Bewerber sollten sich nicht verpflichtet fühlen, Fragen zu ihrem Privatleben zu beantworten. Der Arbeitgeber sollte nicht nach eindeutig privaten Angelegenheiten fragen.
Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration. "LUST AUF VERÄNDERUNG?"