Vereinigtes Königreich - um Arbeit zu suchen

Amtssprachen: Englisch
Staatsform: Konstitutionelle Monarchie
Einwohnerzahl: 63,9 Millionen
Hauptstadt: London
Währung: Pfund Sterling (GBP)
EU- oder EWR-Mitglied: EU
Telefonvorwahl: +44
Internet-Ländercode: .uk

Warum dieses Land?

Das Vereinigte Königreich hat eine der weltgrößten Volkswirtschaften. Der Dienstleistungssektor macht 70 % des BIP aus, doch auch die verarbeitende Industrie im Bereich Kraft- und Luftfahrzeuge und Arzneimittel ist weiterhin wichtig.

Der weltweite Wirtschaftsabschwung und eine hohe Staatsverschuldung haben zu einer angespannten öffentlichen Haushaltslage und zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor geführt. Dennoch sind Ingenieurfachkräfte im Automobil- und Elektrobereich und "grünen" Industrien, Ingenieure und Techniker im Energiesektor, Köchinnen und Köche für japanische, thailändische und asiatische Küche, Fachärztinnen und Fachärzte und OP-Schwestern und -Pfleger, bestimmte IT-Fachkräfte und LKW- und Busfahrer nach wie vor gefragt. In der Pflege gibt es freie Stellen für Pflegekräfte, und es fehlen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die auf die Arbeit mit Kindern und Familien spezialisiert sind.

Arbeitsuche

Die meisten Arbeitgeber annoncieren Stel­len auf Ihrer Firmenwebsite oder auf Job­portalen wie z. B. Monster oder fish4jobs. Vermittlungsagenturen wie z. B. Adecco und Reed werden ebenfalls häufig genutzt. Stellenangebote sind auch auf der Web­site der Regierung http://www.gov.uk und im EURES-Portal zu finden. Hoch qualifi­zierte Stellen werden gelegentlich auch in nationalen Tageszeitungen wie The Guar­dian und The Times annonciert. In manchen Branchen, beispielsweise Baugewerbe und Gartenbau, werden freie Stellen oft durch Mundpropaganda bekannt gemacht.

Tipps für die Bewerbung

Es gilt, die Anweisungen genau zu befolgen. Unter Umständen gibt der Arbeitgeber eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, unter der Sie weitere Informationen über die Stelle erhalten können. Nutzen Sie den Erstkontakt nicht, um sich selbst vorzustel­len, wenn dies nicht verlangt wurde.

Es ist nicht unüblich, dass Arbeitgeber nur eine begrenzte Zahl von Bewerbungen annehmen und das Stellenangebot schlie­ßen, wenn diese erreicht ist. Sie sollten also Ihre Bewerbung rechtzeitig und immer vor Fristablauf abschicken.

Speichern Sie das ausgefüllte Formular und versenden Sie es in einem kompatib­len elektronischen Format. Geben Sie die Bezugsnummer an und lesen Sie das For­mular sorgfältig Korrektur. Führen Sie eine Rechtschreibkontrolle mit der Sprachein- stellung "Englisch (Großbritannien)" und nicht "Englisch (USA)" durch und achten Sie genau auf Grammatik und Satzbau.

Wenn in der Anzeige ein Lebenslauf und ein Anschreiben verlangt werden, halten Sie das Anschreiben kurz (ein DIN-A4-Blatt) und sachlich. Legen Sie im ersten Abschnitt dar, warum Sie schreiben; beschreiben Sie im zweiten Abschnitt Ihre entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen im Ein­zelnen; teilen Sie im dritten Abschnitt mit, dass Sie für ein Vorstellungsgespräch zur Verfügung stehen, und machen Sie wichtige Angaben über bestehende Verpflichtungen, beenden Sie das Schreiben mit einem kur­zen Satz, in dem Sie mitteilen, dass Sie sich über eine Antwort freuen würden. Versu­chen Sie, in Ihrer Bewerbung Schlüsselbe­griffe aus der Stellenanzeige aufzugreifen.

Ist es üblich, dem Lebenslauf ein Foto beizufügen?

Nein, auch Ihr Geburtsdatum sollte nicht angegeben werden.

Werden handschriftliche Bewerbungen bevorzugt?

Nein, handschriftliche Bewerbungen sind zu vermeiden, sofern sie nicht in der Anzeige ausdrücklich verlangt werden.

Wird ein Lebenslauf im Europass-Format generell verwendet und akzeptiert?

Der Europass-Lebenslauf wird von britischen Arbeitgebern in der Regel nicht anerkannt. Auf verschiedenen Websites finden Sie gute Ratschläge zur Erstellung von Lebensläufen für den britischen  Arbeitsmarkt, z. B. auf den Seiten des National Careers Service, von Prospects AC und Monster.

