Tschechische Republik - um Arbeit zu suchen

Amtssprachen: Tschechisch
Staatsform: Parlamentarische Republik
Einwohnerzahl: 10,5 Millionen
Hauptstadt: Prag
Währung: Tschechische Krone (CZK)
EU- oder EWR-Mitglied: EU
Telefonvorwahl: +420
Internet-Ländercode: .cz

Warum dieses Land?

Tschechien, das die historischen Länder Böhmen und Mähren umfasst, befindet sich am Knotenpunkt der europäischen Kulturen. Prag, seine beeindruckende Hauptstadt, hat eine lebendige Kunstszene, in den ländlichen Gebieten trifft man auf zahlreiche Schlösser, historische Dörfer und Kurorte.

Die Wirtschaftskrise hat viele tschechische Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Das Baugewerbe und der Dienstleistungssektor haben die Krise jedoch relativ gut überstanden. Die Arbeitslosigkeit ist in den verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich: Im Norden und Osten ist sie höher als in Prag und Mittelböhmen, die vom anhaltenden Interesse ausländischer Investoren und zahlreicher Touristen profitieren. Gefragt sind vor allem Arbeitskräfte im Gaststättengewerbe und Einzelhandel, Handelsvertreter, Sicherheitspersonal, LKW-Fahrer, qualifizierte Ingenieure und Techniker und Maschinenbediener.

Arbeitsuche

Stellenangebote werden meist vom Arbeitsamt und den Arbeitgebern ausgeschrieben, viele Arbeitgeber in der Tschechischen Republik nutzen jedoch auch die Dienste privater Arbeitsvermittlungen, die bei ihnen registrierten Arbeitsuchenden Angaben zu freien Stellen übermitteln.

Tipps für die Bewerbung

Wenn Sie an einem Stellengebot interes­siert sind, sollten Sie sich möglichst rasch darauf bewerben und die in der Anzeige geforderten Kriterien berücksichtigen. Um beim Arbeitgeber Interesse zu wecken, ist der erste Kontakt mit ihm äußerst wichtig.

Sie können sich elektronisch bewerben (Anschreiben von maximal einer Seite und strukturierter Lebenslauf). Schicken Sie Ihre Bewerbung nicht von einem E-Mail-Konto Ihres derzeitigen Arbeitgebers, von einer E-Mail-Adresse, die auf einen Spitznamen lautet, oder per Massenmail.

Geben Sie in der Mail einen Betreff an, z. B. die Bezeichnung der Stelle, und beschreiben Sie die Anlagen der Mail eindeutig. Schicken Sie Ihren Lebenslauf als Anlage.

Ist es üblich, dem Lebenslauf ein Foto beizufügen?

Ja, das ist üblich.

Werden handschriftliche Bewerbungen bevorzugt?

Nein, Bewerbungen können hand- oder maschinengeschrieben sein. Wenn Sie mit der Hand schreiben, sollte die Schrift leserlich sein.

Wird ein Lebenslauf im Europass-Format generell verwendet und akzeptiert?

Ja, es ist das bevorzugte Format.

Telefonische Kontaktaufnahme

Wenn Sie telefonisch mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, sollten Sie das zu Beginn des Arbeitstages tun. Versuchen Sie, mit der für Ihren Bereich zuständigen Person zu sprechen. Seien Sie auf die Fragen des Arbeitgebers vorbereitet - halten Sie auf jeden Fall einen Stift, ein Notizbuch und Ihren Lebenslauf bereit. Beantworten Sie die Fragen knapp und sachbezogen und bitten Sie um die Möglichkeit, sich persönlich beim Arbeitgeber vorzustellen. Wenn irgend möglich akzeptieren Sie den vorgeschlagenen Termin.

Sollte ich meiner Bewerbung Zeugnisse beifügen?

Nein, die Personalverantwortlichen über-prüfen Zeugnisse und andere Dokumente in der Regel beim Vorstellungsgespräch. Die Bewerber müssen Kopien der Zeugnisse und Unterlagen normalerweise nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags einreichen.

Sollte ich Referenzen, Empfehlungsschreiben oder ein Führungszeugnis vorlegen?

