Island - Referenzen, Empfehlungsschreiben, Zeugnisse

Staat: Island
Amtssprachen: Isländisch
Telefonvorwahl: +354
Internet-Ländercode: .is

Sollte ich meiner Bewerbung Zeugnisse beifügen?

Sie sollten Ihr Abschlusszeugnis auf Gleich­wertigkeit und mögliche Anerkennung in Island prüfen lassen. Dies erleichtert dem isländischen Arbeitgeber die Einschätzung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. Das kann Ihnen auch helfen, eine attraktivere, besser bezahlte Stelle zu finden.

Grundsätzlich gilt, dass Qualifikationen, die in Ihrem Heimatland zur Ausübung eines Berufes berechtigen, auch in anderen EWR-Ländern gelten. Höhere Universitäts­abschlüsse, Abschlüsse mindestens 3-jäh­riger Hochschulstudiengänge (BA, BSc, BS) und berufliche Abschlüsse, die auf einem Abschluss des Sekundarbereichs auf­bauen, werden in der Regel im EWR über­all anerkannt.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist zuständig für die Koordinie­rung der Anerkennungsverfahren. Die ande­ren Ministerien bearbeiten die Anerkennung von Abschlüssen in ihrem Zuständigkeits­bereich; so ist z. B. das Gesundheitsmi­nisterium zuständig für die Anerkennung von Gesundheitsberufen. Der beste Aus­gangspunkt zum Sammeln der benötigten Informationen ist die Website http://www.menntagatt.is, die nationale Anlaufstelle für die Bewertung und Anerkennung von Qualifikationen.

Sollte ich Referenzen, Empfehlungsschreiben oder ein Führungszeugnis vorlegen?

Nennen Sie in Ihrem Lebenslauf mindestens zwei Personen, z. B. einen früheren Arbeit­geber oder Lehrer, die als Referenzpersonen fungieren können. Fragen Sie vorher bei den betreffenden Personen an, ob sie damit ein­verstanden sind. Die Referenzpersonen soll­ten wissen, wie Sie arbeiten, und bestätigen
können, dass Sie wirklich über die von Ihnen angegebenen Kompetenzen und Arbeitsein­stellung verfügen.

Empfehlungsschreiben können von Vor­teil sein. Die meisten Arbeitgeber ziehen es aber vor, die Referenzen selbst einzuholen. Erwähnen Sie die Empfehlungsschreiben in Ihrem Lebenslauf und seien Sie darauf vorbereitet, sie dann beim Vorstellungsge­spräch vorzulegen.

Manche Arbeitgeber verlangen eine Bestäti­gung Ihrer lokalen Behörden, dass Sie nicht vorbestraft sind. Dies ist besonders bei Stellen in den Bereichen Pflege und Gebäu­dereinigung üblich, bei denen Sie oft in Pri­vathaushalten oder Büros allein sind.


Datum der letzten Änderung: 2014-09-24 11:11:39

Quelle: Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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