Telefonische Kontaktaufnahme

Nehmen Sie nur dann telefonisch Kontakt auf, wenn Sie dazu aufgefordert wurden und finden Sie vorher heraus, ob Sie über die Qualifikationen und Erfahrungen verfügen, die der Arbeitgeber sucht. Manche Arbeitgeber führen ein telefonisches Vorgespräch. Wenn dies der Fall ist, ruft der Arbeitgeber Sie zu einem vereinbarten Termin an. Bereiten Sie sich für ein telefonisches Vorstellungsgespräch genauso gründlich vor wie für ein Gespräch vor Ort.

Sollte ich meiner Bewerbung Zeugnisse beifügen?

Nein, diese werden normalerweise zu einem späteren Zeitpunkt angefordert.

Sollte ich Referenzen, Empfehlungsschreiben oder ein Führungszeugnis vorlegen?

Referenzen sollten im Bewerbungsformular oder im Lebenslauf angegeben werden. Diese Informationen wird der Arbeitgeber bei der von Ihnen angegebenen Referenzperson überprüfen. Am besten geben Sie Ihren letzten Arbeitgeber an; dabei sollten Sie jedoch sicherstellen, dass er auf Englisch antworten kann. Empfehlungsschreiben sind normalerweise nicht erforderlich. Bei Stellen im Bereich der Sicherheitsindustrie oder der Arbeit mit schutzbedürftigen Personen (Kindern/älteren Menschen) wird der Nachweis verlangt, dass Sie nicht vorbestraft sind. (Dazu muss ein „Disclosure and Barring Service check“ beantragt werden).

Übliche Zeitspanne zwischen der Ausschreibung einer Stelle und dem Arbeitsantritt

Üblicherweise 4 bis 6 Wochen.

Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch

Personalverantwortliche erwarten, dass die Bewerber kurzfristig für ein Vorstellungsgespräch zur Verfügung stehen. Sie erwarten, dass der Bewerber motiviert ist und über ausreichende Englischkenntnisse verfügt, um eine effiziente Kommunikation zu ermöglichen (ausgenommen bei einigen gering qualifizierten Stellen, wie z. B. bei Erntehelfern, wo das Vorstellungsgespräch in der Muttersprache des Bewerbers geführt werden kann, vor allem, wenn es in seinem eigenen Land stattfindet). Bewerber sollten höflich und pünktlich, gepflegt gekleidet und in der Lage sein, sich klar auszudrücken. Arbeitgeber und Personalverantwortliche sind verpflichtet, die Identität jedes Bewerbers zu überprüfen, bevor sie ihm eine Stelle anbieten. Der Bewerber muss das Original seines Reisepasses oder einen Personalausweis zum Vorstellungsgespräch mitbringen, um nachzuweisen, dass er Bürger des EWR (oder der Schweiz) oder Angehöriger einer solchen Person ist.

Angemessene Kleidung

Geschäftsmäßige Kleidung (Anzug, Kostüm) wird empfohlen. Männer sollten eine Krawatte tragen. Frauen sollten bei Make-up und Schmuck zurückhaltend sein. Auf jeden Fall sollte Ihre Kleidung sauber und gut gebügelt sein.

Wer wird anwesend sein?

Vorstellungsgespräche werden üblicher-weise von zwei oder drei Personen geleitet, auf jeden Fall sind die für die Stelle zuständige Führungskraft und ein Personalverantwortlicher dabei.

Gebe ich den Anwesenden die Hand?

Es ist üblich, den Gesprächspartnern die Hand zu geben.

Gibt es einen typischen Ablauf des Vorstellungsgesprächs?

Die Atmosphäre ist förmlich, aber freund­lich. Der Bewerber sollte seine Bewerbung aufmerksam, engagiert und positiv vertre­ten. Er sollte versuchen, sich zu entspannen und die Fragen selbstbewusst und mög­lichst umfassend zu beantworten.

Der Arbeitgeber interessiert sich für Bei­spiele, die zeigen, dass der Bewerber für die angebotene Stelle qualifiziert ist.

Pünktlichkeit, Präsentation und Motivation sind ebenfalls wichtige Faktoren.

Üblich ist nur eine Runde von Vorstellungs­gesprächen, gegebenenfalls mit einem Test, um die fachlichen Kompetenzen und Prob­lemlösungsfähigkeiten des Bewerbers zu überprüfen. Das Vorstellungsgespräch dau­ert normalerweise höchstens 30-40 Minu­ten. Die Tests nehmen 20-30 Minuten in Anspruch. Präsentation, Auftreten und Auf­merksamkeit des Bewerbers werden viel­leicht nicht bewertet, hinterlassen jedoch einen bestimmten Eindruck und sind des­halb wichtig.

