Bevölkerung: 9,2 Mio. (2026)
Hauptstadt: Wien
Amtssprache(n): Deutsch
Währung: Euro (EUR)
EU / EWR: EU-Mitglied seit 1995
Arbeitslosenquote (15-74): 5,7 % (2025; EU: 6,0 %)
Jugendarbeitslosigkeit (15-24): 11,5 % (2025; EU: 15,2 %)
Erwerbstätigenquote (20-64): 77,6 % (2025; EU: 76,1 %)
Gesetzlicher Mindestlohn: keiner – die Mindestbezahlung steht in den Kollektivverträgen
Öffentliche Arbeitsverwaltung: AMS –
ams.at Kein gesetzlicher Mindestlohn, dafür Kollektivverträge, die für fast jeden Job eine Mindestbezahlung festlegen – meist 14-mal im Jahr ausgezahlt. Österreich hat 64 bundesweite Mangelberufe, von Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten bis zu Ingenieuren, IT-Fachleuten, Elektrikern und Köchen. Hier erfährst du, wo du nach Jobs suchst, wie du dich auf Deutsch bewirbst und was du in den ersten Wochen erledigen musst.
Österreich liegt mitten in Europa, hat 9,2 Mio. Einwohner und eine Beschäftigungsquote über dem EU-Durchschnitt: 77,6 % der 20- bis 64-Jährigen haben einen Job (EU: 76,1 %).
Seit 2023 schwächelt die Wirtschaft, und die Arbeitslosigkeit ist gestiegen – von 4,8 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im Jahr 2025. Das ist aber immer noch weniger als der EU-Durchschnitt von 6,0 %. Auch die Jugendarbeitslosigkeit ist niedriger als in der EU insgesamt: 11,5 % bei den 15- bis 24-Jährigen, gegenüber 15,2 %.
Als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz brauchst du keine Arbeitserlaubnis – du kannst umziehen, einen Job suchen und zu denselben Bedingungen arbeiten wie Österreicher. Was du für die meisten Jobs aber brauchst, ist Deutsch: Bewerbungen schreibt man normalerweise auf Deutsch, außer in der Stellenanzeige steht etwas anderes.
Das klarste offizielle Signal dafür, wo Arbeitskräfte fehlen, ist die Mangelberufsliste. Für 2026 nennt die Regierung 64 bundesweite Mangelberufe (Fachkräfteverordnung 2026, BGBl. II Nr. 316/2025) – Berufe, in denen beim AMS weniger als 1,5 Arbeitsuchende auf eine gemeldete offene Stelle kommen. Dazu gehören:
- Gesundheit und Pflege – diplomierte Pflegekräfte, Pflegeassistenz, Ärztinnen und Ärzte, medizinisch-technische Fachkräfte,
- Technik und IT – Diplomingenieure für Maschinenbau, Elektrotechnik und Nachrichtentechnik, Datenverarbeitung (IT), technische Physik; Techniker für Projekt, Vertrieb, Service und Kunststoff,
- Handwerk und Bau – Elektriker, Installateure, Dachdecker, Zimmerer, Tischler, Schweißer, Metallbearbeiter, Kfz-Mechaniker, Maler,
- Bildung – Elementarpädagogen,
- Bahn und Tourismus – Triebfahrzeugführer, Fahrdienstleiter, Restaurantköche.
Dazu kommt in jedem Bundesland (außer Wien) eine eigene regionale Liste. Auch der Tourismus stellt viele Saisonkräfte für die Winter- und Sommersaison ein – in Hotels, Restaurants und Skigebieten.
Für Absolventen stehen die Chancen in technischen Bereichen, in der IT und im Gesundheitswesen am besten. Manche Arbeitgeber schreiben Stellen auf Englisch aus und nehmen Bewerbungen auf Englisch an – aber für die meisten Jobs und für den Alltag macht Deutsch einen großen Unterschied.
Die meisten offenen Stellen in Österreich findest du beim AMS (Arbeitsmarktservice, die öffentliche Arbeitsvermittlung), auf Firmenwebsites, in Zeitungen und in Online-Jobbörsen. Fang hier an:
- alle jobs – die Jobsuchmaschine des AMS: Stellen des AMS plus Angebote von Firmenwebsites, aus der öffentlichen Verwaltung und ausgewählte Jobs aus Deutschland,
- EURES – das EU-Jobportal, dazu EURES-Berater in deinem Heimatland und in Österreich, die dir beim Umzug für einen Job helfen,
- die alle jobs App (Android, iOS) mit Job-Alarm für neue Stellen in deiner Nähe.
