Frankreich

Staat: Frankreich
Bevölkerung: 69,1 Mio. (2026)
Hauptstadt: Paris
Amtssprache(n): Französisch
Währung: Euro (EUR)
EU / EWR: EU-Mitglied seit 1958
Arbeitslosenquote (15-74): 7,7 % (2025; EU: 6,0 %)
Jugendarbeitslosigkeit (15-24): 19,8 % (2025; EU: 15,2 %)
Erwerbstätigenquote (20-64): 75,4 % (2025; EU: 76,1 %)
Gesetzlicher Mindestlohn: 1.867 € pro Monat (Juli 2026); nationaler Satz: 12,31 € pro Stunde (2026)
Öffentliche Arbeitsverwaltung: France Travail – francetravail.fr

Frankreich hat eine gesetzliche 35-Stunden-Woche, fünf Wochen bezahlten Urlaub und seit dem 1. Juni 2026 einen Mindestlohn (SMIC) von 1.867,02 € brutto pro Monat. Am schwersten finden Arbeitgeber Personal in IT, Gesundheit und Pflege, Bau, Industrie und Verkehr. Hier erfährst du, wo du nach Jobs suchst, wie du dich auf Französisch bewirbst und was in den ersten Wochen zu tun ist.

Frankreich ist ein Land mit 69,1 Mio. Einwohnern. Die Arbeitslosenquote liegt über dem EU-Durchschnitt und steigt langsam – von 7,3 % im Jahr 2022 auf 7,7 % im Jahr 2025 (EU: 6,0 %).

Junge Leute haben es schwerer: Bei den 15- bis 24-Jährigen liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei 19,8 %, in der EU bei 15,2 %. Die Beschäftigungsquote liegt leicht unter dem EU-Durchschnitt: 75,4 % der 20- bis 64-Jährigen haben einen Job (EU: 76,1 %).

Mit einer Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz brauchst du weder eine Arbeits- noch eine Aufenthaltserlaubnis – du kannst einen Job suchen und zu denselben Bedingungen arbeiten wie französische Staatsangehörige. Was du für die meisten Jobs aber brauchst, ist Französisch: EURES rät, in der Bewerbung dein Niveau im Lesen, Schreiben und Sprechen anzugeben.

Laut den EURES-Arbeitsmarktinformationen haben französische Arbeitgeber in diesen Bereichen die größten Probleme, Personal zu finden:

  • IKT – Softwareentwickler, Data Scientists, Ingenieure für Cybersicherheit, Cloud-Experten,
  • Gesundheit und Pflege – Ärzte, Pflegefachkräfte, Betreuungskräfte,
  • Hoch- und Tiefbau – Bauarbeiter, Elektriker, Installateure, Bauleiter,
  • Industrie und Technik – Ingenieure, Techniker, Fachleute für Automatisierung und Instandhaltung,
  • Handel und Vertrieb – Vertriebsmitarbeiter, Filialleiter, Personal im Onlinehandel,
  • Verkehr und Logistik – Fahrer, Logistikmanager, Staplerfahrer.

Zu den Berufsgruppen, in denen am häufigsten Personal fehlt, gehören technische Fachkräfte in Naturwissenschaft und Ingenieurwesen, Bauhandwerker sowie Metall- und Maschinenbauberufe. In der jährlichen Arbeitgeberumfrage von France Travail zum Personalbedarf (BMO) rechneten 2024 mehr als 6 von 10 Arbeitgebern mit Schwierigkeiten bei der Personalsuche.

Stellen werden von der öffentlichen Arbeitsverwaltung France Travail, auf Firmenwebsites und über Zeitarbeitsfirmen veröffentlicht. Fang hier an:

  • Stellenangebote von France Travail – Hunderttausende offene Stellen; France Travail erreichst du auch unter 3949 (aus dem Ausland: +33 1 77 86 39 49),
  • La bonne boîte – zeigt Firmen, die wahrscheinlich bald einstellen, damit du ihnen eine Initiativbewerbung schicken kannst,
  • Choisir le service public – Stellen im öffentlichen Dienst von Staat, Kommunen und Krankenhäusern,
  • APEC – Jobs und Beratung für Führungs- und Fachkräfte (cadres),
  • EURES – das EU-Jobportal, dazu EURES-Berater in Frankreich und in deinem Heimatland.

