Island

Staat: Island
Bevölkerung: 394.324 (2026)
Hauptstadt: Reykjavík
Amtssprache(n): Isländisch
Währung: Isländische Krone (ISK)
EU / EWR: EWR-Mitglied (nicht in der EU)
Arbeitslosenquote (15-74): 4,5 % (2025; EU: 6,0 %)
Jugendarbeitslosigkeit (15-24): 9,5 % (2025; EU: 15,2 %)
Erwerbstätigenquote (20-64): 85,8 % (2025; EU: 76,1 %)
Gesetzlicher Mindestlohn: keiner – der Mindestlohn wird in Tarifverträgen festgelegt
Öffentliche Arbeitsverwaltung: Vinnumálastofnun (isländische Arbeitsverwaltung, Directorate of Labour) – island.is

Kein gesetzlicher Mindestlohn – aber Lohn und Arbeitsbedingungen dürfen nie schlechter sein als in den Tarifverträgen, und du hast mindestens 24 Arbeitstage Urlaub im Jahr. 85,8 % der 20- bis 64-Jährigen haben einen Job (EU: 76,1 %), die Arbeitslosenquote liegt bei 4,5 %. Hier erfährst du, wo du suchen kannst, wie du dich anmeldest und deine Identifikationsnummer (kennitala) bekommst und wie die Steuer funktioniert.

Island ist ein kleines Land mit 394.324 Einwohnern und einer Beschäftigungsquote weit über dem EU-Durchschnitt: 85,8 % der 20- bis 64-Jährigen haben einen Job (EU: 76,1 %).

Die Arbeitslosigkeit ist niedrig, 2025 aber gestiegen – von 3,6 % im Jahr 2024 auf 4,5 % (2022: 3,8 %). Damit liegt sie immer noch unter dem EU-Durchschnitt von 6,0 %. Auch die Jugendarbeitslosigkeit ist niedrig: 9,5 % bei den 15- bis 24-Jährigen, in der EU sind es 15,2 %.

Island ist nicht in der EU, gehört aber zum EWR. Mit einer EU/EWR-Staatsangehörigkeit brauchst du deshalb keine Arbeitserlaubnis. Denk aber an zwei Dinge: Die meisten isländischen Arbeitgeber schreiben ihre Stellen auf Isländisch aus, und eine Wohnung zu finden ist schwer – die Nachfrage nach Mietwohnungen ist viel größer als das Angebot, und die Mieten sind hoch.

Das beste offizielle Signal dafür, wo Arbeitgeber einstellen, ist die Quote der offenen Stellen. Laut EURES ist sie in diesen Bereichen am höchsten:

  • Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Erziehung und Unterricht,
  • Kunst, Unterhaltung und Erholung,
  • öffentliche Verwaltung und Verteidigung,
  • Verwaltungs- und Unterstützungsdienstleistungen.

Die meisten Arbeitsplätze gibt es im Groß- und Einzelhandel (18,5 % der Jobs), in der Industrie (15,2 %), im Baugewerbe (11,8 %) und im Gastgewerbe (11,4 %).

Freie Stellen im öffentlichen Dienst – im Gesundheitswesen, in Bildung, Forschung und Verwaltung sowie für Fachkräfte – stehen auf der staatlichen Jobbörse Starfatorg. Bei unserer Prüfung im Oktober 2026 waren dort 176 Stellen ausgeschrieben.

Für Absolventinnen und Absolventen sehen Gesundheitswesen, Bildung und öffentlicher Dienst am vielversprechendsten aus – und Isländisch ist überall ein großer Vorteil.

Vinnumálastofnun (Directorate of Labour) ist die öffentliche Arbeitsverwaltung Islands und zugleich das EURES-Büro des Landes. Hier fängst du an:

  • Directorate of Labour – Jobs – bei der Behörde gemeldete Stellen, nach Region und Stellenumfang in Prozent, auch EURES-Stellen,
  • Starfatorg – alle freien Stellen im staatlichen Sektor (auf Isländisch),
  • EURES – das EU-Jobportal; EURES Island beantwortet Fragen unter eures@vmst.is.

Bereite dich gut vor, bevor du umziehst: Schau dir die wichtigsten Jobportale und Medien an und halte deine Unterlagen bereit. Die meisten Arbeitgeber schreiben auf Isländisch aus, außer die Stelle läuft über EURES. Und immer mehr von ihnen nutzen Online-Bewerbungsformulare auf ihren eigenen Websites.