Da der Schwerpunkt auf seiner Qualifika­tion und seiner Eignung für das Stellenprofil liegt, werden nicht berufsbezogene Themen kaum oder gar nicht angesprochen. Die Motivation des Bewerbers sollte aus dem ausgefüllten Bewerbungsformular und aus den Antworten ersichtlich sein, die er auf die Fragen der Personalverantwortlichen gibt. Einzelheiten zu Ihren außerberuflichen Tätigkeiten brauchen Sie nicht anzugeben, es sei denn, Sie führen sie in Ihrer Antwort auf eine der Fragen als Beispiel für Ihre Fähigkeit an, eine Aufgabe zu lösen.

Häufig wird gefragt, ob ein Bewerber Bei­spiele für bestimmte Situationen geben und beschreiben kann, wie er mit diesen Situa­tionen umgegangen ist. Es kann sein, dass man Sie nach Beispielen für Situationen fragt, in denen etwas schief gelaufen ist, und dass man wissen will, was Sie getan haben, um es wieder in Ordnung zu brin­gen, oder dass man Sie nach Ihren Schwä­chen fragt. Zeigen Sie in einem solchen Fall, dass Sie wissen, wie Sie mit einer Schwäche umgehen können.

Gegen Ende des Gesprächs haben Sie Gele­genheit, Fragen zu stellen. Bereiten Sie zwei oder drei Fragen vor, beispielsweise möch­ten Sie vielleicht wissen, wie die Aufstieg­schancen im Unternehmen aussehen oder welche Art von Fortbildung angeboten wird.

Welche Fragen sind nicht zulässig?

Arbeitgeber dürfen die Bewerber nicht aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der Religion, der sexuellen Orientierung oder des Alters diskriminieren. Arbeitgeber und Personalverantwortliche müssen sicherstellen, dass ihre Fragen nicht diskriminierend sind; sie werden Sie nicht auffordern, private Informationen preiszugeben, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Eventuell müssen Sie jedoch Angaben über Vorstrafen machen.

Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Es ist unwahrscheinlich, dass die Bedin-gungen des Arbeitgebers nicht bereits feststehen, es sei denn, dies geht aus der Stellenanzeige hervor. Am besten verlassen Sie sich auf das Angebot des Arbeitgebers und bewerben sich nur auf Stellen, deren Bezahlung und Arbeitsbedingungen zufriedenstellend sind.

Vertragsverhandlungen gibt es meist nur bei hoch qualifizierten und hoch bezahlten Positionen. In diesem Fall muss der Bewerber seine Gehaltsvorstellungen begründen, indem er nachweist, dass sie dem auf dem Markt üblichen Niveau und seiner Qualifikation und Erfahrung entsprechen. Nachdem Sie in einem Unternehmen schon eine Zeitlang beschäftigt waren, können Sie um eine Gehaltserhöhung bitten, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Bezahlung geringer ist als die von Mitarbeitern, die die-selbe Arbeit tun. Die Höhe Ihrer Vergütung wird normalerweise einmal jährlich überprüft. Urlaubsgeld ist bereits enthalten, und die Vergütung wird in der Regel als Bruttojahresgehalt angegeben. Im Handwerk, z. B. bei Zimmerleuten und Maurern, werden oft Stundenlöhne ausgewiesen.

Die häufigsten freiwilligen Zusatzleistungen sind: flexible Arbeitsformen; private Gesund-heitsversorgung oder Krankenversicherung; Reisekostenzuschüsse; Berichtigungsfaktor für London (Zulage zum nationalen Durchschnittsgehalt bei Beschäftigung in der Hauptstadt); Nutzung eines Firmenwagens; bezuschusste Mahlzeiten in der Betriebskantine; Zuschuss für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio; Prämien.

Ist ein Probearbeiten wahrscheinlich?

Probearbeiten ist nicht üblich, eher wird eine Probezeit vereinbart, nach der Sie Ihr Arbeitsentgelt in voller Höhe erhalten.

Wie lang ist die übliche Probezeit?

Zwischen 3 und 6 Monaten.

Erstattet der Arbeitgeber meine Kosten für die Wahrnehmung des Vorstellungsgesprächs?

Nein, normalerweise nicht.

Wann erfahre ich das Ergebnis?

Wenn Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, benachrichtigen Sie Arbeitgeber und Personalverantwortliche in der Regel 1 bis 3 Wochen nach dem Gespräch, ob Ihnen die Stelle angeboten wird.

Feedback und Nachfragen

Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, kann es sein, dass Sie bei der schriftlichen Mitteilung der Ablehnung ein Feedback zu Ihrer Leistung im Vorstellungsgespräch erhalten. Andernfalls können Sie den Arbeitgeber anrufen oder anschreiben und um eine Rückmeldung zu Ihrem Vorstellungsgespräch bitten.

Wie früh sollte ich zum Gespräch erscheinen?

Erscheinen sollten Sie 15-20 Minuten vor dem Vorstellungsgespräch. Rechnen Sie damit, dass der Arbeitgeber pünktlich ist.

veröffentlicht: 2014-09-25

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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