Schritt-für-Schritt-Tipps zu Jobsuche, Lebenslauf und Vorstellungsgespräch in jedem EU-Land findest du in unseren Ratgebern „Wie finde ich einen Job im Ausland? – 10 praktische Tipps“.

Eine französische Bewerbung besteht meist aus:

  • einem Lebenslauf von höchstens zwei Seiten – Angaben zur Person, gewünschte Stelle und deine Stärken, Berufserfahrung (am liebsten umgekehrt chronologisch), Ausbildung, Sprach- und IT-Kenntnisse, Interessen; du kannst auch den Europass-Lebenslauf nutzen,
  • einem Anschreiben (lettre de motivation) von höchstens einer Seite, meist getippt – zeig dein Interesse am Unternehmen und wie dein Profil zur Stelle passt.

Bewirb dich auf Französisch, außer in der Anzeige steht etwas anderes, und gib dein Niveau im Lesen, Schreiben und Sprechen an. Halte beglaubigte Übersetzungen deiner Abschlüsse bereit. Auf der Website von France Travail gibt es Online-Services, die dir bei Lebenslauf und Bewerbungen helfen.

Abschlüsse: Die offizielle Informationsstelle für ausländische Qualifikationen ist ENIC-NARIC France, betrieben von France Éducation international.

  • Mindestlohn (SMIC): 12,31 € brutto pro Stunde, also 1.867,02 € brutto pro Monat bei einer 35-Stunden-Woche (1.477,93 € netto), seit dem 1. Juni 2026. Der SMIC wird jedes Jahr erhöht und zusätzlich automatisch während des Jahres, wenn die Preise um mindestens 2 % steigen.
  • Arbeitszeit: Die gesetzliche Arbeitswoche hat 35 Stunden. Höchstens erlaubt sind 10 Stunden pro Tag, 48 Stunden in einer einzelnen Woche und 44 Stunden im Schnitt über 12 Wochen. Nach 6 Stunden Arbeit hast du Anspruch auf mindestens 20 Minuten Pause.
  • Überstunden (ab der 36. Stunde): +25 % für die ersten 8 Stunden pro Woche, +50 % ab der 44. Stunde. Ein Tarifvertrag kann andere Sätze festlegen, aber nie unter 10 %.
  • Bezahlter Urlaub: 2,5 Werktage pro gearbeitetem Monat – 30 Werktage (5 Wochen) pro Jahr –, egal welchen Vertrag du hast (unbefristet, befristet oder Zeitarbeit).
  • Vertrag: Darin müssen deine Tätigkeit, der Arbeitsort, das Startdatum, der Lohn, die Arbeitszeiten, der Urlaub, die Kündigungsfristen und der geltende Tarifvertrag (convention collective) stehen.
  • Lohnabrechnung: Du wirst monatlich bezahlt und bekommst eine Lohnabrechnung mit Brutto- und Nettolohn und allen Abzügen.

Studierende aus der EU/dem EWR und der Schweiz dürfen in Frankreich ohne Genehmigung arbeiten, wie französische Studierende.

  • Praktika (stages): Wenn dein Praktikum länger als 2 Monate am Stück dauert (44 Tage zu je 7 Stunden) – oder mehr als 309 Stunden im selben Studienjahr –, muss dir das Unternehmen eine Vergütung (gratification) von mindestens 4,50 € pro Stunde zahlen (2026; 15 % der stündlichen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung). Sie steht dir ab dem ersten Tag zu, wird am Ende jedes Monats gezahlt und ist bis zur Höhe des jährlichen SMIC einkommensteuerfrei.
  • Ausbildung: Auszubildende verdienen je nach Alter und Ausbildungsjahr zwischen 27 % und 100 % des SMIC.

