Staat | Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen |
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Slowenien - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen |
Einem ungeschriebenen Gesetz zufolge sollte in einem Vorstellungsgespräch der Arbeitgeber und nicht der Bewerber die Frage des Gehalts ansprechen. Sie können dann die Spanne (Untergrenze und Obergrenze) nennen, die Sie für angemessen halten. Die Vergütung besteht aus dem Grundlohn oder gehalt, einem Teil der Vergütung auf Leistungsbasis und Zusatzleistungen. Sie wird pro Monat angegeben. Urlaubsgeld und Jahresprämien sind in der angegebenen Vergütung mit eingeschlossen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten innerhalb von 8 Tagen nach Arbeitsantritt bei einer Renten-, Invaliditäts-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung anzumelden. Außerdem müssen sie dem Arbeitnehmer innerhalb von 15 Tagen nach Arbeitsantritt eine Kopie der Anmeldung aushändigen. |