Kein gesetzlicher Mindestlohn – aber Lohn und Arbeitsbedingungen dürfen nie schlechter sein als in den Tarifverträgen, und du hast mindestens 24 Arbeitstage Urlaub im Jahr. 85,8 % der 20- bis 64-Jährigen haben einen Job (EU: 76,1 %), die Arbeitslosenquote liegt bei 4,5 %. Hier erfährst du, wo du suchen kannst, wie du dich anmeldest und deine Identifikationsnummer (kennitala) bekommst und wie die Steuer funktioniert.
EU/EWR-Staatsangehörige dürfen nach dem EWR-Abkommen in Island leben und arbeiten – du musst dich nur anmelden (siehe oben). Für Staatsangehörige der nordischen Länder gelten eigene Regeln.
Wenn du keine EWR/EFTA-Staatsangehörigkeit hast, brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit von der Einwanderungsbehörde Útlendingastofnun (Directorate of Immigration), und du musst ein Jobangebot von einem isländischen Arbeitgeber haben. Die wichtigsten Erlaubnisse zur Erwerbstätigkeit gibt es für:
Absolventinnen und Absolventen isländischer Hochschulen (Bachelor, Master oder Promotion) können nach dem Abschluss eine spezielle Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche bekommen – eine Brücke zwischen der Erlaubnis zum Studium und der Erlaubnis für Tätigkeiten mit Fachwissen. Die Bearbeitungsgebühr für Erlaubnisse zur Erwerbstätigkeit beträgt 80.000 ISK.
Alle Voraussetzungen und Schritte zum Antrag findest du auf island.is.
Kennzahlen: Eurostat (Bevölkerung am 1. Januar 2026; Arbeitslosen- und Erwerbstätigenquoten 2025; Mindestlöhne Juli 2026); für das Vereinigte Königreich – Office for National Statistics (britisches Statistikamt); für Liechtenstein – nationale Statistik. Länderinformationen: EURES – Lebens- und Arbeitsbedingungen, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen und die offiziellen Regierungswebsites, die bei jedem Land aufgeführt sind. Regeln, Schwellenwerte und Beträge können sich ändern – prüf die offiziellen Quellen, bevor du umziehst. Stand: Oktober 2026.