Das Bewerbungsverfahren wird in der Stellenanzeige beschrieben und sollte eingehalten werden.
Bewerber und Arbeitgeber treten normalerweise in direkten Kontakt. Wenn Sie eine Bewerbung schicken (dies geschieht meist elektronisch) ist es sehr wichtig, diese persönlich an den jeweiligen Arbeitgeber zu richten. Wenden Sie sich nur in der in der Anzeige geforderten Sprache an den Arbeitgeber. Sie müssen nicht alle Qualifikationen abdecken, aber Sie müssen die in der Ausschreibung vorgegebene Sprache sprechen. Schreiben Sie immer selbst die Bewerbung und nehmen Sie persönlich Kontakt auf. Die Echtheit von fremdsprachigen Dokumenten muss nachgewiesen werden.
Keinesfalls akzeptabel sind in einem Bewerbungsverfahren: Schreibfehler bei Namen und Anschrift des Unternehmens; Fehler im Bewerbungsschreiben, Illoyalität gegenüber ehemaligen Arbeitgebern, verspätetes Erscheinen zum Vorstellungsgespräch.
"Der EURES-Berater gab mir Informationen über die Möglichkeit, einen Kurs als Gewächshausgärtner in Dänemark zu belegen und dies mit einem Dänisch-Sprachkurs und einer Tätigkeit in einem dänischen Landwirtschaftsbetrieb zu verbinden. Ich sah darin eine interessante Chance - und eine Möglichkeit, neue Kompetenzen und Kenntnisse für mein künftiges Berufsleben zu erwerben. Ein Auslandsaufenthalt erweitert den Horizont, stärkt die Unabhängigkeit und das Selbstbewusstsein und erweitert das persönliche Netzwerk.'
Sarunas, Arbeitsuchender aus Litauen