Bulgarien - um Arbeit zu suchen

Staat: Bulgarien
Amtssprachen: Bulgarisch
Staatsform: Parlamentarische Republik
Einwohnerzahl: 7,3 Millionen
Hauptstadt: Sofia
Währung: Bulgarischer Lew (BGN)
EU- oder EWR-Mitglied: EU
Telefonvorwahl: +359
Internet-Ländercode: .bg

Warum dieses Land?

Sonnenhungrige zieht es an die Strände am Schwarzen Meer, während abenteuerlustigere Besucher in den rauen Bergen und Wäldern wandern können, in denen es noch Luchse, Bären und andere seltene Wildtiere gibt. Geschichtsinteressierte können zahlreiche römische Überreste besichtigen und die antiken Thraker kennenlernen, ein prähistorisches Volk, das für seine Metallverarbeitung, Reitkunst und künstlerische Kultur bekannt ist.

Bulgarien erlebt seit seinem Beitritt zur EU im Jahr 2007 ein starkes wirtschaftliches Wachstum. Die Arbeitslosenquote ist jedoch nach wie vor hoch und die Gehälter sind im europäischen Vergleich niedrig. Unternehmer haben möglicherweise mehr Chancen, und viele multinationale Unternehmen brauchen Personal zur Wahrnehmung ihrer wachsenden Geschäftsinteressen. Die meisten Stellen gibt es im Dienstleistungsbereich, gefolgt von der verarbeitenden Industrie und Landwirtschaft. Hotelgewerbe und Fremdenverkehr sind Sektoren mit erheblichem Arbeitskräftebedarf.

"Bulgarien ist ein Land, in dem es sich gut leben und arbeiten lässt. Die Menschen sind gastfreundlich, begegnen Ausländern mit Achtung und sind offen, aufrichtig und warmherzig. Die Landschaft ist sehr schön, das Klima gut, es gibt ein lebendiges Kulturleben - und Wein und Küche sind ausgezeichnet!"

Elena Vidinska, EURES-Beraterin, Bulgarien


Arbeitsuche

Arbeitsuchende können ihre Suche bei der nationalen Arbeitsverwaltung, der größ­ten Vermittlungseinrichtung auf dem bul­garischen Arbeitsmarkt, beginnen. Auch einige private Agenturen sind lizenziert, u. a. Adecco Bulgaria, Manpower Bulga- ria, Job Tiger und Jobs.bg. Weblinks zu die­sen Organisationen finden Sie auf der Seite Links im EURES-Portal. Weitere Anlauf­stellen sind die EURES-Seite im Portal der nationalen Arbeitsverwaltung (http://www.az.government.bg/EURES) sowie die lokalen Arbeitsämter im ganzen Land.

Tipps für die Bewerbung

Ein normales Bewerbungsverfahren sieht so aus, dass Bewerber sich für eine Stelle bewerben und dann zu einem Gespräch mit dem Arbeitgeber bzw. seinem Vertreter eingeladen werden. Neben einem Lebenslauf erwartet der Arbeitgeber normalerweise ein kurzes Bewerbungsschreiben, aus dem hervorgeht, warum sich der Bewerber für die Stelle interessiert.

Ist es üblich, dem Lebenslauf ein Foto beizufügen?

Ein Foto im Lebenslauf ist ratsam, aber nicht obligatorisch.

Werden handschriftliche Bewerbungen bevorzugt?

Nein, das Anschreiben sollten auf einem Computer geschrieben sein.

Wird ein Lebenslauf im Europass-Format generell verwendet und akzeptiert?

Ja, der europäische (Europass-)Lebenslauf wird bevorzugt.

