Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

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Frankreich - Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen
Normalerweise enthält die Stellenanzeige Angaben zur Vergütung. Die Vergütung wird als Bruttomonats- oder Bruttojahres­gehalt (vor Abzügen) angegeben. Am Ende des Einstellungsverfahrens kann es jedoch die Möglichkeit geben, über die Vergütung zu verhandeln. Manchmal ist auch in der Stellenanzeige angegeben, dass die Vergü­tung verhandelbar ist. In diesem Fall müs­sen Sie zeigen, dass Sie mehr wert sind, als die angebotene Grundvergütung. Bevor Sie die Stelle antreten oder spätestens bei Arbeitsbeginn müssen Sie Ihren Arbeitsver­trag unterschreiben.
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Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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