Bulgarien - das Ergebnis
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Wurde ein Bewerber vom Arbeitsamt an den Arbeitgeber verwiesen, muss der Arbeitgeber das Arbeitsamt innerhalb von 7 Tagen über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren. Ist das Arbeitsamt an der Organisation des Bewerbungsgesprächs beteiligt, wird von ihm erwartet, dass es den Bewerbern die Ablehnung durch den Arbeitgeber mitteilt. In allen anderen Fällen ist der Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet, die Bewerber über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu informieren.
| Danken Sie dem Arbeitgeber am Ende des Gesprächs, dass er sich Zeit für Sie genommen hat oder schreiben Sie ihm sogar einen Dankesbrief. Einige Zeit nach dem Gespräch kann der Bewerber sich beim Arbeitgeber melden und nach dem Ergebnis des Vorstellungsgesprächs fragen, wenn vorab nichts anderes vereinbart wurde.
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