Viele Firmen nehmen nur Online-Bewerbungen über ihre eigenen Formulare an. Initiativbewerbungen – bei Firmen, die gar keine Stelle ausgeschrieben haben – sind üblich und einen Versuch wert. Auch persönliche Kontakte zählen: Frag Freunde und Bekannte.
Schritt-für-Schritt-Tipps zu Jobsuche, Lebenslauf und Vorstellungsgespräch in jedem EU-Land findest du in unserem Ratgeber Wie finde ich einen Job im Ausland? – 10 praktische Tipps.
Eine vollständige Bewerbung in Österreich besteht meist aus:
- einem Anschreiben genau für diese Stelle – an eine konkrete Ansprechperson gerichtet und mit dem richtigen Titel (z. B. „Sehr geehrte Frau Dr. Müller“),
- einem Lebenslauf – kurz und übersichtlich, am besten eine A4-Seite, höchstens zwei; viele Firmen akzeptieren den Europass-Lebenslauf oder wünschen ihn sogar,
- Kopien deiner Abschlüsse, Zeugnisse und Referenzen,
- einem Bewerbungsfoto – freiwillig, in Österreich aber noch üblich.
Schreib auf Deutsch, außer die Anzeige verlangt eine andere Sprache. Bewerbungen schickt man fast immer per E-Mail oder online; manche Arbeitgeber freuen sich auch über ein kurzes Bewerbungsvideo.
Das Vorstellungsgespräch: Informier dich vorher über die Firma, sei pünktlich und bring deinen Lebenslauf, deine Zeugnisse und Nachweise über frühere Jobs mit. Das Gespräch kann persönlich, am Telefon oder online stattfinden. Das AMS hat ein interaktives Bewerbungsportal mit Tipps und Beispielen (auf Deutsch).
Abschlüsse: Bei den meisten Jobs entscheidet der Arbeitgeber, wie er deine Qualifikationen bewertet. Für reglementierte Berufe (z. B. Pflegekräfte, Ärzte, Lehrkräfte) brauchst du eine formale Anerkennung – die offizielle Anlaufstelle ist berufsanerkennung.at.
- Kein gesetzlicher Mindestlohn. Die Mindestbezahlung steht in den Kollektivverträgen der einzelnen Branchen, die Gewerkschaften und Arbeitgeber aushandeln. Schau dir vor der Unterschrift den Kollektivvertrag für deinen Job an – die Arbeiterkammer (gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer) erklärt, wie das geht, und hat einen Brutto-Netto-Rechner.
- 14 Gehälter im Jahr. Fällt dein Job unter einen Kollektivvertrag, bekommst du meist 12 Monatsgehälter plus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Wenn du ein Jahresangebot vergleichst, teil also durch 14, nicht durch 12.
- Arbeitszeit: normalerweise 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche; viele Kollektivverträge sehen weniger vor, z. B. 38 Stunden. Maximum: 12 Stunden am Tag und 60 Stunden pro Woche, im Schnitt 48 über 17 Wochen. Nach 6 Stunden hast du mindestens 30 Minuten Pause, zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden Ruhezeit.
- Überstunden werden mit 50 % Zuschlag bezahlt (oder mit 1,5 Stunden Freizeit pro geleisteter Stunde). Teilzeitkräfte bekommen für Mehrstunden 25 % Zuschlag.
- Urlaub: mindestens 5 Wochen (25 Arbeitstage) bezahlter Urlaub pro Jahr – auch bei Teilzeit und geringfügigen Jobs.
- Vertrag: Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich sein. Bekommst du keinen schriftlichen, muss dir der Arbeitgeber zu Beginn einen schriftlichen Überblick über die wichtigsten Bedingungen geben (Dienstzettel).
Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Österreich ohne Genehmigung arbeiten – genau wie Österreicher.
- Geringfügiger Job (geringfügige Beschäftigung): Verdienst du nicht mehr als 551,10 € pro Monat (2026), bist du nur unfallversichert und zahlst keine Sozialversicherungsbeiträge. Über dieser Grenze bist du voll versichert (Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung).
