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Wenn Sie eingestellt werden, ist es Sache des Arbeitgebers, Ihnen dies mitzuteilen. Der Arbeitgeber sollte beim Vorstellungsgespräch angeben, wann die Entscheidung getroffen wird. Wenn Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Vorstellungsgespräch wünschen oder weitere Fragen stellen möchten, können Sie dies telefonisch oder per E-Mail tun.
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Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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