Ja, es kann entweder ein Lebenslauf in der landesüblichen Form oder im Europass-Format übermittelt werden. Wichtig ist nur, dass er klar, gut formuliert und aussage¬kräftig ist.
Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration. "LUST AUF VERÄNDERUNG?"