- Ferien- und Saisonjobs (Ferialjobs) sind ganz normale Arbeitsverhältnisse: Der Kollektivvertrag gilt, auch die Mindestbezahlung, und dein Arbeitgeber muss dich bei der Sozialversicherung anmelden.
- Pflichtpraktikum (von deinem Studium vorgeschrieben): Arbeitest du wirklich im Team mit, gilt es als Arbeitsverhältnis – mit Bezahlung nach Kollektivvertrag, inklusive 13. und 14. Gehalt.
- Volontariat (freiwilliges Praktikum): Du bist zum Lernen da, nicht um nach Anweisung zu arbeiten – meist ohne Anspruch auf Bezahlung, nur mit Unfallversicherung.
- Traineeprogramme nach dem Abschluss: Viele „Traineeships“ sind in Wirklichkeit Arbeitsverhältnisse – dann gelten Arbeitsrecht und Kollektivvertrag.
Studierende von außerhalb der EU mit einer Aufenthaltsbewilligung als Studierende brauchen eine Beschäftigungsbewilligung, die der Arbeitgeber beim AMS beantragt. Bis zu 20 Stunden pro Woche wird sie ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt.
Willst du dort zuerst studieren? Lies Studieren in Österreich – praktische Infos.
- Wohnsitz anmelden (Meldezettel): innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde vor Ort. Das Formular unterschreibst du und dein Vermieter bzw. die Person, die dir die Unterkunft zur Verfügung stellt.
- Anmeldebescheinigung: Bist du Bürger der EU oder des EWR und bleibst länger als 3 Monate, beantragst du sie innerhalb von 4 Monaten nach der Ankunft bei der Aufenthaltsbehörde (in Wien: MA 35). Gebühr: 44 €.
- Sozialversicherung: Dein Arbeitgeber meldet dich vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung an. Du bekommst eine e-card – deine Krankenversicherungskarte für Arztpraxen und Krankenhäuser.
- Steuern: Die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge zieht der Arbeitgeber direkt vom Gehalt ab. 2026 sind die ersten 13.539 € Jahreseinkommen steuerfrei; darüber beginnt der Steuersatz bei 20 %. Nach Jahresende machst du die Arbeitnehmerveranlagung – viele bekommen dabei Geld zurück.
- Bankkonto: Das Gehalt wird normalerweise am Monatsende auf ein Konto überwiesen.
Probleme mit deinen Rechten als Arbeitnehmer in der EU? Ihr Europa – Beratung und SOLVIT helfen kostenlos.
Wenn du nicht Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz bist, brauchst du eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Die wichtigsten Wege:
- Absolventen österreichischer Hochschulen können eine Aufenthaltsbewilligung für 12 Monate bekommen, um einen Job zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Mit einem Jobangebot, das zu deinem Abschluss passt und das für Absolventen übliche Gehalt zahlt, kannst du die Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen.
- Blaue Karte EU – für Absolventen eines mindestens 3-jährigen Studiums mit einem Jobangebot von mindestens 55.678 € brutto pro Jahr (2026, inklusive Sonderzahlungen). Sie wird für 24 Monate ausgestellt.
- Rot-Weiß-Rot – Karte für Mangelberufe – für Fachkräfte in einem der 64 bundesweiten (oder regionalen) Mangelberufe.
Alle Voraussetzungen, Punktesysteme und Antragsschritte erklärt das Regierungsportal migration.gv.at.
- Eurostat – Bevölkerung am 1. Januar (auf Englisch), Arbeitslosigkeit nach Alter (auf Englisch), Beschäftigungsquote (auf Englisch) (Daten für 2025 und 2026),
- EURES – Lebens- und Arbeitsbedingungen: Österreich,
- AMS – richtig bewerben, Geringfügigkeitsgrenze 2026,
- Bundesministerium für Finanzen – Steuertarif 2026,
- oesterreich.gv.at – Anmeldebescheinigung für EU/EWR-Bürger, Wohnsitz anmelden,
- RIS – Fachkräfteverordnung 2026 (Mangelberufe),
- migration.gv.at – Blaue Karte EU (auf Englisch), Absolventen (auf Englisch),
- Austrian Business Agency – internationale Studierende beschäftigen,
- Ihr Europa – Arbeiten im Ausland.
Stand: Oktober 2026.