Studierende von außerhalb der EU (außer aus Algerien) mit einem Studentenvisum oder einer Aufenthaltskarte dürfen ohne gesonderte Arbeitserlaubnis bis zu 964 Stunden pro Jahr arbeiten (60 % der gesetzlichen Jahresarbeitszeit); der Arbeitgeber muss sie mindestens 2 Werktage vor Arbeitsbeginn bei der Präfektur melden. Studierende aus Algerien brauchen eine Arbeitserlaubnis und dürfen bis zu 50 % der jährlichen Arbeitszeit der Branche arbeiten.

Willst du dort zuerst studieren? Lies Studieren in Frankreich – praktische Infos.

  1. Aufenthalt: Mit einer Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz brauchst du keine Aufenthaltserlaubnis, du kannst bei der Präfektur aber eine Aufenthaltskarte beantragen, wenn du eine haben willst. Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt hast du das Recht auf Daueraufenthalt.
  2. Sozialversicherungsnummer (numéro de Sécurité sociale, NIR – 13 Ziffern plus ein 2-stelliger Schlüssel): Wenn du noch keine hast, wende dich an die örtliche Krankenkasse (CPAM).
  3. Krankenversicherungskarte: Auf der carte Vitale (auch als App erhältlich) sind die Daten gespeichert, die für die Erstattung deiner Arztkosten nötig sind – meist innerhalb einer Woche.
  4. Steuern: Die Einkommensteuer wird jeden Monat direkt vom Lohn abgezogen (prélèvement à la source), zu einem Satz, den das Finanzamt festlegt; solange du keinen persönlichen Satz hast, gilt ein Standardsatz je nach Lohnhöhe. Eine jährliche Steuererklärung musst du trotzdem abgeben. Der Einkommensteuertarif 2026 beginnt mit einer 0-%-Stufe bis 11.600 €, danach 11 %.
  5. Bankkonto: Der Lohn wird monatlich gezahlt, also eröffne früh ein französisches Bankkonto.

Probleme mit deinen Rechten als EU-Arbeitnehmer? Ihr Europa – Beratung und SOLVIT helfen kostenlos.

Wenn du keine Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz hast, braucht dein Arbeitgeber normalerweise eine Arbeitserlaubnis, bevor er dich einstellt. Die wichtigsten Wege:

  • Jobsuche nach dem Studium: Mit einem Master oder einem gleichwertigen Abschluss (z. B. licence professionnelle) einer französischen Hochschule kannst du die Aufenthaltskarte „recherche d’emploi ou création d’entreprise“ für 1 Jahr bekommen (nicht verlängerbar). Beantrage sie innerhalb von 12 Monaten nach deinem Abschluss, wenn du in Frankreich lebst, oder innerhalb von 4 Jahren aus dem Ausland. In diesem Jahr darfst du arbeiten; um zu einer Aufenthaltskarte zum Arbeiten zu wechseln, muss dein Job zu deinem Studium passen und mehr als 2.800,53 € brutto pro Monat bringen.
  • Talent – Blaue Karte EU (carte de séjour „talent – carte bleue européenne“): für Personen mit einem Abschluss nach mindestens 3 Jahren Hochschulstudium oder mit 5 Jahren Berufserfahrung, mit einem Vertrag über mindestens 6 Monate und einem Gehalt von mindestens 59.373 € brutto pro Jahr (2026). Sie wird für bis zu 4 Jahre ausgestellt.
  • Karte für Arbeitnehmer (carte de séjour „salarié“): für andere dauerhafte Jobs – der Arbeitgeber beantragt zuerst online die Arbeitserlaubnis.

Alle Aufenthaltstitel werden auf service-public.gouv.fr erklärt.


veröffentlicht: 2014-09-24
Datum der letzten Änderung: 2026-10-05

Kennzahlen: Eurostat (Bevölkerung am 1. Januar 2026; Arbeitslosen- und Erwerbstätigenquoten 2025; Mindestlöhne Juli 2026); für das Vereinigte Königreich – Office for National Statistics (britisches Statistikamt); für Liechtenstein – nationale Statistik. Länderinformationen: EURES – Lebens- und Arbeitsbedingungen, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen und die offiziellen Regierungswebsites, die bei jedem Land aufgeführt sind. Regeln, Schwellenwerte und Beträge können sich ändern – prüf die offiziellen Quellen, bevor du umziehst. Stand: Oktober 2026.

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