Österreich - Fragen
| Gleichbehandlungsgesetze auf Bundesebene untersagen Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der Religion, der sexuellen Orientierung und der ethnischen Herkunft. Alle Verfahren für die Veröffentlichung von Stellenangeboten, für Bewerbungsver-fahren und die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gesetzlich geregelt. Fragen zu Schwangerschaft, Familienplanung oder Krankheiten müssen Sie nicht beantworten. Eine Diskriminierung von Menschen aufgrund einer Behinderung ist unter¬sagt. Machen Sie sich klar, dass Arbeitgeber sich möglicherweise nicht bewusst sind, dass sie unzulässige Fragen stellen.
|