Schweiz - Angemessene Kleidung

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Angemessene Kleidung

Informieren Sie sich darüber, welche Kleidung in der Branche und für die betreffende Stelle als angemessen gilt; kleiden Sie sich nicht übertrieben förmlich. Auffällige Kleidung und Schmuck sind nur bei der Bewerbung um ganz bestimmte Stellen, z. B. als Verkäuferin für Schmuck oder Luxuswaren, angebracht.

veröffentlicht: 2014-09-24

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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