Schritt-für-Schritt-Tipps zu Jobsuche, Lebenslauf und Vorstellungsgespräch für jedes EU-Land findest du in So findest du einen Job im Ausland – 10 praktische Ratgeber.

In Island schickst du mit deiner Bewerbung normalerweise einen Lebenslauf. Die Arbeitsverwaltung empfiehlt:

  • einen Lebenslauf – meist 1–2 Seiten, die neueste Ausbildung und der neueste Job zuerst; du musst nicht alles aufzählen, nur das, was für diese Stelle zählt; nenne Referenzen, die deine Arbeit beurteilen können, z. B. jetzige oder frühere Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen oder Lehrkräfte; prüf die Rechtschreibung sorgfältig,
  • ein Anschreiben (letter of introduction) – eine halbe bis eine ganze Seite, konzentriert auf die Stelle und darauf, warum deine Fähigkeiten passen, nicht auf deine Lebensgeschichte.

Sieh dir den Leitfaden der Arbeitsverwaltung zu Lebenslauf und Anschreiben an; du kannst auch Europass nutzen. Übersetze deine Unterlagen schon vor der Ankunft ins Englische und/oder Isländische.

Das Vorstellungsgespräch: Rechne mit Fragen zu allem, was in deinem Lebenslauf steht.

Abschlüsse: Das ENIC-NARIC-Büro bewertet ausländische Hochschulabschlüsse kostenlos (Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse). Für reglementierte Berufe brauchst du eine eigene Zulassung.

  • Kein gesetzlicher Mindestlohn. Den Mindestlohn handeln die Sozialpartner für jede Branche aus, er kann sich also je nach Branche unterscheiden – aber Lohn und Arbeitsbedingungen dürfen nie schlechter sein als in den Tarifverträgen.
  • Arbeitszeit: Tagarbeit umfasst meist 40 Stunden pro Woche (173,33 Stunden im Monat); alles darüber wird extra bezahlt. Im Durchschnitt darfst du über einen Zeitraum von 4 Monaten nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Du hast Anspruch auf mindestens 11 Stunden zusammenhängende Ruhezeit pro Tag und an Tagen mit mehr als 6 Stunden auf eine Pause von mindestens 15 Minuten.
  • Überstunden werden pro Stunde mit 1,0385 % deines monatlichen Lohns für Tagarbeit bezahlt. Für Schichtarbeit gibt es an Werktagen von 17:00 bis 24:00 Uhr mindestens 33 % Zuschlag und von 24:00 bis 08:00 Uhr 45 %.
  • Urlaub: mindestens 2 Arbeitstage pro gearbeitetem Monat – also 24 Arbeitstage im Jahr –, davon mindestens 14 Tage in der Sommerzeit (2. Mai–15. September). Bei jeder Lohnzahlung wird ein Urlaubsgeld von mindestens 10,17 % des Gesamtlohns zurückgelegt.
  • Krankheitstage: mindestens 2 Tage pro gearbeitetem Monat.
  • Vertrag: Dauert dein Job länger als einen Monat und arbeitest du normalerweise mehr als 8 Stunden pro Woche, musst du innerhalb von 2 Monaten nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung bekommen. Darin wird auf den Tarifvertrag verwiesen, und es stehen dein Lohn, deine Arbeitszeit, deine Pensionskasse und die Kündigungsfrist drin.

Studierende aus der EU/dem EWR können in Island ohne Genehmigung arbeiten. Wenn du länger als 3 Monate bleibst, meldest du dich bei Registers Iceland (isländisches Melderegister) an – für Studierende gibt es eine eigene Anmeldekategorie.

  • Studenten- und Ferienjobs fallen wie jeder andere Job unter die Tarifverträge – dein Lohn und deine Bedingungen dürfen nicht schlechter sein.
  • Kurze Jobs: Arbeitest du weniger als 6 Monate in Island, ohne einen gesetzlichen Wohnsitz anzumelden, brauchst du für die Steuer eine Systemkennnummer (kerfiskennitala). Die beantragt die Steuer- und Zollbehörde Skatturinn (Iceland Revenue and Customs), meist auf Wunsch deines Arbeitgebers (Formular RSK 3.30). Ein Aufenthaltsrecht gibt dir diese Nummer nicht.
  • Steuer: Sag deinem Arbeitgeber, dass er deine persönliche Steuergutschrift anwenden soll (2026: 72.492 ISK im Monat). Bei einem kleinen Teilzeiteinkommen kann sie deine gesamte Einkommensteuer abdecken.

