeitszeit, Urlaub, Boni, Sozialversicherung).

Studierende von außerhalb der EU dürfen nach den ersten drei Monaten des Studiums bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten; Vollzeitstudierende in einem von MQRIC anerkannten Hochschulstudiengang dürfen schon im ersten Jahr anfangen. Die Arbeitserlaubnis beantragst du, sobald deine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt ist, und Jobsplus kann manche Branchen einschränken.

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Niederlande

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz können in den Niederlanden frei arbeiten, ohne Genehmigung.

  • Jugendmindestlohn: Unter 21 hast du Anspruch auf einen niedrigeren Stundenmindestlohn. Seit 1. Juli 2026: 11,99 € mit 20, 8,99 € mit 19 und 7,50 € mit 18.
  • Saison- und Ferienjobs: Der Mindestlohn gilt, aber Arbeitgeber müssen Saisonkräften keine feste Stundenzahl garantieren.
  • Praktika: Eine Bezahlung ist keine Pflicht – das entscheidet der Arbeitgeber. Laut EURES bekommen Studierende meist zwischen 150 € und 750 € pro Monat (2026). Als Praktikantin oder Praktikant musst du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen bis zu 16 Stunden pro Woche arbeiten oder im Juni, Juli und August Vollzeit – aber nur, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis (TWV) für sie hat. Für ein Praktikum, das Teil deines Studiengangs ist, braucht man keine TWV.

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Norwegen

Studierende aus der EU/dem EWR dürfen in Norwegen neben dem Studium arbeiten. Wenn du dort länger als 3 Monate studierst, meldest du dich – kostenlos – bei der Polizei an, genau wie Arbeitnehmer.

  • Teilzeit- und Ferienjobs sind ganz normale Jobs: Du brauchst einen schriftlichen Vertrag, eine Steuerkarte und eine ID-Nummer (D-Nummer oder nationale Identitätsnummer).
  • In Hotels, Restaurants, in der Reinigung und in den anderen Branchen mit gesetzlich verbindlichem Mindestlohn gilt der Mindestlohn auch für dich.
  • Im Bereich Ung auf arbeidsplassen.no findest du erste Jobs, Teilzeitjobs und Jobs, für die du keine Erfahrung brauchst.
  • Urlaub: Du hast schon im ersten Jahr Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld bekommst du aber nur für die Arbeit aus dem Vorjahr.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen mit ihrer Studienerlaubnis automatisch bis zu 20 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, in den Ferien auch Vollzeit.

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Österreich

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Österreich ohne Genehmigung arbeiten – genau wie Österreicher.

  • Geringfügiger Job (geringfügige Beschäftigung): Verdienst du nicht mehr als 551,10 € pro Monat (2026), bist du nur unfallversichert und zahlst keine Sozialversicherungsbeiträge. Über dieser Grenze bist du voll versichert (Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung).
  • Ferien- und Saisonjobs (Ferialjobs) sind ganz normale Arbeitsverhältnisse: Der Kollektivvertrag gilt, auch die Mindestbezahlung, und dein Arbeitgeber muss dich bei der Sozialversicherung anmelden.
  • Pflichtpraktikum (von deinem Studium vorgeschrieben): Arbeitest du wirklich im Team mit, gilt es als Arbeitsverhältnis – mit Bezahlung nach Kollektivvertrag, inklusive 13. und 14. Gehalt.
  • Volontariat (freiwilliges Praktikum): Du bist zum Lernen da, nicht um nach Anweisung zu arbeiten – meist ohne Anspruch auf Bezahlung, nur mit Unfallversicherung.
  • Traineeprogramme nach dem Abschluss: Viele „Traineeships“ sind in Wirklichkeit Arbeitsverhältnisse – dann gelten Arbeitsrecht und Kollektivvertrag.

Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltsbewilligung als Studierende brauchen eine Beschäftigungsbewilligung, die der Arbeitgeber beim AMS beantragt. Bis zu 20 Stunden pro Woche wird sie ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt.

