Schweiz - Angemessene Kleidung
Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Telefonvorwahl: +41
Internet-Ländercode: .ch
Angemessene Kleidung
Informieren Sie sich darüber, welche Kleidung in der Branche und für die betreffende Stelle als angemessen gilt; kleiden Sie sich nicht übertrieben förmlich. Auffällige Kleidung und Schmuck sind nur bei der Bewerbung um ganz bestimmte Stellen, z. B. als Verkäuferin für Schmuck oder Luxuswaren, angebracht.
veröffentlicht: 2014-09-24
Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.
"LUST AUF VERÄNDERUNG?"