Fragen zum Privatleben (z. B. Angaben zur sexuellen Orientierung, Religion, Schwangerschaft, Krankheit und finanziellen Situation) gelten als streng private
Angelegenheiten.
Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration. "LUST AUF VERÄNDERUNG?"