Referenzen oder Empfehlungsschreiben werden normalerweise nicht verlangt. Arbeitgeber überprüfen die Angaben über die letzte Stelle des Bewerbers durch einen Anruf beim ehemaligen Arbeitgeber.

Ein Führungszeugnis wird für bestimmte Stellen, z. B. als Lehrkraft, Richter oder Polizeibeamter, in der Regel verlangt. Es wird von den Tschechischen nationalen Eingabe-, Beglaubigungs-, Informations-Terminals (Czech POINTs) ausgestellt - einem Netz öffentlicher Verwaltungskontaktstellen, bei denen jeder Bürger Informationen über die Daten erhalten kann, die über ihn in den staatlichen Zentralregistern geführt werden.

Übliche Zeitspanne zwischen der Ausschreibung einer Stelle und dem Arbeitsantritt

Diese Zeitspanne ist unterschiedlich. In der Stellenanzeige kann ein genauer Antrittstermin genannt werden, oder Arbeitgeber und Bewerber können den Termin vereinbaren.

Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch

Personalverantwortliche erwarten, dass die Bewerber über das Unternehmen (Unternehmensstruktur, Tätigkeitsbereiche) und die Einzelheiten der angebotenen Stelle informiert sind. Sie fragen den Bewerber, warum er gerade in diesem Unternehmen arbeiten möchte. Der Bewerber muss auch auf Fragen zu seiner Fachkompetenz und anderen Qualifikationen (persönlichen Fähigkeiten, Fähigkeit zur eigenständigen oder Teamarbeit, Zuverlässigkeit, Anpassungsfähigkeit, bisherige Erfahrung) vor-bereitet sein. Um die Persönlichkeit des Bewerbers zu prüfen, verlangen manche Arbeitgeber, dass er sich psycho-diagnosti-schen Tests unterzieht. Die üblichste Form des Vorstellungstermins ist ein persönliches Gespräch. Die erste Bewerbungsrunde kann jedoch auch per E-Mail abgewickelt werden. Die Nutzung neuer Medien für Vorstellungsgespräche steht noch am Anfang.

Angemessene Kleidung

Die Kleidung sollte der Position angemessen sein. Allgemeine Empfehlung für Männer: dunkler Anzug, schlichte Krawatte, hochwertige Lederschuhe und Aktenkoffer; für Frauen: schlichtes Kostüm, Hosenanzug oder Blazer und Rock (der Rock sollte knielang sein), hochwertige Pumps, diskretes Makeup und eine Frisur, die Ihnen steht. Schmuck nur als Accessoire zu Ihrer Kleidung, z. B. eine kleine Brosche, dünne Kette und kleine Ohrringe.

Wer wird anwesend sein?

In der Regel ein bis drei Personen.

Gebe ich den Anwesenden die Hand?

Ja, das ist üblich.

Gibt es einen typischen Ablauf des Vorstellungsgesprächs?

Am Anfang steht meist ein kurzes einführendes Gespräch zu persönlichen Daten. Danach folgen Fragen, mit denen der Personalverantwortliche detailliertere Informationen über den Bewerber, seine Erwartungen und beruflichen Ziele erhalten will. Bei diesen Fragen stehen Ausbildung und Berufserfahrung im Mittelpunkt. Im nächsten Teil des Gesprächs geht es um die Stelle selbst. Der Bewerber erhält Informationen über das Unternehmen, die internen Beziehungen und das Arbeitsumfeld.

Übliche Fragen sind beispielweise: Können Sie uns etwas über sich erzählen? Was erwarten Sie sich von einer Stelle in unserer Firma? Warum sollten wir Sie Ihrer Meinung nach einstellen? Warum haben Sie Ihre letzte Stelle aufgegeben? Was haben gemacht, als Sie arbeitslos waren? Wann können Sie Ihre Stelle antreten? Wie sehen Ihre Gehaltsvorstellungen aus? Sind Sie bereit, Überstunden zu machen?

