Frankreich - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
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Normalerweise enthält die Stellenanzeige Angaben zur Vergütung. Die Vergütung wird als Bruttomonats- oder Bruttojahresgehalt (vor Abzügen) angegeben. Am Ende des Einstellungsverfahrens kann es jedoch die Möglichkeit geben, über die Vergütung zu verhandeln. Manchmal ist auch in der Stellenanzeige angegeben, dass die Vergütung verhandelbar ist. In diesem Fall müssen Sie zeigen, dass Sie mehr wert sind, als die angebotene Grundvergütung. Bevor Sie die Stelle antreten oder spätestens bei Arbeitsbeginn müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschreiben.
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