Telefonische Kontaktaufnahme

Im Allgemeinen wird eine telefonische Bewerbung nicht empfohlen, da der Arbeitgeber den Bewerber dann leichter ausschließen kann. Ziel eines Telefonats ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins. Folgende Punkte sind wichtig: Stellen Sie sich vor und geben Sie klar an, für welche Stelle Sie sich interessieren und aus welchem Grund Sie anrufen. Stellen Sie kurz und klar dar, warum Sie für die Stelle geeignet sind, und versuchen Sie, einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Sollte ich meiner Bewerbung Zeugnisse beifügen?

Nein, aber Sie müssen beim Vorstellungsgespräch möglicherweise eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses vorlegen.

Sollte ich Referenzen, Empfehlungsschreiben oder ein Führungszeugnis vorlegen?

Als Referenzpersonen für Ihre neue Stelle können ehemalige Arbeitgeber dienen, deren Referenzen die Eignung des Bewerbers für die Stelle belegen. Manche Arbeitgeber verlangen unter Umständen Empfehlungsschreiben. Ob ein Führungszeugnis verlangt wird, hängt von der Art der Tätigkeit ab.

Übliche Zeitspanne zwischen der Ausschreibung einer Stelle und dem Arbeitsantritt

Diese Zeitspanne hängt von den Anforderungen des Arbeitgebers ab, beträgt aber selten mehrere Monate.

Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch

Der Bewerber sollte über die Tätigkeit des Unternehmens, die Geschäftsleitung, Kundschaft und Wettbewerber und die Entwicklungsmöglichkeiten informiert sein. Der Arbeitgeber achtet während des Gesprächs auf Korrektheit, Erscheinungsbild, Gelassenheit, Selbstvertrauen und Gestik.

Angemessene Kleidung

Die Kleidung sollte sauber und lässig-ele­gant sein (keine Sportkleidung, keine kur­zen Röcke oder grellen Farben). Die Schuhe sollten geputzt sein und zur Kleidung pas­sen. Vermeiden Sie starke Deodorants und Parfüms und achten Sie auf Details wie saubere Haare und Nägel und die Frisur. Männer sollten glatt rasiert sein oder einen gepflegten Bart tragen. Tragen Sie keinen ausgefallenen Schmuck.

Wer wird anwesend sein?

Findet das Gespräch im Arbeitsamt statt, sind folgende Personen beteiligt: der Mitarbeiter des Arbeitsamts, der Bewerber und der Arbeitgeber oder sein Vertreter. Findet das Gespräch im Unternehmen statt, sind der Arbeitgeber oder sein Vertreter und der Bewerber anwesend.

Gebe ich den Anwesenden die Hand?

Manchmal, aber nur auf Initiative des Gesprächspartners. Sind mehrere Gesprächsteilnehmer anwesend, ist es nicht üblich, ihnen die Hand zu geben.

Gibt es einen typischen Ablauf des Vorstellungsgesprächs?

Das Gespräch dauert 1/2 bis höchstens 1 Stunde. Fordert der Arbeitgeber von dem Bewerber nach dem Gespräch noch eine praktische Prüfung, dauert das Verfahren länger.

Das Gespräch folgt in der Regel einem grundlegenden Ablauf, der - nach der Begrüßung - mit Fragen des Arbeitgebers oder seines Vertreters an den Bewerber beginnt. Der Arbeitgeber wird versuchen, sich normal mit dem Bewerber zu unter­halten, von dem ein selbstbewusstes und gelassenes Auftreten erwartet wird.

Die Bewerber sollten höflich und freundlich sein und lächeln, sie sollten Blickkontakt herstellen, die Fragen aufmerksam anhö­ren, jede Frage bis zu 2 Minuten lang beant­worten, deutlich, selbstbewusst und ruhig sprechen, ihre Stärken kurz zusammenfas­sen und ihre Erfahrungen mit den Anforde­rungen der Stelle vergleichen, auf die sie sich bewerben.

Am Ende des Gesprächs kann der Bewer­ber Fragen stellen, z. B. zur Leitungsstruk­tur des Unternehmens, einem typischen Arbeitstag des Stelleninhabers, der Frist für eine Rückmeldung, den Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen des Unterneh­mens usw.