Studierende von außerhalb des EWR mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen während des Studiums ohne Arbeitserlaubnis bis zu 60 % einer Vollzeitstelle arbeiten, in den regulären Pausen zwischen den Semestern auch mehr.

Willst du dort erst studieren? Lies Studieren in Island – praktische Infos.

  1. Anmeldung bei Registers Iceland (Þjóðskrá): EWR/EFTA-Staatsangehörige, die länger als 3 Monate bleiben, müssen sich anmelden; ab 6 Monaten ist die Anmeldung des gesetzlichen Wohnsitzes Pflicht. Als Arbeitnehmer nutzt du das Formular A-271 und legst deinen Reisepass oder Personalausweis und deinen Arbeitsvertrag vor (normalerweise über mindestens 10 Wochen); dein Arbeitgeber bestätigt mit dem Formular A-272. Du musst dich persönlich bei Registers Iceland oder auf einer Polizeiwache ausweisen. Die Bearbeitung dauert bis zu 10 Arbeitstage.
  2. Identifikationsnummer (kennitala): Du bekommst sie bei der Anmeldung – du brauchst sie für Behörden, Bankgeschäfte und vieles mehr.
  3. Krankenversicherung: Du bist 6 Monate nach der Anmeldung deines gesetzlichen Wohnsitzes automatisch über die isländische Krankenversicherung (Sjúkratryggingar Íslands) versichert – sofort, wenn du zusammen mit der Anmeldung die Bescheinigung E-104 aus deinem bisherigen Land abgibst.
  4. Steuer: 2026 wird vom Monatseinkommen so viel Steuer einbehalten: 31,49 % bis 498.122 ISK, 37,99 % bis 1.398.450 ISK und 46,29 % darüber – abzüglich einer persönlichen Steuergutschrift von 72.492 ISK im Monat. Bleibst du innerhalb von 12 Monaten weniger als 6 Monate, bist du nur beschränkt steuerpflichtig.
  5. Bankkonto: Eröffne eins, sobald du deine kennitala hast – die Banken verlangen sie.

Probleme mit deinen Rechten als Arbeitnehmer aus der EU/dem EWR? Ihr Europa – Beratung und SOLVIT helfen kostenlos.

EU/EWR-Staatsangehörige dürfen nach dem EWR-Abkommen in Island leben und arbeiten – du musst dich nur anmelden (siehe oben). Für Staatsangehörige der nordischen Länder gelten eigene Regeln.

Wenn du keine EWR/EFTA-Staatsangehörigkeit hast, brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit von der Einwanderungsbehörde Útlendingastofnun (Directorate of Immigration), und du musst ein Jobangebot von einem isländischen Arbeitgeber haben. Die wichtigsten Erlaubnisse zur Erwerbstätigkeit gibt es für:

  • Tätigkeiten, die Fachwissen erfordern,
  • Arbeitskräftemangel – wenn du ein Visum brauchst, darfst du dich während der Bearbeitung deines Antrags nicht in Island aufhalten,
  • Sportlerinnen und Sportler sowie Arbeit im Rahmen eines Kooperations- oder Dienstleistungsvertrags.

Absolventinnen und Absolventen isländischer Hochschulen (Bachelor, Master oder Promotion) können nach dem Abschluss eine spezielle Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche bekommen – eine Brücke zwischen der Erlaubnis zum Studium und der Erlaubnis für Tätigkeiten mit Fachwissen. Die Bearbeitungsgebühr für Erlaubnisse zur Erwerbstätigkeit beträgt 80.000 ISK.

Alle Voraussetzungen und Schritte zum Antrag findest du auf island.is.

Stand: Oktober 2026.


veröffentlicht: 2014-09-24
Datum der letzten Änderung: 2026-10-05

Kennzahlen: Eurostat (Bevölkerung am 1. Januar 2026; Arbeitslosen- und Erwerbstätigenquoten 2025; Mindestlöhne Juli 2026); für das Vereinigte Königreich – Office for National Statistics (britisches Statistikamt); für Liechtenstein – nationale Statistik. Länderinformationen: EURES – Lebens- und Arbeitsbedingungen, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen und die offiziellen Regierungswebsites, die bei jedem Land aufgeführt sind. Regeln, Schwellenwerte und Beträge können sich ändern – prüf die offiziellen Quellen, bevor du umziehst. Stand: Oktober 2026.

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