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Polen

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Polen ohne Genehmigung arbeiten, genau wie polnische Studierende.

  • Auftragsvertrag (umowa zlecenia): Wenn du Student/-in und unter 26 bist, werden darauf keine Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge (ZUS) gezahlt. Bei einem Arbeitsvertrag werden sie immer gezahlt, egal wie alt du bist.
  • Steuererleichterung für junge Menschen (ulga dla młodych): Wenn du unter 26 bist, sind deine Einkünfte aus Arbeitsverträgen, Auftragsverträgen, Ausbildungen und beruflichen Praktika bis 85.528 PLN im Jahr einkommensteuerfrei. Du musst nichts beantragen. Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge sind davon nicht befreit.
  • Absolventenpraktika (praktyki absolwenckie): für Absolventen unter 30. Sie dauern höchstens 3 Monate und können bezahlt oder unbezahlt sein; die Vergütung darf das Doppelte des Mindestlohns nicht übersteigen. Ein bezahltes Praktikum kann mit einer Frist von 7 Tagen beendet werden, ein unbezahltes sofort.

Studierende von außerhalb der EU, die in Vollzeit an einer polnischen Hochschule studieren (an einer staatlichen Hochschule oder einer vom Innenminister zugelassenen), dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten – ebenso Absolventen eines Vollzeitstudiums in Polen. Für Teilzeit- und Fernstudierende gilt diese Ausnahme nicht. Praktika, die zum Studienprogramm gehören, brauchen ebenfalls keine Erlaubnis.

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Portugal

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Portugal ohne Genehmigung arbeiten, genau wie portugiesische Studierende.

  • IEFP-Praktika (Estágios ATIVAR.PT): bezahlte Berufspraktika von 9 Monaten (ausnahmsweise bis zu 12) für junge Menschen und andere Arbeitsuchende – wer teilnehmen darf, hängt vom Programm ab; die Angebote findest du auf iefponline.
  • Sommerjobs für Studierende (PEJENE): kurze Einsätze von 2–3 Monaten im Sommer.
  • Öffentliche Verwaltung (EstágiAP XXI): 9-monatige Praktika in öffentlichen Einrichtungen; INOV Contacto bietet internationale Praktika von 6–9 Monaten.
  • Saisonjobs im Tourismus und bei der Obsternte, vor allem an der Algarve.

Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen neben dem Studium arbeiten – angestellt oder selbstständig.

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Rumänien

Studierende aus der EU/dem EWR dürfen in Rumänien zu denselben Bedingungen arbeiten wie Rumänen. Ein Studentenjob ist normalerweise ein regulärer (oft Teilzeit-)Arbeitsvertrag – Lohn und Rechte richten sich nach deiner Arbeitszeit.

  • Praktikum für Absolventen (stagiu): Wenn du einen Bachelor hast und neu in deinem Beruf bist, können die ersten 6 Monate im Job ein Praktikum sein – mit einem schriftlichen Praktikumsvertrag zusätzlich zum Arbeitsvertrag und mit einem Mentor. Dein Gehalt darf nicht unter dem landesweiten Mindestlohn liegen.
  • Förderung für Arbeitgeber: Arbeitgeber, die Absolventen als Praktikanten einstellen, können für die 6 Monate 2.250 RON im Monat pro Praktikant aus dem Budget der Arbeitslosenversicherung bekommen.
  • Angebote finden: In der ANOFM-Jobsuche kannst du nach Stellen für Absolventen und Praktikanten filtern.

Studierende von außerhalb der EU dürfen während des Studiums ohne Arbeitsgenehmigung in Teilzeit arbeiten, höchstens 4 Stunden am Tag.

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Schweden

Studierende aus der EU/dem EWR dürfen in Schweden ohne Genehmigung arbeiten, zu denselben Bedingungen wie Schweden.