Welche Fragen sind nicht zulässig?

Das Beschäftigungsförderungsgesetz verbietet direkte oder indirekte Diskriminierung in Bewerbungsverfahren. Der Arbeitgeber darf keine Angaben zum Privatleben der Bewerber erfragen. Im Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten sind private Informationen definiert als Informati¬onen über eine Einzelperson, die über eine individuelle Nummer zurückverfolgt werden können.

Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Bewerber sollten das Thema Gehalt im Vorstellungsgespräch nicht ansprechen. Es ist üblich, mit Verhandlungen über das Gehalt und andere Leistungen zu warten, bis der Arbeitgeber Ihnen eine Stelle ange­boten hat. Je nach Vertrag wird die Tätig­keit pro Stunde oder pro Monat vergütet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Arbeitszeit oder Arbeitsproduktivität. Die Vergütung pro Einheit (der Stücklohn) wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitge­ber ausgehandelt und darf nicht unter dem im Tarifvertrag festgelegten Mindestbetrag liegen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Mindestvergütungen. In allen anderen Fällen sollte die Vergütung nicht unter dem staatlich festgelegten Mindestlohn liegen.

Das Gehalt wird normalerweise pro Monat gezahlt, in manchen Fällen ist jedoch eine wöchentliche Zahlung möglich. Oft wird eine Vorauszahlung (Teil des Monatsge­halts) etwa in der Monatsmitte geleis­tet. Einige große Unternehmen zahlen Leistungsprämien.

Es ist nicht üblich, Zusatzleistungen zu ver­handeln. Sozial- und Krankenversiche­rungsbeiträge und Steuern sind gesetzlich festgelegt und werden vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen. Wenn der Arbeit­geber Zusatzleistungen oder zusätzliche Urlaubstage anbieten möchte, steht ihm das frei.

Ist ein Probearbeiten wahrscheinlich?

Nur als Teil der Probezeit (siehe unten).

Wie lang ist die übliche Probezeit?

Unternehmen fordern Bewerber in der Regel auf, einer Probezeit von bis zu 6 Monaten zuzustimmen, die nach dem bulgarischen Arbeitsgesetz zulässig ist. In diesem Zeitraum kann der Mitarbeiter fristlos entlassen werden.

Erstattet der Arbeitgeber meine Kosten für die Wahrnehmung des Vorstellungsgesprächs?

Das geschieht nur sehr selten. Die Fahrtkosten können unter Umständen im Rahmen bestimmter Programme für bei den Arbeitsämtern gemeldete Arbeitslose erstattet werden.

Wann erfahre ich das Ergebnis?

Wurde ein Bewerber vom Arbeitsamt an den Arbeitgeber verwiesen, muss der Arbeitgeber das Arbeitsamt innerhalb von 7 Tagen über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren. Ist das Arbeitsamt an der Organisation des Bewerbungsgesprächs beteiligt, wird von ihm erwartet, dass es den Bewerbern die Ablehnung durch den Arbeitgeber mitteilt. In allen anderen Fällen ist der Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet, die Bewerber über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu informieren.

Feedback und Nachfragen

Danken Sie dem Arbeitgeber am Ende des Gesprächs, dass er sich Zeit für Sie genommen hat oder schreiben Sie ihm sogar einen Dankesbrief. Einige Zeit nach dem Gespräch kann der Bewerber sich beim Arbeitgeber melden und nach dem Ergebnis des Vorstellungsgesprächs fragen, wenn vorab nichts anderes vereinbart wurde.

Wie früh sollte ich zum Gespräch erscheinen?

Es wird erwartet, dass Bewerber etwa 10 Minuten vor der vereinbarten Uhrzeit zum Vorstellungsgespräch erscheinen.

veröffentlicht: 2014-09-23

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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