3. Von außerhalb der EU: arbeiten während und nach dem Studium

Internationale Absolventen feiern auf dem Campus
Internationale Absolventen feiern auf dem Campus

Du studierst mit einem Aufenthaltstitel zum Studium in der EU? Nach EU-Recht darfst du während des Studiums mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und nach dem Abschluss mindestens 9 Monate bleiben, um einen Job zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Danach geht es mit der Blauen Karte EU oder einer nationalen Arbeitserlaubnis weiter.

Arbeiten neben dem Studium

Nach der EU-Richtlinie über Studierende und Forschende dürfen internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel zum Studium neben dem Studium mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Die genaue Grenze legt jedes Land selbst fest – manche erlauben mehr. In manchen Ländern müssen der Arbeitgeber oder du selbst die Behörden informieren. Prüf die Regeln auf deinem Aufenthaltstitel und auf der nationalen Website zur Einwanderung, bevor du einen Vertrag unterschreibst.

Nach dem Abschluss: Zeit für die Jobsuche

Wenn du dein Studium abschließt, gibt dir dieselbe Richtlinie das Recht, mindestens 9 Monate zu bleiben, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Diese Verlängerung musst du meist beantragen, bevor dein Aufenthaltstitel zum Studium abläuft – plan also rechtzeitig.

Aufenthaltstitel für die Arbeit

  • Blaue Karte EU – für hoch qualifizierte Fachkräfte mit einem Jobangebot oder Vertrag über mindestens 6 Monate und einem Gehalt über einer nationalen Schwelle (zwischen dem 1- und 1,6-Fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts im Land). Mit ihr ist es später leichter, in ein anderes EU-Land zu wechseln.
  • Nationale Arbeits- und Aufenthaltstitel – jedes Land hat eigene Programme, zum Beispiel für Fachkräfte, Forschende, Saisonarbeitskräfte oder Absolventen.
  • Kombinierte Erlaubnis – in den meisten EU-Ländern bekommst du die Erlaubnis zum Arbeiten und zum Aufenthalt in einem einzigen Verfahren.

Achtung: Dänemark und Irland wenden die EU-Regeln für Studierende und die Blaue Karte EU nicht an – sie haben eigene nationale Programme. Außerhalb der EU haben auch Island, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich eigene Regeln.

Das EU-Einwanderungsportal erklärt die Regeln Land für Land, in mehreren Sprachen. Du willst erst studieren? Studieren in Europa – 35 Länder »

Quellen: Richtlinie (EU) 2016/801 über Studierende und Forschende · Richtlinie (EU) 2021/1883 – Blaue Karte EU · EU-Einwanderungsportal Stand: 3. Oktober 2026.


Auf Grundlage offizieller EU-Informationen: EURES, Ihr Europa – Arbeit und Ruhestand, Europass, die Europäische Kommission und das EU-Recht (EUR-Lex). Regeln können sich ändern – prüf die offiziellen Quellen, bevor du umziehst. Stand: Oktober 2026.

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