Am Ende des Gesprächs können nicht berufsbezogene Fragen gestellt werden, und der Bewerber kann Gelegenheit erhalten, seine Motivation darzustellen und Fähigkeiten und Kenntnisse zu zeigen. Es ist wichtig, dass Sie sich selbstbewusst verhalten und Interesse an der Stelle und dem Unternehmen zeigen. Mit der Frage nach dem Gehalt sollten Sie am besten warten, bis der Arbeitgeber sie selbst anspricht oder Ihnen die Stelle zusagt.

Welche Fragen sind nicht zulässig?

Verschiedene gesetzliche Regelungen (z. B. Arbeitsgesetzbuch, Beschäftigungsgesetz usw.) enthalten Antidiskriminierungsbestimmungen. Fragen zur politischen Einstellung, Mitgliedschaft in einer politischen Partei, Religionszugehörigkeit, familiären oder materiellen Situation oder Partnerschaften und Familienstand sollten nicht gestellt werden.

Aushandlung Ihrer Vergütung und zusätzlicher Leistungen

Wenn Sie über Ihr Gehalt verhandeln möch­ten, müssen Sie über Gehälter/Löhne infor­miert sein, denn diese sind je nach Branche und Ort unterschiedlich. In der Privatwirt­schaft und bei kleineren Arbeitgebern sind die Chancen besser, dass Sie Ihr Gehalt/ Ihren Lohn aushandeln können. In großen Unternehmen, der öffentlichen oder staat­lichen Verwaltung oder budgetabhängigen Einrichtungen gibt es üblicherweise eine feste Gehaltstabelle. Die Vergütung wird pro Stunde oder Monat angegeben, nur sehr selten - außer bei Positionen im Topma­nagement - pro Jahr.

Die Regelungen zum bezahlten Urlaub sind im Arbeitsgesetzbuch festgelegt, können aber durch eine Betriebsvereinbarung zwi­schen Arbeitgeber und Gewerkschaft geän­dert werden. In manchen Fällen können jährliche Prämienzahlungen und entspre­chende Bedingungen ausgehandelt werden, vor allem bei Managerverträgen.

Andere Zusatzleistungen können als Sonder­zulage gewährt werden, z. B. der vergüns­tigte Erwerb eines Unternehmensprodukts, verbilligte Essensgutscheine, Gutscheine für Theater, Schwimmbäder, Preisnachlässe, und Urlaubsgeld. Zwischen dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft im Unternehmen gibt es einen Verhandlungsspielraum.

Ist ein Probearbeiten wahrscheinlich?

Probearbeiten ist gesetzwidrig. Arbeitnehmer müssen für jede Tätigkeit einen Arbeitsvertrag haben und entlohnt werden.

Wie lang ist die übliche Probezeit?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können den Vertrag während der Probezeit, die maximal 3 Monate (für Führungskräfte 6 Monate) beträgt, jederzeit auflösen. Unter Umständen ist es möglich, die Probezeit (auf weniger als 3 Monate) zu verkürzen. Im Allgemeinen akzeptieren die Bewerber den Vorschlag des Unternehmens.

Erstattet der Arbeitgeber meine Kosten für die Wahrnehmung des Vorstellungsgesprächs?

Nein, dies ist nicht üblich.

Wann erfahre ich das Ergebnis?

Einige Zeit nach dem Vorstellungsgespräch wird Ihnen die Entscheidung des Arbeitgebers mitgeteilt. (Das sollte in schriftlicher Form erfolgen.) Fällt sie positiv aus und haben Sie sich für die Stelle entschieden, nehmen Sie mit dem Personalverantwortlichen (Personalleiter) des Unternehmens Kontakt auf, sagen Sie ihm zu und vereinbaren Sie den Termin des Arbeitsantritts und andere wichtige Einzelheiten des Arbeitsvertrags.

Feedback und Nachfragen

Abgelehnte Bewerber können sich erkundigen, warum sie nicht ausgewählt wurden, dies ist jedoch keine übliche Praxis.

Wie früh sollte ich zum Gespräch erscheinen?

Es wird sehr ungern gesehen, wenn ein Bewerber zum Vorstellungsgespräch zu spät kommt. 5 Minuten sind in der Regel annehmbar, mehr jedoch nicht.

Datum der letzten Änderung: 2014-09-23 15:22:56

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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