Schweiz - Angemessene Kleidung

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Angemessene Kleidung

Informieren Sie sich darüber, welche Kleidung in der Branche und für die betreffende Stelle als angemessen gilt; kleiden Sie sich nicht übertrieben förmlich. Auffällige Kleidung und Schmuck sind nur bei der Bewerbung um ganz bestimmte Stellen, z. B. als Verkäuferin für Schmuck oder Luxuswaren, angebracht.

Datum der letzten Änderung: 2014-09-24 15:13:41

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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