  • Teilzeit- und Ferienjobs sind normale Beschäftigungen: Es gelten dieselben Regeln zu Vertrag, Arbeitszeit und Urlaub, und dein Arbeitgeber zieht eine vorläufige Steuer vom Lohn ab. Tourismus und Saisonarbeit gehören zu den Jobs, bei denen du manchmal ohne Schwedisch auskommst.
  • Saisonarbeit – in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus – fällt unter das Kündigungsschutzgesetz und unter Tarifverträge.
  • Traineeprogramme für Absolventen (traineeprogram) – für Absolventen mit bis zu 2–3 Jahren Berufserfahrung; sie dauern meist mindestens 12 Monate und sind normalerweise Vollzeitstellen. Du findest sie unter anderem in Platsbanken.

Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis für ein Hochschulstudium, die ab 11. Juni 2026 erteilt wurde, dürfen in der Vorlesungszeit höchstens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Im Juni, Juli und August gibt es keine Grenze, ebenso wenig für Arbeit, die zum Studienprogramm gehört, etwa ein Praktikum. Für früher erteilte Erlaubnisse gelten Übergangsregeln.

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Schweiz

Studierende aus der EU und der EFTA fallen wie andere Arbeitskräfte aus der EU und der EFTA unter die Freizügigkeitsregeln. Bei einem Job von bis zu drei Monaten (90 Arbeitstage pro Jahr) meldet dein Arbeitgeber dich einfach online bei den Behörden; für längere Jobs brauchst du eine Aufenthaltsbewilligung des Kantons.

Praktika sind in der Schweiz befristete Verträge, meist von kurzer Dauer. Studierende unter 20 haben Anspruch auf 5 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, alle anderen auf 4 Wochen.

Studierende von außerhalb der EU und der EFTA an einer Schweizer Hochschule dürfen frühestens sechs Monate nach Studienbeginn arbeiten, außerhalb der Semesterferien höchstens 15 Stunden pro Woche. Die Hochschule muss bestätigen, dass der Job dein Studium nicht verzögert, und dein Arbeitgeber muss die Bewilligung beantragen.

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Slowakei

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in der Slowakei ohne Genehmigung arbeiten, zu denselben Bedingungen wie slowakische Studierende.

  • Vereinbarung über befristete Studentenarbeit (dohoda o brigádnickej práci študentov) – eine besondere Arbeitsvereinbarung für Studierende unter 26. Für eine solche Vereinbarung pro Monat kannst du einen Abzugsbetrag von 200 € im Monat (odvodovo odpočítateľná položka) geltend machen: Bis zu diesem Betrag werden keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Für die Unfall- und die Garantieversicherung gilt das nicht.
  • Praktika können bezahlt oder unbezahlt sein – das entscheidet die Organisation, die das Praktikum anbietet. Für ein unbezahltes Praktikum braucht es eine schriftliche Vereinbarung; ein bezahltes beruht auf einer Arbeitsvereinbarung.
  • Saisonarbeit ist Arbeit, die von den Jahreszeiten abhängt, sich jedes Jahr wiederholt und nicht länger als acht Monate im Kalenderjahr dauert.

Studierende von außerhalb der EU sollten die Bedingungen für das Arbeiten während des Studiums beim örtlichen Arbeitsamt (ÚPSVaR) klären, bevor sie einen Job annehmen.

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Slowenien

Am häufigsten verdienen Studierende in Slowenien Geld mit Studentenarbeit (študentsko delo) – befristeter und gelegentlicher Arbeit für Schüler und Studierende.

