Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

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Finnland - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

In Finnland stützen sich Arbeitsverträge auf Tarifverträge. Fast jeder Sektor hat seinen eigenen Tarifvertrag. In manchen Fällen kön­nen Sie jedoch Ihr Gehalt aushandeln. Dies ist dann bereits in der Stellenanzeige ange­geben, und die Bewerber werden aufgefor­dert, ihre Gehaltsvorstellungen zu nennen.

Die Vergütung ist gewöhnlich als Stun­denlohn oder Monatsgehalt angegeben. Das Urlaubsgeld ist gesetzlich geregelt. In einigen Bereichen oder Unternehmen (vor allem in Führungspositionen) können Jah­resprämien ausgehandelt werden, die meist leistungsbezogen sind.

Zusatzleistungen, z. B. Essensgutscheine, Ermäßigungsgutscheine für Sport- und Kul­tureinrichtungen und eine betriebliche Kran­kenversicherung, werden in Finnland sehr häufig gewährt. Manche Unternehmen stel­len Ihren Mitarbeitern ein Leasingfahrzeug zur Verfügung. Einige Vergünstigungen sind verhandelbar. Sprechen Sie mit Ihrem neuen Vorgesetzten; er kann Ihnen sagen, wer für Verhandlungen über Zusatzleistun­gen zuständig ist.

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Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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