  • So funktioniert’s: Du arbeitest für einen Arbeitgeber mit einer Vermittlungsbescheinigung (napotnica), die ein zugelassener Studentenservice ausstellt. Wenn du angestellt oder arbeitslos gemeldet bist, darfst du keine Studentenarbeit machen.
  • Wer: Studierende, die an einer slowenischen Schule oder Hochschule eingeschrieben sind, und ausländische Studierende, die im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms in Slowenien leben.
  • Lohn: mindestens 8,98 € brutto pro Stunde (seit 5. Februar 2026). Auf Studentenarbeit werden Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung und ein besonderer Krankenversicherungsbeitrag gezahlt.
  • Praktikum nach dem Abschluss (pripravništvo): für deinen ersten Job in deinem Beruf. Bezahlte Praktikanten bekommen mindestens 70 % des Grundlohns für die Stelle – und nicht weniger als den Mindestlohn. Unbezahlte (freiwillige) Praktika sind nur in Branchen möglich, in denen Vorschriften oder Tarifverträge sie erlauben. Am Ende gibt es meist eine Prüfung.

Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen in Slowenien ebenfalls arbeiten, solange die Erlaubnis gilt – zu den Bedingungen des slowenischen Arbeitsrechts.

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Spanien

Studierende aus der EU/dem EWR und der Schweiz dürfen in Spanien ohne Genehmigung arbeiten, genau wie spanische Studierende.

  • Hochschulpraktika (prácticas académicas externas) sind Teil deines Studiums und müssen nicht bezahlt werden. Seit dem 1. Januar 2024 werden Studierende im Praktikum – bezahlt oder unbezahlt – von der Hochschule, dem Unternehmen oder der Bildungseinrichtung bei der Sozialversicherung angemeldet: Du bist abgesichert (z. B. bei Unfällen), und die Zeit zählt für deine Rente.
  • Nach dem Abschluss kannst du mit einem Ausbildungsvertrag eingestellt werden, um Berufserfahrung zu sammeln (contrato formativo); der Lohn richtet sich nach dem Tarifvertrag und darf nicht unter dem Mindestlohn liegen.
  • Saisonjobs: Tourismus und Landwirtschaft stellen viele zusätzliche Kräfte ein – zum Beispiel für die Weinlese im September.

Studierende von außerhalb der EU mit einem langfristigen Studienaufenthalt an einer Hochschule dürfen ohne gesonderte Arbeitserlaubnis bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, solange sich der Job mit dem Studium vereinbaren lässt.

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Tschechien

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Tschechien ohne Genehmigung arbeiten. Neben einem normalen Arbeitsvertrag arbeiten Studierende oft auf Basis einer von zwei Vereinbarungen:

  • Vereinbarung über die Ausführung einer Arbeit (dohoda o provedení práce, DPP): höchstens 300 Stunden im Jahr. 2026 bist du nur in Monaten kranken- und rentenversichert (und zahlst Beiträge), in denen du damit 12.000 CZK oder mehr verdienst.
  • Vereinbarung über eine Arbeitstätigkeit (dohoda o pracovní činnosti, DPČ): im Jahresdurchschnitt höchstens 20 Stunden pro Woche; keine Abfindung, wenn sie endet.
  • Bezahlter Urlaub gilt bei beiden Vereinbarungen, wenn sie mindestens 28 Tage ohne Unterbrechung laufen und du im Jahr mindestens 80 Stunden arbeitest.
  • Praktika haben keinen einheitlichen rechtlichen Rahmen – die Bedingungen, auch eine eventuelle Bezahlung, legt die anbietende Organisation fest.

Studierende von außerhalb der EU, die in Tschechien ein akkreditiertes Hochschulstudium in Vollzeit absolvieren, haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt – eine Arbeitserlaubnis brauchst du nicht, wohl aber eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Dasselbe gilt für Absolventen tschechischer Hochschulen.

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Ungarn

Studierende aus der EU/dem EWR und der Schweiz dürfen in Ungarn ohne Genehmigung arbeiten, zu denselben Bedingungen wie ungarische Studierende.

  • Schulgenossenschaften (iskolaszövetkezet): Diese Form der Arbeit ist vor allem für Vollzeitstudierende gedacht. Es ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein zivilrechtlicher Vertrag; die Bezahlung darf nicht unter dem anteiligen Mindestlohn liegen.
  • Keine Einkommensteuer unter 25: Beschäftigte unter 25 sind bei Einkommen bis zu 715.765 HUF pro Monat (2026) von der Einkommensteuer von 15 % befreit.
  • Saisonarbeit: Die Landwirtschaft beschäftigt Saisonkräfte – 2023 im Schnitt 35.500 pro Monat.

Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium (oder einer Erlaubnis für studentische Mobilität) dürfen während des Semesters bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten und außerhalb der Studienzeit bis zu 90 Tage pro Jahr in Vollzeit.

Willst du dort zuerst studieren? Lies Studieren in Ungarn – praktische Infos.

Vereinigtes Königreich

Wenn du keinen Status settled oder pre-settled hast (und nicht Ire bzw. Irin bist), kommst du als EU-Studierende/-r wie alle anderen mit einem Student Visa ins Vereinigte Königreich (Antragsgebühr 558 £). Die Regeln zum Arbeiten mit Student Visa:

  • Studierende auf Hochschulniveau dürfen in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und außerhalb der Vorlesungszeit Vollzeit; unterhalb des Hochschulniveaus liegt die Grenze bei 10 Stunden pro Woche.
  • Du darfst nicht selbstständig arbeiten, nicht als Profisportler oder Entertainer arbeiten und keine unbefristete Vollzeitstelle besetzen.
  • Praxisphasen, die fester Bestandteil deines Studiengangs sind, sind erlaubt.

Praktika: Wenn du als Praktikant/-in richtig mitarbeitest, giltst du als „worker“ (Arbeitskraft) und musst mindestens den Mindestlohn bekommen. Ausnahmen: Praktika unter einem Jahr, die Pflichtteil eines britischen Weiterbildungs- oder Hochschulstudiengangs sind, reines Job-Shadowing und ehrenamtliche Arbeit für gemeinnützige Organisationen. Als Besucher darfst du weder bezahlt noch unbezahlt arbeiten und auch keine Praxisphase und kein Praktikum machen.

Du überlegst, zuerst dort zu studieren? Lies Studieren im Vereinigten Königreich – praktische Infos.

Zypern

Studierende aus der EU und dem EWR dürfen in Zypern ohne Genehmigung arbeiten, zu denselben Bedingungen wie zyprische Studierende.

  • Saisonjobs in Tourismus und Landwirtschaft sind der Klassiker für den Sommer – die Touristensaison dauert meist von April bis November.
  • Praktika für junge Arbeitsuchende – die Behörde für Personalentwicklung (HRDA, Human Resources Development Authority) bietet Programme von bis zu 6 Monaten in einem Unternehmen mit einer Teilnahmevergütung von 125 € pro Woche, meist für registrierte Arbeitslose zwischen 18 und 35, auch für Absolventen.
  • Erasmus+-Praktika und das Austauschprogramm Eurodyssey sind weitere Wege, in Zypern Berufserfahrung zu sammeln.

Studierende von außerhalb der EU dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, aber nur in bestimmten Jobs (z. B. Gastronomie, Reinigung, Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Essenslieferung); der Arbeitsvertrag muss von der Arbeitsbehörde beglaubigt werden.

Willst du dort zuerst studieren? Lies Studieren in Zypern – praktische Infos.

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Häufige Fragen zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch

Kennzahlen: Eurostat (Bevölkerung am 1. Januar 2026; Arbeitslosen- und Erwerbstätigenquoten 2025; Mindestlöhne Juli 2026); für das Vereinigte Königreich – Office for National Statistics (britisches Statistikamt); für Liechtenstein – nationale Statistik. Länderinformationen: EURES – Lebens- und Arbeitsbedingungen, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen und die offiziellen Regierungswebsites, die bei jedem Land aufgeführt sind. Regeln, Schwellenwerte und Beträge können sich ändern – prüf die offiziellen Quellen, bevor du umziehst. Stand: Oktober 2026.

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